Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
[Liste] Handelsabkommen
#1
Kaufvertrag zwischen dem Staat Pahlawan mit der Firma Newski Holding

1). - Allgemeines
a). Alle Lieferungen die in diesem Vertrag behandelt werden, werden durch die TNTC über den Seeweg, Schienen- oder Straßenverkehr abgewickelt. Dies gilt für die Wege zwischen Pahlawan und Andro bzw. in Andro. Für den Transport innerhalb Pahlawans sind pahlawanische Firmen verantwortlich. Die Transportkosten tragen die jeweiligen Unternehmen die für den Kauf zuständig sind, insofern diese nicht im Preis inbegriffen sind.
b). Der Vertrag beinhaltet die Lieferung von Waren und Konsumgütern von und durch Andro nach Pahlawan.

2). - Liefermengen und Ort
a). Die Newski Holding verpflichtet sich zur Lieferung von 100t Maschinen, 50t Maschinenteile, 1.000 Autos, 1 Kleinflugzeugen, 5t Flugzeugteilen, 20t Elektrogeräte an Pahlawan täglich. Weiterhin werden wöchentlich geliefert: ein Kleinflugzeug und ein Fischkutter. Monatlich werden geliefert ein Passagierflugzeug und ein Containerschiff.
b). Pahlawan verpflichtet sich zur Lieferung von 15t Bananen, 10t Ananas, 50t Baumwolle, 50t Kautschuk, 5t Kiwi, 15t Orangen, 15t Tee, 15t Kaffee, 10t Seide, 5t Textilien, 5t Tabak, 8t Kakao, 30t Baryt, 50t Bauxit an die Newski Holding täglich.
b). Optional kann die Lieferung auch über den Seeweg oder Luftweg erfolgen.

3). - Lieferdauer und Zeitpunkt
Die Lieferdauer der Ware ist unbeschränkt, geliefert wird täglich.

4). - Preise und Zahlungsmodalitäten
a). Pro Kg verpflichtet sich Pahlawan zu einer Zahlung bei
Maschinen 65 ARW
Maschinenteile 19 ARW
Elektrogeräte (Fernseher, Kühlschränke, Küchengeräte, Haushaltsgeräte) 50 ARW/kg
Autos: 8.000 ARW
Flugzeugteile: 1.000 ARW
Flugzeuge: je Größe zwischen 10.000 und 1.000.000 ARW
Schiffe: je Größe zwischen 10.000 und 50.000.000 ARW
b). Pro Kg verpflichtet sich die Newski Holding zu einer Zahlung bei
Bananen 1,24 Rupien
Ananas 1,90 Rupien
Baumwolle 0,50 Rupien
Kautschuk 0,90 Rupien
Kiwi 1,00 Rupien
Tabak 0,80 Rupien
Textilien 0,40 Rupien
Orangen 1,13 Rupien
Tee 0,45 Rupien
Kaffee 3,20 Rupien
Kakao 4,24 Rupien
Baryt 40,68 Rupien
Bauxit 45,2 Rupien
c). Alle Zahlungen erfolgen am Monatsersten per Banküberweisung.
d). Die Zahlungen für 4). a). erfolgen an die Newski Holding, Koskow Andro.
e). Die Zahlungen für 4). b). erfolgen an das Finanzministerium Pahlawan.

5). -Vertragliche Bestimmungen
a).Im Falle einer Preisverschiebung nach dem Vertragsbeginn von mehr als 15%, verpflichten sich die Vertragsparteien zu einer erneuten Zusammenkunft, um mögliche neue Preise auszuhandeln. Für die Dauer der Verhandlung sind die jeweils betroffenen Lieferungen auszusetzen.
b). Der Vertrag ist mit Zustimmung aller Vertragsparteien beliebig verlängerbar oder veränderbar.
c). Im Falle eines Rücktritts einer oder mehrerer Vertragsparteien ist der Handel mit der nächsten Lieferung abzuschließen. Entschädigungen für mögliche Folgegeschäfte werden nicht geleistet.
d). Im Falle eines Lieferungsverzugs ist eine Strafgebühr von 50% des zu tätigenden monatlichen Lieferumfangs fällig, es sei denn, der Geschädigte verzichtet darauf.
e).Im Falle eines Zahlungsverzugs ist die Ware nicht abzuliefern. Es erfolgt eine Strafgebühr von 10% des zu tätigenden Warenwertes.
f).Die Vertragslaufzeit richtet sich nach den Lieferlaufzeiten.
g).Die Firma Gazolinsk beteiligt die Newski Holding mit 0,5% der Gewinne und einer einmaligen Zahlung von 7% des Preises der ersten Lieferung.
h).Pahlawan garantiert die Sicherheit und Sicherstellung der Lieferung des Handelsweges im Falle einer Fremdeinwirkung durch einen Drittstaat.

