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Büro des Ministers für innere Angelegenheiten (P. Dobrynski)
kommt an
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Demidoe öffnet just in diesem Moment die Tür zu seinem Büro und streckt den Kopf hinaus.

Ah! Gospodin Tesla... Kommen Sie herein. Ich erwarte eh noch Ihren Bericht zu der unleidlichen Gussew-Sache.
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Priwjet Gospodin Ministr,

tritt ein


Nun die Sache ist eigentlich nichts großes. Es ist normal, das in Kraftwerken Störfälle vorkommen. Wir haben keine Statistiken bzw. eine Rangliste der Art und Schwere der Störfälle, wenn wir aber eine hätten und sie ginge bis 10 war das eine 3 oder 4. In anderen Ländern passiert das auch. Nur berichtet kaum jemand drüber.
Gussew ist sicher. Es wurde ja auch erst 2007/08 gebaut.
Ansonst sehe ich das keine Probleme laut Versorgungsgesetz.
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Nun, Gospodin Tesla, verzeihen Sie mir meine laienhaften Ansichten, aber eine 4 auf einer Skala bis 10 ist gerade im Umgang mit Radioaktivität ist nicht akzeptabel. Wie Sie bereits ausführten ist dieses Kraftwerk jüngeren Baudatums und dann so etwas. Inakzeptabel!

Daran muss etwas geändert werden. Unverzüglich. Sehen Sie sich im Stande einen Maßnahmenkatalog zu erarbeiten?
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Ich bin Ingenieur und Erfinder, kein Ersteller von Maßnahmenkatalogen.
Nochmal, es ist normal das bei Kraftwerken so etwas passiert. Techische Probleme oder menschliches Versagen, hier war es teilweise beides, wobei jemand wohl doch am Ende den richtigen Knopf gedrückt hat.
Vllt. sollte man Gussew strenger beobachten bzw. eine Uka erlassen, die die Punkte des Versorgungsgesetz verschärfen.
Denn irgendwie sehe ich bei diesem Kraftwerk keinen Notfallplan. Oder Reservegeneratoren...
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Nun, ich dachte, dass Sie gerade mit ihrem Wissen als Ingenieur und Erfinder dazu in der Lage wären, dies zu tun. Ich danke Ihnen für Ihren Einsatz vor Ort und Ihrer Stellungnahme.
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Nun ich bin nicht der Direktor des Kraftwerks oder der Leiter der Umweltbehörde.

Man könnte das aber recht kurz Zusammenfassen:

Zitat:(3) Jedes Kraftwerk muss über einen vom Innen- und Verteidigungsministerium genehmigten Notfall-Schutzplan, der Evakuierungs- und Verteidigungsstrategien enthält, verfügen.

1. Jedes Kraftwerk muss eine eigene Sicherheitsmannschaft unterhalten die sowohl das Außengelände als auch das Innengelände effektiv beschützen und überwachen kann.
2. Im Falle einer Havarie des Reaktors sind sofort alle nicht benötigen Personen aus dem Kraftwerk zu entfernen. Die nötige Rettungs- und Steuerungsmannschaften haben Schutzkleidung zu tragen.
3. Im Falle eines Angriffs auf das Kraftwerk sind umgehend die lokalen die bundesstaatlichen Behörden zu informieren.


Allgemeine Reaktorsicherheit
1. Jedes Atomkraftwerk muss über mindestens drei Notaggregate verfügen.
2. Jedes Kraftwerk muss über einen schweren Metallzaun verfügen der unter Strom steht
3. Ein Kernkraftwerk darf nur vom Personal sowie angemeldeten Gästen betreten werden.
4. Das Sicherheitspersonal darf im Reaktor sowie dem Kontrollraum keine Schusswaffen mit sich führen.
5. Beim betreten des Reaktorgebäudes sind zwei Schutzschleusen zu durchqueren.
6. Alle Mitarbeiter müssen Radiometer tragen.
7. Mitarbeiter die radioaktiv kontaminiert werden, müssen sofort evakuiert werden.
8. Kontaminierte Bereiche sind zu liquidieren.
9. Alle Vorfälle dieser Art sind dem Innenministerium zu melden.


Reaktorgefahrenstufe
0. Alle Systeme laufen nominal.
1. Abweichungen im Betriebsablauf
2. Leicht erhöhte (10%) Temperatur im Reaktorbecken
3. Technische Probleme der Reaktorsteuerung
4. Mittlere erhöhte (50%) Temperatur im Reaktorbecken
5. Austritt von giftigen/radioaktiven Dämpfen innerhalb des Reaktors/Reaktorgebäudes. Keine Gefährdung der Umwelt
6. Austritt von nichtradioaktiven aber giftigen Dämpfen an die Umwelt
7. Austritt von radioaktivem Material an die Umwelt
8. Schäden an der Reaktorhülle
9. Havarie des Reaktors (GU)
10. Explosion des Reaktors/Reakotgebäudes (Supergau)
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bittet um einen Termin
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Ein Termin wird auf kommenden Freitag 14:30 bestätigt

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1. Jedes Kraftwerk muss eine eigene Sicherheitsmannschaft unterhalten die sowohl das Außengelände als auch das Innengelände effektiv beschützen und überwachen kann.
2. Im Falle einer Havarie des Reaktors sind sofort alle nicht benötigen Personen aus dem Kraftwerk zu entfernen. Die nötige Rettungs- und Steuerungsmannschaften haben Schutzkleidung zu tragen.
3. Im Falle eines Angriffs auf das Kraftwerk sind umgehend die lokalen die bundesstaatlichen Behörden zu informieren.


Allgemeine Reaktorsicherheit
1. Jedes Atomkraftwerk muss über mindestens drei Notaggregate verfügen.
2. Jedes Kraftwerk muss über einen schweren Metallzaun verfügen der unter Strom steht
3. Ein Kernkraftwerk darf nur vom Personal sowie angemeldeten Gästen betreten werden.
4. Das Sicherheitspersonal darf im Reaktor sowie dem Kontrollraum keine Schusswaffen mit sich führen.
5. Beim betreten des Reaktorgebäudes sind zwei Schutzschleusen zu durchqueren.
6. Alle Mitarbeiter müssen Radiometer tragen.
7. Mitarbeiter die radioaktiv kontaminiert werden, müssen sofort evakuiert werden.
8. Kontaminierte Bereiche sind zu liquidieren.
9. Alle Vorfälle dieser Art sind dem Innenministerium zu melden.


Reaktorgefahrenstufe
0. Alle Systeme laufen nominal.
1. Abweichungen im Betriebsablauf
2. Leicht erhöhte (10%) Temperatur im Reaktorbecken
3. Technische Probleme der Reaktorsteuerung
4. Mittlere erhöhte (50%) Temperatur im Reaktorbecken
5. Austritt von giftigen/radioaktiven Dämpfen innerhalb des Reaktors/Reaktorgebäudes. Keine Gefährdung der Umwelt
6. Austritt von nichtradioaktiven aber giftigen Dämpfen an die Umwelt
7. Austritt von radioaktivem Material an die Umwelt
8. Schäden an der Reaktorhülle
9. Havarie des Reaktors (GU)
10. Explosion des Reaktors/Reakotgebäudes (Supergau)

hat sich das Arbeitsblatt mal vom Tisch des Minister geklaubt
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