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Dekret № 1236 "Über die Ein- und Ausreise"
#1

aufgehoben durch das Dekret № 1 "Über die Schaffung des Obersten Militärrates zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit"am 25. August 2016

Weisung
Nr. 1236

1. Die Grenzen zum imperialistischen Ausland sind zu sichern. Flüchtlingen und Asylanten ist, nach einer Kontrolle ihrer Personalien die Einreise zu gewähren. Ihnen ist ein Arbeitsplatz zuzuweisen.

2. Ausreisen darf, aus Gründen der Sicherheit und Verantwortung gegenüber dem Volk, niemand, ohne Genehmigung

3. Ausreisegenehmigungen sind ein Jahr vor Ausreise zu beantragen

Dulandsche
gez.
Staatsrat- und Ministerratsvorsitzender

27.6.2013
  


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