Für das Kerajaan Pahlawan
Raja Ali bin Abdul Razak

Für die Newski Holding
Tatjana Alexjewa
Zitieren
#2
Kaufvertrag zwischen dem Freistaat Korland und der Firma Newski Holding

1). - Allgemeines
a). Alle Lieferungen die in diesem Vertrag behandelt werden, werden durch die TNTC über den Seeweg, Schienen- oder Straßenverkehr abgewickelt. Dies gilt für die Wege zwischen Korland und Andro bzw. in Andro. Für den Transport innerhalb Korlands sind korische Firmen verantwortlich. Die Transportkosten tragen die jeweiligen Unternehmen die für den Kauf zuständig sind, insofern diese nicht im Preis inbegriffen sind.
b). Der Vertrag beinhalter die Lieferung von Eisenerz von und durch Andro nach Korland, sowie von Bernstein von und durch Korland nach Andro.


2). - Liefermengen und Ort
a)Die Newski Holding verpflichtet sich zur Lieferung von 66.000 Tonnen Eisenerz von einer Qualität von 65 vH Eisenanteil von jeweils vier Lieferungen à 16.5000 Tonnen. Die Erze werden in den Seehafen von Kaiserburg geliefert.
b). Der Freistaat Korland verpflichtet sich zur Lieferung von 10 Tonnen einfachem Bernstein und 2 Tonnen hochwertigen Bernstein an die Newski Holding.

3). - Lieferdauer und Zeitpunkt
a).Die Lieferdauer des Eisenerzes bechränkt sich auf vier Monate, geliefert wird jeweils am Monatsersten.
b).Die Lieferdauer des Bernsteins beträgt 5 Jahre, jedoch mindestens 6 Monate. Geliefert wird am Monatsersten.

4). - Preise und Zahlungsmodalitäten
a). Pro Tonne Eisenerz verpflichtet sich der Freistaat Korland, vertreten durch das Wirtschaftsministerium, zu einer Zahlung von 150 androischen Ramwuw.
b). Pro Kilo einfachem Bernstein verpflichtet sich die Newski Holding zu einer Zahlung von 15 Arcormark, bei hochwertigem Bernstein zu 300 Arcormark.
Der Freistaat Korland garantiert die Bernsteinpreise für 12 Monate.
c).Alle Zahlungen erfolgen am Monatsersten nachdem die Ware im jeweiligen Hafen eingetroffen ist per Banküberweisung.
d).Die Zahlungen für das Eisenerz erfolgen an die Newski Holding, Koskow Andro, die Zahlungen für den Bernstein an das korische Wirtschaftsministerium.

5). -Vertragliche Bestimmungen
a).Im Falle einer Preisverschiebung nach dem Vertragsbeginn von mehr als 15%, verpflichten sich die Vertragsparteien zu einer erneuten Zusammenkunft, um mögliche neue Preise auszuhandeln. Für die Dauer der Verhandlung sind die jeweils betroffenen Lieferungen auszusetzen. Ausgenommen davon ist der Bernsteinpreis, der hiervon erst nach 12 Monaten betroffen ist.
b). Der Vertrag ist mit Zustimmung aller Vertragsparteien beliebig verlängerbar oder veränderbar.
c). Im Falle eines Rücktritts einer oder mehrerer Vertragsparteien ist der Handel mit der nächsten Lieferung abzuschließen. Entschädigungen für mögliche Folgegeschäfte werden nicht geleistet.
d). Im Falle eines Lieferungsverzugs ist eine Strafgebühr von 50% des zu tätigenden monatlichen Lieferumfangs fällig, es sei denn, der Geschädigte verzichtet darauf.
e).Im Falle eines Zahlungsverzugs ist die Ware nicht abzuliefern. Es erfolgt eine Strafgebühr von 10% des zu tätigenden Warenwertes.
f).Die Vertragslaufzeit richtet sich nach den Lieferlaufzeiten.
Zitieren
#3
Kaufvertrag zwischen der Chinopian Oil Company mit der Firma Newski Holding

1). - Allgemeines
a). Alle Lieferungen die in diesem Vertrag behandelt werden, werden durch die TNTC über den Seeweg, Schienen- oder Straßenverkehr abgewickelt. Dies gilt für die Wege zwischen Chinopien und Andro bzw. in Andro. Für den Transport innerhalb Chinopiens sind chinopische Firmen verantwortlich. Die Transportkosten tragen die jeweiligen Unternehmen die für den Kauf zuständig sind, insofern diese nicht im Preis inbegriffen sind.
b). Die Lieferung von Rohlöl ist von a). ausgenommen und erfolgt über staatliche oder private Pipelines.
c). Der Vertrag beinhalter die Lieferung von Erdöl von und durch Andro nach Chinopien.


