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[Gesetz] Personenschutzgesetz (PeSchuG)
#1
Präambel
Dieses Gesetz beschreibt den Status von Leibwachen und Leibgarden.

§ 1 Leibwachen
(1) Leibwächter kann sich jede Person zulegen, insofern er diese bezahlen und unterhalten kann.
(2) Leibwächter müssen besonders geschulte Personenschützer sein.
(3) Sie haben das Recht halbautomatische Pistolen zu tragen, alle anderen Waffen sind verboten.
(4) Leibwachen haben keine polizeilichen Aufgaben.

§ 2 Einheitenbegrenzung der Leibwächter
(1) Eine Person darf maximal 10 Leibwächter einstellen.
(2) Eine Person darf maximal 2 gepanzerte Automoble besitzen.

§ 3 Verstöße
Wer gegen die Anzahl oder ewaffnung von Leibwächtern verstößt, dem droht eine Geldstrafe von 5000 Ramwuv und eine Freiheitsetzug von mindestens 3 Tagen.

§ 4 Sonstiges
Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft und ersetzt das Alte.
  


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