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Verteidigung UKAS No. 2840 - "Ukas über die Funktionen und Aufgaben des Generalstabes der Streitkräfte der Androischen Föderation"
#1
UKAS
PREZIDENT ANDROIJSKAJA FEDERAZIJA
"Ukas über die Funktionen und Aufgaben des Generalstabes der Streitkräfte der Androischen Föderation"

In Übereinstimmung mit Art. 23 der Verfassung der Androischen Föderation bestimme ich folgendes:

1. Dem Generalstab der Streifkräfte der Androischen Föderation obliegt die Aufgabe und Funktion der
[list=][*]Umsetzung der strategische Planung des Einsatzes der Streitkräfte, Truppen, militärischen Formationen und Organe im Hinblick auf ihre Aufgaben und der militärisch-administrativ Aufteilung innerhalb des Landes;[*]Durchführung von Gefechts- und Mobilisierungsübungen der Streitkräfte, der Koordinierung von Gefechts- und Mobilisierungsübungen von Truppen, militärischen Formationen und Organen sowie die Überwachung des Zustandes ihrer Mobilisierungsbereitschaft;[*]Überleitung der Organisation bezüglich der Zusammensetzung, des strategischen Einsatzes und der Mobilisierung der Streitkräfte, Truppen, militärischen Formationen und Organe während des Krieges;[*]Koordinierung von Einberufungsmaßnahmen im Rahmen des Militär- und Wehrdienstes und die Vorbereitung des androischen Bürgers auf den Militär- und Wehrdienst sowie die militärische Ausbildung und die Analyse dieser Maßnahmen;[*]Organisation von Aufklärungsaktivitäten zum Zwecke der Verteidigung und Sicherheit;[*]Planung und Organisation der Kommunikation innerhalb der Streitkräften und die Bestimmung der Reihenfolge zur Nutzung und Planung der Funkfrequenznutzung für Verteidigungszwecke;[*]Entwicklung von Maßnahmen für die Durchführung von elektronischer Kriegsführung innerhalb der Streitkräfte;[*]Unterstützung von Umfragen der Streitkräfte[*]Umsetzung von Maßnahmen innerhalb der Streitkräfte im Zusammenhang mit dem Schutz von Staatsgeheimnissen;[*]Organisation des Militärdienstes, der Sicherheit innerhalb des Militärdienstes sowie der Überwachung der Standards des Militärdienstes;[*]Durchführung von militärischer Forschung innerhalb der Streitkräfte;[/list]2. Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft.


[Bild: index.php?page=EntryImageShow&imageID=365] PREZIDENT ANDROIJSKAJA FEDERAZIJA
[Bild: index.php?page=EntryImageShow&imageID=434]
A. DEMIDOW


Urkunds der Unterschrift des Präsidenten
unter dem Siegel der Föderation
an diesem 1. Tage des Monats Oktober 2016
gezeichnet in Koskow, Kreml.
No. 2840
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