2). - Liefermengen und Ort
Die Newski Holding verpflichtet sich zur Lieferung von 1.000.000 Barrel Rohlöl an die Chinopian Oil Company täglich. Das Öl wird per Pipeline über die Grenze im südöstlichen Andro bzw. nordöstlichen Chinopien befördert.


3). - Lieferdauer und Zeitpunkt
Die Lieferdauer des Rohöls beschränkt sich auf ein Jahr, geliefert wird täglich.


4). - Preise und Zahlungsmodalitäten
a). Pro Barrel Erdöl verpflichtet sich die Chinopian Oil Company zu einer Zahlung von 71,1 androischen Ramwuw.
b). Alle Zahlungen erfolgen am Monatsersten per Banküberweisung.
c). Die Zahlungen für das Rohlöl erfolgen an die Newski Holding, Koskow Andro.

5). -Vertragliche Bestimmungen
a).Im Falle einer Preisverschiebung nach dem Vertragsbeginn von mehr als 15%, verpflichten sich die Vertragsparteien zu einer erneuten Zusammenkunft, um mögliche neue Preise auszuhandeln. Für die Dauer der Verhandlung sind die jeweils betroffenen Lieferungen auszusetzen.
b). Der Vertrag ist mit Zustimmung aller Vertragsparteien beliebig verlängerbar oder veränderbar.
c). Im Falle eines Rücktritts einer oder mehrerer Vertragsparteien ist der Handel mit der nächsten Lieferung abzuschließen. Entschädigungen für mögliche Folgegeschäfte werden nicht geleistet.
d). Im Falle eines Lieferungsverzugs ist eine Strafgebühr von 50% des zu tätigenden monatlichen Lieferumfangs fällig, es sei denn, der Geschädigte verzichtet darauf.
e).Im Falle eines Zahlungsverzugs ist die Ware nicht abzuliefern. Es erfolgt eine Strafgebühr von 10% des zu tätigenden Warenwertes.
f).Die Vertragslaufzeit richtet sich nach den Lieferlaufzeiten.
g).Die Firma Gazolinsk beteiligt die Newski Holding mit 0,5% der Gewinne und einer einmaligen Zahlung von 7% des Preises der ersten Lieferung.
Zitieren
#4
Kaufvertrag zwischen der Chinopian Oil Company mit der Firma Newski Holding

1). - Allgemeines
a). Alle Lieferungen die in diesem Vertrag behandelt werden, werden
durch die TNTC über den Seeweg, Schienen- oder Straßenverkehr
abgewickelt. Dies gilt für die Wege zwischen Chinopien und Andro bzw. in
Andro. Für den Transport innerhalb Chinopiens sind chinopische Firmen
verantwortlich. Die Transportkosten tragen die jeweiligen Unternehmen
die für den Kauf zuständig sind, insofern diese nicht im Preis
inbegriffen sind.
b). Die Lieferung von Rohlöl ist von a). ausgenommen und erfolgt über staatliche oder private Pipelines.
c). Der Vertrag beinhaltet die Lieferung von Erdöl von und durch Andro nach Chinopien.

2). - Liefermengen und Ort
a). Die Newski Holding verpflichtet sich zur Lieferung von 7.500.000
Barrel Rohlöl an die Chinopian Oil Company täglich. Das Öl wird per
Pipeline über die Grenze im südöstlichen Andro bzw. nordöstlichen
Chinopien befördert.
b). Optional kann die Lieferung auch über den Seeweg erfolgen.

3). - Lieferdauer und Zeitpunkt
Die Lieferdauer des Rohöls beschränkt sich auf ein Jahr, geliefert wird täglich.

4). - Preise und Zahlungsmodalitäten
a). Pro Barrel Erdöl verpflichtet sich die Chinopian Oil Company zu einer Zahlung von 71,1 androischen Ramwuw.
b). Alle Zahlungen erfolgen am Monatsersten per Banküberweisung.
c). Die Zahlungen für das Rohlöl erfolgen an die Newski Holding, Koskow Andro.

