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[Verfahren] Verfassungsbeschwerde Fjodorow; Lebedew
#1
[Bild: reichsgerichtwappen1.png]

Beschluss

Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde gem. § 6 I GerO des Fjodorow, Jurij Olegowitsch und Lebedew, Aleksej Michailowitsch hat der Senat des Föderationsgerichtshofes durch die Richter Fornikow und Fomin durch Beschluss für Recht befunden.

Im Namen des Volkes

ergeht folgender Beschluss


Der Antrag des Antragsstellers wird als unzulässig verworfen

Aus den Gründen:

Zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gem. § 6 I Gero ist jedermann befugt, wer nachvollziehbar geltend macht durch einen Akt öffentlicher Gewalt in seinen Grundrechten betroffen zu sein.
Der Antragssteller hat in seiner Beschwerdeschrift vom 28. August 2013 nicht nachvollziehbar dargelegt in welchem Grundrecht er betroffen wurde. Darüberhinaus stellt die vom Antragssteller angegriffene Vertretungsregelung eine organisationsrechtliche Maßnahme dar und kein Akt öffentlicher Gewalt, da es diesem an der erforderlichen Außenwirkung fehlt.
Somit ist eine Betroffenheit des Antragsstellers in seinen Grundrechten durch die von ihm angegriffene Regelung ausgeschlossen.
Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass für andere in Betracht kommende Verfahren (abstrakte Normenkontrolle, Organstreitverfahren) dem Antragssteller die Parteifähigkeit fehlt.

Rechtsmittel

Dieser Beschluss ergeht in unmittelbarer Rechtskraft und ist unanfechtbar. Es fallen keine Gerichtsgebühren an.

Koskow, den 9-go Sentjabr 2013

gez.
Fornikow (Präsident des Föderationsgerichtshofes)
Fomin
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#2
Ergo: In den Augen des Gerichtes besteht für einen einfachen Bürger nicht die Möglichkeit, juristisch sehr fragwürdige Vorgänge vor den Föderationsgerichtshof zu bringen?
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#3
Ich halte den zuständigen Richter für befangen.
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#4
Ich glaube dass sich das Gericht hier lediglich auf eine bedenkliche Gerichtsordnung stützen muss. Sollte es nicht als "Unrecht" gegenüber den Bürgern gelten, wenn staatliche Organe ihre verfassungsmäßigen Grenzen überschreiten und deshalb keine Klagemöglichkeit besteht, halte ich das für einen schweren Fehler.

Ich würde die Richter bitten, die Gerichtsordnung in dieser Richtung zu überprüfen. In den aktuellen Debatte wird sehr deutlich, dass eine wirkliche Kontrolle zwischen Regierung und Duma nicht gegeben ist. Welches Organ soll denn bitte hier als Kläger auftreten? Da herrscht die Möglichkeit einer politisch herbeigeführten Blockade, die mit unseren rechtsstaatlichen Prinzipien wenig zu tun hat.

Allerdings nützt der Protest momentan wenig und auch wenn ich das als einen grundsätzlichen und schwerwiegenden Mangel betrachte, werden wir die anderen uns offen stehenden juristischen Möglichkeiten nutzen. Ein Normenkontrollverfahren werden wir anstreben.
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