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[Gesetz] Denkmalschutzgesetz (DemaG)
#1
§ 1 Präamel
(1) Das Gesetz dient zur Erhaltung von historisch und kulturell wichtigen Gebäuden, auten und Denkmälern.

§ 2 Verleihung
(1) Ein Gebäude, ein Monument oder ein Denkmal steht nur unter Denkmalschutz, wenn das Kulturministerium eine entsprechende Urkunde ausgestellt hat.
(2) Ein Gebäude, dass den Denkmalschutz bekommen kann,, muss mindestens 20 Jahre alt sein und kulturell oder historisch wichtig für Andro sein.

§ 3 Rechtslage
(1) Ein unter Denkmalschutz stehendes Monument, Denkmal oder Gebäude darf nicht umgebaut oder zerstört werden.
(2) Ein Gebäude steht nur unter Denkmalschutz, wenn die entsprechende Urkunde vom Kulturministerium vorhanden ist. Ist diese abhanden gekommen, muss im Kulturministerium eine neue beantragt werden.
(3) Für eine Sanierung ist eine Erlaubniss beim Kulturministerium einzuholen.
(4) Wer gegen das Denkmalschutzgesetz verstösst muss mit einer Geldstrafe bis 10'000RWA oder mit Freiheitsstrafe von höchstens 3 Tagen gehandet werden.

§ 4 Sonstiges
(1) Das Gesetz tritt mit der Verkündung in Kraft.
  


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