5). -Vertragliche Bestimmungen
a).Im Falle einer Preisverschiebung nach dem Vertragsbeginn von mehr
als 15%, verpflichten sich die Vertragsparteien zu einer erneuten
Zusammenkunft, um mögliche neue Preise auszuhandeln. Für die Dauer der
Verhandlung sind die jeweils betroffenen Lieferungen auszusetzen.
b). Der Vertrag ist mit Zustimmung aller Vertragsparteien beliebig verlängerbar oder veränderbar.
c). Im Falle eines Rücktritts einer oder mehrerer Vertragsparteien
ist der Handel mit der nächsten Lieferung abzuschließen. Entschädigungen
für mögliche Folgegeschäfte werden nicht geleistet.
d). Im Falle eines Lieferungsverzugs ist eine Strafgebühr von 50%
des zu tätigenden monatlichen Lieferumfangs fällig, es sei denn, der
Geschädigte verzichtet darauf.
e).Im Falle eines Zahlungsverzugs ist die Ware nicht abzuliefern. Es
erfolgt eine Strafgebühr von 10% des zu tätigenden Warenwertes.
f).Die Vertragslaufzeit richtet sich nach den Lieferlaufzeiten.
g).Die Firma Gazolinsk beteiligt die Newski Holding mit 0,5% der
Gewinne und einer einmaligen Zahlung von 7% des Preises der ersten
Lieferung.
h).Chinopien garantiert die Sicherheit und Sicherstellung der Lieferung
des Handelsweges im Falle einer Fremdeinwirkung durch einen Drittstaat.

Unterzeichnet am 03.05.2012.

Für die Chinopian Oil Company:

Qamba Dhondrub

Für die Firma Newski Holding:
Zitieren
#5
Kaufvertrag zwischen dem Staat Pahlawan mit der Firma Newski Holding

1). - Allgemeines
a). Alle Lieferungen die in diesem Vertrag behandelt werden, werden durch die TNTC über den Seeweg, Schienen- oder Straßenverkehr abgewickelt. Dies gilt für die Wege zwischen Pahlawan und Andro bzw. in Andro. Für den Transport innerhalb Pahlawans sind pahlawanische Firmen verantwortlich. Die Transportkosten tragen die jeweiligen Unternehmen die für den Kauf zuständig sind, insofern diese nicht im Preis inbegriffen sind.
b). Der Vertrag beinhaltet die Lieferung von Waren und Konsumgütern von und durch Andro nach Pahlawan.

2). - Liefermengen und Ort
a). Die Newski Holding verpflichtet sich zur Lieferung von 100t Maschinen, 50t Maschinenteile, 20t Elektrogeräte an Pahlawan täglich.
b). Pahlawan verpflichtet sich zur Lieferung von 10t Bananen, 10t Orangen, 15t Tee, 10t Kaffee, 5t Kakao, 30t Baryt, 50t Bauxit an die Newski Holding täglich.
b). Optional kann die Lieferung auch über den Seeweg oder Luftweg erfolgen.

3). - Lieferdauer und Zeitpunkt
Die Lieferdauer der Ware beschränkt sich auf ein Jahr, geliefert wird täglich.

4). - Preise und Zahlungsmodalitäten
a). Pro Kg verpflichtet sich Pahlawan zu einer Zahlung bei
Maschinen 65 ARW
Maschinenteile 19 ARW
Elektrogeräte (Fernseher, Kühlschränke, Küchengeräte, Haushaltsgeräte) 50 ARW/kg
b). Pro Kg verpflichtet sich die Newski Holding zu einer Zahlung bei
Bananen 1,24 Rupien
Orangen 1,13 Rupien
Tee 0,45 Rupien
Kaffee 3,20 Rupien
Kakao 4,24 Rupien
Baryt 40,68 Rupien
Bauxit 45,2 Rupien
c). Alle Zahlungen erfolgen am Monatsersten per Banküberweisung.
d). Die Zahlungen für 4). a). erfolgen an die Newski Holding, Koskow Andro.
e). Die Zahlungen für 4). b). erfolgen an das Finanzministerium Pahlawan.

