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Weisungen und Gesetze
#1

Über die Mehrsprachigkeit von Straßenschildern

1. Hiermit wird verordnet, dass alle Ortsschilder in Wiltuwija den mostowskawischen wie den wiltuwischen Namen gleichberechtigt führen sollen. In Gebieten mit mehr als 5% karolischen Einwohnern ebenso den karolischen Ortsnamen.
2. Straßenschilder sind von der Mehrsprachigkeit nicht betroffen. Gemeinden und Städte sind aber dazu angehalten, Straßennamen auch in karolisch, mostowskawisch oder wiltuwischauf aufzustellen.
3. Öffentliche Ämter und Einrichtungen haben stets ihre Beschilderung in den drei Provinzsprachen zu führen.


Jakowgrad den 7.5.2012
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