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Dekret № 1241 "Über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit"
#1
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Verordnung des Staatsrats zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
Der Staatsrat der Demokratischen Volksrepublik Notschistan,
IN ANBETRACHT der bestehenden nationalen Notlage,
BEKRÄFTIGEND den Weg der Erneuerung,
VERURTEILEND alle Versuche, die Arbeit der rechtmäßigen Regierungsorgane durch Attentate und Verschwörungen zu hintertreiben,
ERKENNEND, dass der Oberste Sowjet außerstande ist, zusammenzutreten und zum Wohle der Bevölkerung Entscheidungen von nationaler Tragweite zu treffen,
BESTREBT, die öffentliche Sicherheit aufrechtzuerhalten,
BESCHLIEßT FOLGENDE MAßNAHMEN:


1. Kapitel 4 der Verfassung wird bis auf Weiteres suspendiert.

2. Kapitel 5 Absatz 1 der Verfassung wird bis auf Weiteres suspendiert.

3. Die wöchentliche Arbeitszeit weiblicher Bürger kann bei Bedarf der männlicher Bürger angeglichen werden, selbiges gilt für die Arbeitsfähigkeit. Entgegenstehendes Verfassungsrecht wird bis auf Weiteres suspendiert.

4. Die bestehenden "Motivationscamps" werden in Filtrationslager umgewandelt. Die aus anderen Gründen als des Widerstandes gegen die Staatsgewalt dort Inhaftierten werden freigelassen.

5. Die Regierung wird ermächtigt, Diversanten und Staatsfeinde auch ohne Verurteilung in Filtrationslager und andere Haftanstalten einzuweisen, solange die äußeren Umstände der Durchführung ordentlicher Gerichtsverfahren entgegenstehen. Die Strafvollzugsbehörden werden ermächtigt, zur Sicherung besagter Einrichtungen jeden geeigneten Bürger heranzuziehen, der nicht bei den bewaffneten Organen Dienst tut.

6. Die Regierung wird ermächtigt, staatliche Betriebe unter private Leitung zu stellen.

7. Sobald die äußeren Umstände es ermöglichen, wird die Regierung beauftragt und ermächtigt, Maßnahmen zur Bestellung einer verfassungsgebenden Nationalversammlung zu ergreifen, die über eine neue Verfassung beschließen soll, welche die gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse des Landes besser abbildet. Die Nationalversammlung hat eine Regierung zu bilden und übergangsweise alle legislativen Tätigkeiten wahrzunehmen. Mit dem Zusammentritt der Nationalversammlung wird dieser die Kontrolle über sämtliche Organe der Demokratischen Volksrepublik übertragen.

8. Die Regierung wird ermächtigt, weitere Maßnahmen zu beschließen, um die öffentliche Sicherheit aufrechtzuerhalten.

9. Diese Verordnung tritt umgehend in Kraft.


Dulandsche, den 13.07.2015
[Bild: 8y2lq3bl.png]
kommissarische Staats- und Ministerratsvorsitzende
  


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