5). -Vertragliche Bestimmungen
a).Im Falle einer Preisverschiebung nach dem Vertragsbeginn von mehr als 15%, verpflichten sich die Vertragsparteien zu einer erneuten Zusammenkunft, um mögliche neue Preise auszuhandeln. Für die Dauer der Verhandlung sind die jeweils betroffenen Lieferungen auszusetzen.
b). Der Vertrag ist mit Zustimmung aller Vertragsparteien beliebig verlängerbar oder veränderbar.
c). Im Falle eines Rücktritts einer oder mehrerer Vertragsparteien ist der Handel mit der nächsten Lieferung abzuschließen. Entschädigungen für mögliche Folgegeschäfte werden nicht geleistet.
d). Im Falle eines Lieferungsverzugs ist eine Strafgebühr von 50% des zu tätigenden monatlichen Lieferumfangs fällig, es sei denn, der Geschädigte verzichtet darauf.
e).Im Falle eines Zahlungsverzugs ist die Ware nicht abzuliefern. Es erfolgt eine Strafgebühr von 10% des zu tätigenden Warenwertes.
f).Die Vertragslaufzeit richtet sich nach den Lieferlaufzeiten.
g).Die Firma Gazolinsk beteiligt die Newski Holding mit 0,5% der Gewinne und einer einmaligen Zahlung von 7% des Preises der ersten Lieferung.
h).Pahlawan garantiert die Sicherheit und Sicherstellung der Lieferung des Handelsweges im Falle einer Fremdeinwirkung durch einen Drittstaat.
Zitieren
#6
Kaufvertrag zwischen der Schwyzerischen Demokratischen Republik und der Firma Newski Holding

1). - Allgemeines
a). Alle Lieferungen die in diesem Vertrag behandelt werden, werden durch die TNTC über den Seeweg, Schienen- oder Straßenverkehr abgewickelt. Dies gilt für die Wege zwischen der SDR und Andro bzw. in Andro. Für den Transport innerhalb der SDR sind schwyzerische Firmen bzw. der Staat verantwortlich. Die Transportkosten tragen die jeweiligen Unternehmen bzw. der Staat der/die für den Kauf zuständig sind, insofern diese nicht im Preis inbegriffen sind.
b). Der Vertrag beinhaltet die Lieferung von Waren und Konsumgütern von und durch Andro nach Schwyz sowie von der Schwyz nach Andro.

2). - Liefermengen und Ort
a). Die Newski Holding verpflichtet sich zur Lieferung von jeweils 5t Melonen, Orangen, sonstige Südfrüchte, von 20t Wodka und 10t elektronischen Haushaltsgeräten und 15t Straßenbelag an die SDR täglich. Weiterhin werden wöchentlich geliefert: ein Kleinflugzeug und ein Fischkutter. Monatlich werden geliefert ein Passagierflugzeug und ein Containerschiff.
b). Die SDR verpflichtet sich zur Lieferung von 5t Textilien und 20t Maschinen/Anlagen an die Newski Holding täglich.
b). Optional kann die Lieferung auch über den Seeweg oder Luftweg erfolgen.

3). - Lieferdauer und Zeitpunkt
Die Lieferdauer der Ware ist unbeschränkt, geliefert wird täglich.

4). - Preise und Zahlungsmodalitäten
a). Pro Kg verpflichtet sich die SDR zu einer Zahlung bei
Melonen, Orangen, sonstige Südfrüchte jeweils 1ARW/kg
Wodka 3 ARW/kg
Elektronische Haushaltsgeräte 5 ARW/kg
Straßenbelag 0,50 ARW/kg
b). Pro Kg verpflichtet sich die Newski Holding zu einer Zahlung bei
je Maschinen 65/kg ARW
je Textilie 1 ARW/kg
c). Alle Zahlungen erfolgen am Monatsersten per Banküberweisung.
d). Die Zahlungen für 4). a). erfolgen an die Newski Holding, Koskow Andro.
e). Die Zahlungen für 4). b). erfolgen an das Finanzministerium SDR.

5). -Vertragliche Bestimmungen
a).Im Falle einer Preisverschiebung nach dem Vertragsbeginn von mehr als 15%, verpflichten sich die Vertragsparteien zu einer erneuten Zusammenkunft, um mögliche neue Preise auszuhandeln. Für die Dauer der Verhandlung sind die jeweils betroffenen Lieferungen auszusetzen.
b). Der Vertrag ist mit Zustimmung aller Vertragsparteien beliebig verlängerbar oder veränderbar.
c). Im Falle eines Rücktritts einer oder mehrerer Vertragsparteien ist der Handel mit der nächsten Lieferung abzuschließen. Entschädigungen für mögliche Folgegeschäfte werden nicht geleistet.
d). Im Falle eines Lieferungsverzugs ist eine Strafgebühr von 50% des zu tätigenden monatlichen Lieferumfangs fällig, es sei denn, der Geschädigte verzichtet darauf.
e). Im Falle eines Zahlungsverzugs ist die Ware nicht abzuliefern. Es erfolgt eine Strafgebühr von 10% des zu tätigenden Warenwertes.
f). Die Vertragslaufzeit richtet sich nach den Lieferlaufzeiten.
g). Die SDR garantiert die Sicherheit und Sicherstellung der Lieferung des Handelsweges im Falle einer Fremdeinwirkung durch einen Drittstaat.
Zitieren
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste