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017-DEB-019 Schwarzer Hahn und internationaler Terrorismus (DPA) +++ läuft
#21
Wirft erst Demidow für seinen ersten Satz einen mahnenden Blick zu, dann wendet sie sich an Golowin.
Wsowolod Wsewolodowitsch,
das hier ist die Duma und kein Basar. Bitte stellen Sie themenfremde Anträge im Büro der Vorsitzendenkonferenz.
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#22
Sehr Wohl Frau Präsident.
Er verbeugt in Richtung der Dumavorsitzenden..
Mittlerweile reden wir an einander vorbei, im Ursprung ging es um üble Terroristen, welchen der Garaus gemacht werden sollte.
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#23
Die DPA begrüßt den Vorschlag der KP, würde ihn aber gerne konkretisiert haben:

§ XX Bildung, Führung, Beteiligung an einer bewaffneten Gruppe

(1) Wer unbefugt eine Gruppe bildet, führt oder sich an dieser auf andere Art und Weise beteiligt, welche über Waffen oder gefährliche Werkzeuge verfügt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 3 Monaten bestraft.

Nun das ist etwas zu ungenau. Befugt sind wohl Soldaten und Polizei. Aber was sind Waffen? So wird ja jeder Hockeyverein zur Gefahr Wink Sie verstehen. Das muss klarer werden.

Wer unbefungt eine Gruppe bildet [...] mit dem Zweck einer bandenmäßig-kriminellen Organisation, die sich zum Ziel nimmt, Gesetzesverstöße zu begehen, welche über Waffen [...] verfügt, wird mit [...]



Des weiteren schlägt die DPA das folgende Gesetz inkl Resolution vor:

Gesetz zum Verbot der Sölder- und Terrororganisation "Schwarzer Hahn"

Präambel
Das Hohe Haus der androischen Staatsduma kommt überein, dass die Mitgliedschaft und Aktivität in einer Söldner, oder Terrororganisation ein schändliches Verbrechen wider die Menschlichkeit ist. Daher wird beschlossen, dass die sogenannte Söldnergruppe "Schwarzer Hahn" mit sofortiger Wirkung als Terrororganisation eingestuft und verboten wird.

§ 1 Einstufung
Der Schwarze Hahn wird mit all seinen Unterorganisationen als terroristische Organisation betrachtet.

§ 2 Verbote
(1) Hiermit wird der Schwarze Hahn als Organisation sowie all sein Wirken auf dem Territorium der Androischen Föderation verboten.
(2) Vorhandener Besitz, Finanzen, bewegliche oder unbewegliche Objekte, sowie Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände werden vom Staat beschlagnahmt.
(3) Das öffentliche Vorführen, der Besitz oder der Erwerb, Vertrieb oder Verkauf von Propaganda oder Materialen des Schwarzen Hahns sind verboten.
(3) Zuwiderhandlung wird mit 15 Tagen Freiheitsentzug und mindestens 10.000 ARW gerichtlich geahndet.

§ 3 Ausweisung
(1) Personen jeglicher Herkunft, die zum Schwarzen Hahn gehören, haben keine Einreisegenemigung nach Andro und werden aus- oder abgewiesen.
(2) Diplomaten die dem Schwarzen Hahn angehören werden zu persona non grata erklärt.

§ 4 Bürger
Bürger Andros die Mitglied des Schwarzen Hahns sind machen sich gemäß § 2 strafbar.

§ 5 Verherrlichung
Jedwede Verherrlichung der Taten oder Leugnung der Kriegsverbrechen des Schwarzen Hahns ist verboten. Es gilt § 2 Abs. 3.

§ 6 In-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft
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#24
Gesetz zum Verbot der Sölder- und Terrororganisation "Schwarzer Hahn"

Präambel

Das Hohe Haus der androischen Staatsduma kommt überein, dass die
Mitgliedschaft und Aktivität in einer Söldner, oder Terrororganisation
ein schändliches Verbrechen wider die Menschlichkeit ist. Daher wird
beschlossen, dass die sogenannte Söldnergruppe "Schwarzer Hahn" mit
sofortiger Wirkung als Terrororganisation eingestuft und verboten wird.

