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Antrag auf Zulassung der Monarchistischen National Partei von Krolock und Andro
#11
Antrag
auf Zulassung


Sehr geehrter Herr Innenminister.
Ich wäre ihnen sehr dankbar wenn sie
den Antrag auf Zulassung der Monarchistischen
National Partei von Andro und Krolock genehmigen würden, anbei die Satzung



[font='&quot'][Bild: dmw5j29s.png] [/font]
Satzung der der Monarchistischen National Partei von Andro und Korolock


§1. Allgemein

(1.)Das Kürzel ist MNPAK.

(2.)Die MNPAK hat ihren Hauptsitz in Koskow.

(3.)Sie bekennt sich ausdrücklich zur Verfassung der Föderalen Republik Andro.

§2. Vorstand

(1.)Der Vorstand besteht aus dem
Großkonsul, dem Zweiten Konsul, dem Schatzkanzler, dem Präfekten(
Parteirichter), dem Sektionsprovinzial( Leiter der Landessektionen) und dem
Ersten Sekretär( Fraktionschef und Sprecher)

(2.)Der Vorstand wird alle 12 Monate mit
der absoluten Mehrheit der Mitglieder gewählt.

(3.)Wird keine absolute Mehrheit erreicht, benötigt man nur
eine einfache Mehrheit.

§3 Parteitage

(1.)Auf Parteitagen können
Wahlprogramm, Parteiprogramm und Satzung geändert und
beschlossen werden sowie der
Vorstand berufen oder entlastet werden. Jedes
Mitglied kann Anträge einbringen.

(2.)Parteitage sind alle 6 Monate
abzuhalten sowie auf Beschluss des Vorstandes.

§4 Mitgliedschaft

(1) Mitglied
kann jeder Bürger werden, der einen Antrag stellt und das 21.
Lebensjahr vollendet hat.


(2)Die Mitgliedschaft wird vom Vorstand bestätigt.

(3)Die Mitgliedschaft erlischt mit
Austritt, Tod oder Ausschuss.

(4)Um Mitglied zu werden muss man der Satzung und dem Programm zustimmen.

§5 Unvereinbarkeit

(1.) Atheisten dürfen nicht Mitglieder werden.

(2.)Entmündigte können nicht Mitglieder
werden.

§6 Haupt und Nebensitz

(1) Hauptsitz der Partei ist Koskow

(2) Nenensitz ist Moran

§7Sektionen

(1) Die MNPAK ist sowohl auf Landesebene, als auch auf
Provinzebene politisch aktiv.

(2) Mitglieder der Provinzsektionen sind die in
der jeweiligen Provinz wohnhaften Parteimitglieder der Landespartei.

(3) Die Sektionen machen eine eigene Politik
innerhalb ihrer Provinz. Diese muss jedoch der politischen Linie der
Landespartei folgen.

§8 Duma

(1) Die Duma-Fraktion
setzt sich aus den Abgeordneten zusammen, welche die Mitgliedschaft der MNPAK
innehaben.

(2) Die
Mitglieder der Fraktion bestimmen vor jeder konstituierenden Sitzung einer
neuen Dumalegislatur einen Ersten Sekretär, jener übernimmt die Vertretung der
Fraktion in der Öffentlichkeit und in der Partei.

(3) Die Fraktion gibt sich eine Geschäftsordnung.

§9Inkrafttreten

Die Satzung
tritt erstmals nach Prüfung durch das Innenministerium in Kraft.

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#12
Parteiprogamm der MNPAK

.

Präambel
Gott schütze unser Land

Allgemein

Die Säulen sind das Militär
und die Verwaltung,
jenen Eckpfeilern, aus denen der starke Staat bestehen soll.Für die MNPAK ist die

Bewahrung der Schöpfung verpflichtender Auftrag

Militär
Die allgemeine Wehrpflicht wird
eingeführt. Sie beträgt 2 Jahre.


Knaben können ab dem 7. Lebensjahr eine Akademie besuchen-

[size=10]Veteranen und Invaliden erhalten eine Militärrente

[/size]
Familienpolitik

[size=12]Die Famillie ist heilig!

Es wird nur die traditionelle Famillie anerkannt
.
[/size]
Bildung

Allgemeine Schulbildung

Handels-und Gewerbeschulen

HochschulbildungAusbildung auf

Militärakademien

Klosterschule und geistliche Akademie

Innenpolitik

( Krolock)Der Zar steht über fast allem.

( Prodovski) Der Metroplit steht über fast allem.

( Andro) Das Präsidentiale System wird akzeptiert

Außenpolitik

Der Staat wird durch einen Außenminister
in allen Staaten der Welt freundlich vertreten.
Militärpakte, Handels-

Friedens- und Kooperationsverträge sind erwünscht.

