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Reaktorsicherheit
#1
Übermittelt dem zuständigen Ministerium, Abteilung Energie, den folgenden Entwurf für eine Uka über Reaktorsicherheit gemäß Versorgungsgesetz mit der Bitte, es fortzuführen


1. Jedes Kraftwerk muss eine eigene Sicherheitsmannschaft unterhalten die sowohl das Außengelände als auch das Innengelände effektiv beschützen und überwachen kann.
2. Im Falle einer Havarie des Reaktors sind sofort alle nicht benötigen Personen aus dem Kraftwerk zu entfernen. Die nötige Rettungs- und Steuerungsmannschaften haben Schutzkleidung zu tragen.
3. Im Falle eines Angriffs auf das Kraftwerk sind umgehend die lokalen die bundesstaatlichen Behörden zu informieren.


Allgemeine Reaktorsicherheit
1. Jedes Atomkraftwerk muss über mindestens drei Notaggregate verfügen.
2. Jedes Kraftwerk muss über einen schweren Metallzaun verfügen der unter Strom steht
3. Ein Kernkraftwerk darf nur vom Personal sowie angemeldeten Gästen betreten werden.
4. Das Sicherheitspersonal darf im Reaktor sowie dem Kontrollraum keine Schusswaffen mit sich führen.
5. Beim betreten des Reaktorgebäudes sind zwei Schutzschleusen zu durchqueren.
6. Alle Mitarbeiter müssen Radiometer tragen.
7. Mitarbeiter die radioaktiv kontaminiert werden, müssen sofort evakuiert werden.
8. Kontaminierte Bereiche sind zu liquidieren.
9. Alle Vorfälle dieser Art sind dem Innenministerium zu melden.


Reaktorgefahrenstufe
0. Alle Systeme laufen nominal.
1. Abweichungen im Betriebsablauf
2. Leicht erhöhte (10%) Temperatur im Reaktorbecken
3. Technische Probleme der Reaktorsteuerung
4. Mittlere erhöhte (50%) Temperatur im Reaktorbecken
5. Austritt von giftigen/radioaktiven Dämpfen innerhalb des Reaktors/Reaktorgebäudes. Keine Gefährdung der Umwelt
6. Austritt von nichtradioaktiven aber giftigen Dämpfen an die Umwelt
7. Austritt von radioaktivem Material an die Umwelt
8. Schäden an der Reaktorhülle
9. Havarie des Reaktors (GU)
10. Explosion des Reaktors/Reakotgebäudes (Supergau)
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#2
Nimmt sich der Sache mal an. Er hat bis heute den Minister noch nicht gesehen und auch keinen Sekretär für Energie aber wenn nicht er, wer dann
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#3
Über Umwege gelangte das Schreiben des im Innenministerium ansässigen Staatssekretärs in die entsprechende Abteilung "Atomare Sicherheit". Noch am selben Tag wurde das Schreiben abteilungsintern an das Referat für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen weitergeleitet. Der Referatsleiter nahm sich dessen an und begann sich entsprechende Notizen zu machen aufgrund derer er später ein Schreiben und bestenfalls eine Empfehlung 'nach oben' weiterleiten würde.

Bewertungsskala erfasst teilw. Problem nicht/undiff....

allgemeine Sicherheitsvorschriften unzureichend: div. Reaktortypen; entspr. diff. Problemstellung...

Kontrollmaßnahmen -> Föd. Agentur?
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#4
würde gerne wissen, wie es hier weiter gehen soll
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