05.01.2016, 16:57
Antrag
auf Zulassung
Sehr geehrter Herr Innenminister.
Ich wäre ihnen sehr dankbar wenn sie
den Antrag auf Zulassung der Monarchistischen
National Partei von Andro und Krolock genehmigen würden, anbei die Satzung
[font='"'] [/font]
Satzung der der Monarchistischen National Partei von Andro und Korolock
§1. Allgemein
(1.)Das Kürzel ist MNPAK.
(2.)Die MNPAK hat ihren Hauptsitz in Koskow.
(3.)Sie bekennt sich ausdrücklich zur Verfassung der Föderalen Republik Andro.
§2. Vorstand
(1.)Der Vorstand besteht aus dem
Großkonsul, dem Zweiten Konsul, dem Schatzkanzler, dem Präfekten(
Parteirichter), dem Sektionsprovinzial( Leiter der Landessektionen) und dem
Ersten Sekretär( Fraktionschef und Sprecher)
(2.)Der Vorstand wird alle 12 Monate mit
der absoluten Mehrheit der Mitglieder gewählt.
(3.)Wird keine absolute Mehrheit erreicht, benötigt man nur
eine einfache Mehrheit.
§3 Parteitage
(1.)Auf Parteitagen können
Wahlprogramm, Parteiprogramm und Satzung geändert und
beschlossen werden sowie der
Vorstand berufen oder entlastet werden. Jedes
Mitglied kann Anträge einbringen.
(2.)Parteitage sind alle 6 Monate
abzuhalten sowie auf Beschluss des Vorstandes.
§4 Mitgliedschaft
(1) Mitglied
kann jeder Bürger werden, der einen Antrag stellt und das 21.
Lebensjahr vollendet hat.
(2)Die Mitgliedschaft wird vom Vorstand bestätigt.
(3)Die Mitgliedschaft erlischt mit
Austritt, Tod oder Ausschuss.
(4)Um Mitglied zu werden muss man der Satzung und dem Programm zustimmen.
§5 Unvereinbarkeit
(1.) Atheisten dürfen nicht Mitglieder werden.
(2.)Entmündigte können nicht Mitglieder
werden.
§6 Haupt und Nebensitz
(1) Hauptsitz der Partei ist Koskow
(2) Nenensitz ist Moran
§7Sektionen
(1) Die MNPAK ist sowohl auf Landesebene, als auch auf
Provinzebene politisch aktiv.
(2) Mitglieder der Provinzsektionen sind die in
der jeweiligen Provinz wohnhaften Parteimitglieder der Landespartei.
(3) Die Sektionen machen eine eigene Politik
innerhalb ihrer Provinz. Diese muss jedoch der politischen Linie der
Landespartei folgen.
§8 Duma
(1) Die Duma-Fraktion
setzt sich aus den Abgeordneten zusammen, welche die Mitgliedschaft der MNPAK
innehaben.
(2) Die
Mitglieder der Fraktion bestimmen vor jeder konstituierenden Sitzung einer
neuen Dumalegislatur einen Ersten Sekretär, jener übernimmt die Vertretung der
Fraktion in der Öffentlichkeit und in der Partei.
(3) Die Fraktion gibt sich eine Geschäftsordnung.
§9Inkrafttreten
Die Satzung
tritt erstmals nach Prüfung durch das Innenministerium in Kraft.
auf Zulassung
Sehr geehrter Herr Innenminister.
Ich wäre ihnen sehr dankbar wenn sie
den Antrag auf Zulassung der Monarchistischen
National Partei von Andro und Krolock genehmigen würden, anbei die Satzung
[font='"'] [/font]
Satzung der der Monarchistischen National Partei von Andro und Korolock
§1. Allgemein
(1.)Das Kürzel ist MNPAK.
(2.)Die MNPAK hat ihren Hauptsitz in Koskow.
(3.)Sie bekennt sich ausdrücklich zur Verfassung der Föderalen Republik Andro.
§2. Vorstand
(1.)Der Vorstand besteht aus dem
Großkonsul, dem Zweiten Konsul, dem Schatzkanzler, dem Präfekten(
Parteirichter), dem Sektionsprovinzial( Leiter der Landessektionen) und dem
Ersten Sekretär( Fraktionschef und Sprecher)
(2.)Der Vorstand wird alle 12 Monate mit
der absoluten Mehrheit der Mitglieder gewählt.
(3.)Wird keine absolute Mehrheit erreicht, benötigt man nur
eine einfache Mehrheit.
§3 Parteitage
(1.)Auf Parteitagen können
Wahlprogramm, Parteiprogramm und Satzung geändert und
beschlossen werden sowie der
Vorstand berufen oder entlastet werden. Jedes
Mitglied kann Anträge einbringen.
(2.)Parteitage sind alle 6 Monate
abzuhalten sowie auf Beschluss des Vorstandes.
§4 Mitgliedschaft
(1) Mitglied
kann jeder Bürger werden, der einen Antrag stellt und das 21.
Lebensjahr vollendet hat.
(2)Die Mitgliedschaft wird vom Vorstand bestätigt.
(3)Die Mitgliedschaft erlischt mit
Austritt, Tod oder Ausschuss.
(4)Um Mitglied zu werden muss man der Satzung und dem Programm zustimmen.
§5 Unvereinbarkeit
(1.) Atheisten dürfen nicht Mitglieder werden.
(2.)Entmündigte können nicht Mitglieder
werden.
§6 Haupt und Nebensitz
(1) Hauptsitz der Partei ist Koskow
(2) Nenensitz ist Moran
§7Sektionen
(1) Die MNPAK ist sowohl auf Landesebene, als auch auf
Provinzebene politisch aktiv.
(2) Mitglieder der Provinzsektionen sind die in
der jeweiligen Provinz wohnhaften Parteimitglieder der Landespartei.
(3) Die Sektionen machen eine eigene Politik
innerhalb ihrer Provinz. Diese muss jedoch der politischen Linie der
Landespartei folgen.
§8 Duma
(1) Die Duma-Fraktion
setzt sich aus den Abgeordneten zusammen, welche die Mitgliedschaft der MNPAK
innehaben.
(2) Die
Mitglieder der Fraktion bestimmen vor jeder konstituierenden Sitzung einer
neuen Dumalegislatur einen Ersten Sekretär, jener übernimmt die Vertretung der
Fraktion in der Öffentlichkeit und in der Partei.
(3) Die Fraktion gibt sich eine Geschäftsordnung.
§9Inkrafttreten
Die Satzung
tritt erstmals nach Prüfung durch das Innenministerium in Kraft.