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[01-07-12072015] Hochschulgesetz
#31
Da gebe ich zu noch in der alten Struktur gewesen zu sein. Gewohnheitssache ;-)

Gut ich meine natürlich das Bildungsministerium.
Frage an der Stelle, ob wir das Gesetz daran anpassen. Wäre eigentlich nun bürokratisch, wenn wir bei jeder Ministeriumsumbildung die Gesetze ändern müssen.

Hier wäre eine Zuständigkeitsregelung angebracht.
#32
Deswegen schlug ich ja vor, "zuständiges Ministerium" zu verwenden, die Portfoliobeschreibungen sind ja eindeutig.
#33
Wird geändert. ..
#34
Können wir dann abstimmen?
#35
Hallo?
#36
Blickt von der Regierungsbank ebenfalls in Richtung des Platzes des Vorsitzenden.
Vielleicht legen Sie eine Endfassung ihres Antrages vor, damit der Herr Vorsitzende auch weiß, worüber er die Abstimmung einleiten soll?
schlägt er dann vor
#37
Gesetz zur Änderung des Bildungsgesetzes

§1. Allgemeines
Dieses Gesetz hat die Funktion eine Ergänzung am Bildungsgesetz vorzunehmen.

§2. Änderungen
Paragraph 6 Abschnitt (2) wird wie folgt ergänzt um das Fach "-Kulturologie"

§3. Kulturologie
(1) Das Fach Kukturologie wird in der Sekundarstufe II eingeführt für die Klassen 10 und 11. Ziel des Unterrichts soll eine spezielle Förderung der androischen Heimat sein in den Bereichen
-Schwerpunkt Geschichte und Kultur Andros
-Lehren und Geschichte der christlichen Tradition Andros
-Androische Staatsbürgerkunde
-Androische Staatsphilosophie und Staatsökonomie Andros
(2) Der Lehrplan wird gemäß Bildungsgesetz durch das zuständige föderale Ministerium, Abteilung Bildung festgelegt.

§4. Schlussbestimmung
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.



Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes

§1. Allgemeines
Dieses Gesetz hat die Funktion eine Ergänzung am Hochschulgesetz vorzunehmen.

§2. Änderungen
Es wird ein Paragraph 17 eingeführt mit dem Titel "Pflichtfächer.

§17 Pflichtfächer
(1) An allen staatlichen und privaten Hochschulen in Andro ist das Fach Kulturologie im ersten Semester als Pflichtseminar für alle Studenten einzuführen.
(2) Inhalte des Seminars mit zwei Stunden pro Woche ist die androische Geschichte, androische Kultur, christliche Tradition Andros, Staatsbürgerkunde sowie Staatsphilosophie und Staatsökonomie.
(3) Die Inhalte des Seminars werden vom zuständigen föderalen Ministerium festgelegt.
(4) Mit Abschluss des Seminars und des Semesters findet eine mündliche Prüfung von 20 Minuten zu den Inhalten des Seminars statt.
(5) Das Seminar Kulturologie muss bis zum Ende des Studiums erfolgreich bestanden werden.
(6) Das Seminar Kulturologie wird mit der Gesamtnote des Studiums verrechnet.

§4. Schlussbestimmung
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
#38
Gut ich leite die Abstimmung ein
  


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