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[Gesetz] Zur Förderung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes I (GeFWA I)
#1
Gesetz zur Förderung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes I (GeFWA I)

§1. Allgemeines
(1)Die Duma der Androischen Föderation bewilligt der Regierung die in diesem Gesetz genannten finanziellen Mittel und Maßnahmen zur Überwindung von wirtschaftlichen Notsituationen.
(2)Alle gewährleisteten Mittel sind einmalig gewährleistet und müssen im Regierungshaushalt entsprechend als Kredite aufgelistet werden.

§2. Investitionen
Den folgenden Bereichen werden die entsprechenden finanziellen Mittel zugewiesen
-Finanzministerium:
--Wirtschaft: 2.000.000.000 ARW
--Arbeit: 5.000.000.000 ARW
--Föderale Finanzaufsicht: 50.000.000 ARW
--Bau: 3.000.000.000 ARW
--Verkehr: 1.000.000.000 ARW
-Innenministerium:
--Soziales: 2.000.000.000 ARW
--Forschung: 500.000.000 ARW
Gesamt: 13.550.000.000 ARW

§3. Finanzierung
(1)Die Finanzierung der Investitionen mit einer Wertschöfpfung von 100% aus dem ADWR und dem Nationalen Fond mit 8.500.000.000 ARW sowie durch die Aufnahme von Krediten im Wert von 5.050.000.000 ARW.

§4. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
Androische Firmen erhalten die Möglichkeit, Kurzarbeit zu beantragen. Dabei werden die Arbeitnehmer der jeweiligen Firma unter Garantie nicht freigesetzt. Dafür wird ihre Arbeitszeit um bis zu maximal 50% reduziert bei einem maximal 10% sinkenden Lohn. Das Finanzministerium kommt für die Differenz zwischen Produktionsverlust und Lohn des jeweiligen Kurszeitarbeiters auf, jedoch maximal 1000 ARW pro Person im Monat.

§5. Bau- und Infrastrukturprojekte
Das Finanzministerium plant, fördert und führt den Bau folgender Projekte durch:
- Staumdamm am Utow zur Stromerzeugung bei Dnijestow
- Staumdamm am Utow zur Stromerzeugung bei Gorodnij
- Autobahnverbindung zwischen Wetemij und der Autobahnstrecke Koskow-Chabalinsk
- Autobahnverbindung zwischen Gorodnij und Kramatorsk
- Autobahnverbindung zwischen Ledgda und Autobahnstrecke Koskow-Petrograd
- Bau eines Dunab-Borlow Kanals
- Bau eines Danjep-Ow Kanals
- Ausbau der Provinz- und Gouvernementstraßen in Nordmostowskaja/Ozeroselo
- Sozialer Wohnungsbau für 30.000 Menschen in Koskow
- Sozialer Wohnungsbau für 10.000 Menschen in Petrograd
- Sozialer Wohnungsbau für 10.000 Menschen in Jakowgrad
- Sozialer Wohnungsbau für 10.000 Menschen in Sumgait
- Sozialer Wohnungsbau für 10.000 Menschen in Gischtabat
- Sozialer Wohnungsbau für 10.000 Menschen in Semenowka

Anhang Straßen

§6. Änderung der Weisung über die Bankeinlagen
Zur Bekämpfung der Inflation wird §2. (1) Abs 2. der Weisung über die Bankeneinlagensicherung von derzeit 1% auf 5% angehoben mit dem Stand zum 1.Juni 2013.


§7. Überwachgung
Das Finanzministerium und die Föderale Finanzaufsicht (FFA) werden mit der Durchführung und Überwachung des Programms beauftragt. Die FFA überwacht dabei besonders die Arbeit der privaten wie staatlichen Banken, der Börse und der Unternehmen bezüglich der Einhaltung dieses Gesetzes.


§8. Schlussbestimmung
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
  


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