Die Mönchsrepublik ist unabhängig und únantasbar.


Wirtschaft und Arbeit

Der Staat erhebt Steuern.Ausländische Firmen haben im Fall das sie das Land verlassen,
eine Kaution an den Staat zuzahlen.

Es gibt einen Mindestlohn.

Es gibt eine Rente.

Die Wochenarbeitszeit beträgt 60 Stunden!

Strafen

Drogen sind verboten und der Anbau und Konsum
werden unter schwere Strafen gestellt.

Wir plädieren für schwere
Verbrechen für Festungs- -und Zuchthausstrafen.

Wir plädieren bei mittleren
und leichten Verbrechen für Gefängnisstrafe.

Wir plädieren für die Internierung ausländischer Verbrecher.
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#13
Genehmigt.
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#14
Der zuständige Abteilungsleiter lässt die Genehmigung umgehend widerrufen - die "Verfassung der Föderalen Republik" ist nicht die geltende Verfassung Andros.
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#15
Im Zuge des Widerrufs setzt man der MNPAK eine Frist von 4 Tagen, um eine gesetzeskonforme Satzung vorzulegen.
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#16
Ministerium für innere Angelegenheiten,'index.php?page=Thread&postID=1056050#post1056050' schrieb:Im Zuge des Widerrufs setzt man der MNPAK eine Frist von 4 Tagen, um eine gesetzeskonforme Satzung vorzulegen.
Sie bekennt sich ausdrücklich zur Verfassung der Föderalen Republik Andro. Dieser Satz steht in allen Partei Programmen!
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#17
t='&quot'][Bild: dmw5j29s.png]

Satzung der der Monarchistischen National Partei von Andro und Korolock


§1. Allgemein

(1.)Das Kürzel ist MNPAK.

(2.)Die MNPAK hat ihren Hauptsitz in Koskow.

(3.)Sie bekennt sich ausdrücklich zur Verfassung der Androischen Förderation..

§2. Vorstand

(1.)Der Vorstand besteht aus dem
Großkonsul, dem Zweiten Konsul, dem Schatzkanzler, dem Präfekten(
Parteirichter), dem Sektionsprovinzial( Leiter der Landessektionen) und dem
Ersten Sekretär( Fraktionschef und Sprecher)

(2.)Der Vorstand wird alle 12 Monate mit
der absoluten Mehrheit der Mitglieder gewählt.

(3.)Wird keine absolute Mehrheit erreicht, benötigt man nur
eine einfache Mehrheit.

§3 Parteitage

(1.)Auf Parteitagen können
Wahlprogramm, Parteiprogramm und Satzung geändert und
beschlossen werden sowie der
Vorstand berufen oder entlastet werden. Jedes
Mitglied kann Anträge einbringen.

(2.)Parteitage sind alle 6 Monate
abzuhalten sowie auf Beschluss des Vorstandes.

§4 Mitgliedschaft

(1) Mitglied
kann jeder Bürger werden, der einen Antrag stellt und das 21.
Lebensjahr vollendet hat.


(2)Die Mitgliedschaft wird vom Vorstand bestätigt.

(3)Die Mitgliedschaft erlischt mit
Austritt, Tod oder Ausschuss.

(4)Um Mitglied zu werden muss man der Satzung und dem Programm zustimmen.

§5 Unvereinbarkeit

(1.) Atheisten dürfen nicht Mitglieder werden.

(2.)Entmündigte können nicht Mitglieder
werden.

§6 Haupt und Nebensitz

(1) Hauptsitz der Partei ist Koskow

(2) Nenensitz ist Moran

§7Sektionen

(1) Die MNPAK ist sowohl auf Landesebene, als auch auf
Provinzebene politisch aktiv.

(2) Mitglieder der Provinzsektionen sind die in
der jeweiligen Provinz wohnhaften Parteimitglieder der Landespartei.

(3) Die Sektionen machen eine eigene Politik
innerhalb ihrer Provinz. Diese muss jedoch der politischen Linie der
Landespartei folgen.

§8 Duma

(1) Die Duma-Fraktion
setzt sich aus den Abgeordneten zusammen, welche die Mitgliedschaft der MNPAK
innehaben.

(2) Die
Mitglieder der Fraktion bestimmen vor jeder konstituierenden Sitzung einer
neuen Dumalegislatur einen Ersten Sekretär, jener übernimmt die Vertretung der
Fraktion in der Öffentlichkeit und in der Partei.

(3) Die Fraktion gibt sich eine Geschäftsordnung.

§9Inkrafttreten

Die Satzung
tritt erstmals nach Prüfung durch das Innenministerium in Kraft.
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#18
Man prüft.
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