§ 1 Einstufung

Der Schwarze Hahn wird mit all seinen Unterorganisationen als terroristische Organisation betrachtet.

§ 2 Verbote

(1) Hiermit wird der Schwarze Hahn als Organisation sowie all sein
Wirken auf dem Territorium der Androischen Föderation verboten.

(2) Vorhandener Besitz, Finanzen, bewegliche oder unbewegliche Objekte,
sowie Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände werden vom Staat
beschlagnahmt.

(3) Das öffentliche Vorführen, der Besitz oder der Erwerb, Vertrieb oder
Verkauf von Propaganda oder Materialen des Schwarzen Hahns sind
verboten.

(3) Zuwiderhandlung wird mit 15 Tagen Freiheitsentzug und mindestens 10.000 ARW gerichtlich geahndet.

§ 3 Ausweisung

(1) Personen jeglicher Herkunft, die zum Schwarzen Hahn gehören, haben
keine Einreisegenemigung nach Andro und werden aus- oder abgewiesen.

(2) Diplomaten die dem Schwarzen Hahn angehören werden zu persona non grata erklärt.

§ 4 Bürger

Bürger Andros die Mitglied des Schwarzen Hahns sind machen sich gemäß § 2 strafbar.

§ 5 Verherrlichung

Jedwede Verherrlichung der Taten oder Leugnung der Kriegsverbrechen des Schwarzen Hahns ist verboten. Es gilt § 2 Abs. 3.

§ 6 In-Kraft-Treten

Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft


Wir würden dem Gesetz zustimmen, wenn die Wörter Söldner gestrichen werden und nur dann!
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#25
Für die DPA ist die Teilnahme oder Mitgliedschaft androischer Staatsbürger, oder fremder Bürger, in Söldnerbanden auf androischen Territorium oder andernorts, klar Verfassungswidrig, unmoralisch und unpatriotisch sowie höchst kriminell!
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#26
Auch für die MNPAK ist die Teilnahme oder
Mitgliedschaft androischer Staatsbürger, in Söldnereinheiten auf androischen Territorium,
unmoralisch und unpatriotisch sowie höchst kriminell!

Wir betrachten jedoch die Beschäftigung androischer Bürger in Sicherheitsfirmen
auf ausländischen Böden als normales reguläres Beschäftigungsverhältnis.

So kann zum Beispiel der Ruf Andros, durch seine Bürger in Welt hinausgetragen
werden und unser geliebtes Vaterland damit geachtet und geehrt, sowie eventuell
gar gefürchtet werden.
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#27
Gegen Sicherheitsfirmen spricht nichts. Ein Söldner steht aber im Dienste einer fremden Macht bzw. Staates. Aber eine großorganisierte Sicherheitsfirma, die für einen Staat arbeitet und Krieg führt, fällt auch unter das Söldnertum.
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#28
Wieder schleppt sich der Abgeordnete Traub zum Rednerpult.

"Uwaschamie Deputati,


wenn nicht gegen Sicherheitsfirmen spricht umso besser. Was
ist falsch an Großorganisierten Sicherheitsfirmen? Was ist falsch wenn sie für
den Staat. in diesem Fall natürlich den unsrigen, arbeiten? Deputati, ich rufe
Ihnen aus vollstem herzen zu, lassen sie uns das Gesetzt so verabschieden das
dieser Punkt, für uns nutzbar und realisierbar ist. warum sollen wir nicht
selbst eine Sicherheitsfirma gründen, welche außerhalb jedes staatlichen
Regelements steht und dennoch für den Staat tätig ist?"
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#29
Die Zeiten der feudalistischen Selbstjustiz sind vorbei. Wir leben im 21. Jh. in einer Föderation bzw. Republik. Der Staat ist für die Sicherheit zuständig. Ich beweifel aber, dass eine Firma mehr als 100 Leute anstellen kann. Aber bei ihren Ideen sollten wir gesetzlich gewisse Tendenzen regulieren.
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#30
"Pardon otsenennyy Kollega, warum sollte eine Firma nicht 100 Mann anstellen können? Platzmangel? Geldmangel? Oder welche Gründe sprächen dagegen?"
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