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Klageschrift [Fall Godunow]
#1
Anklageschrift:

Kläger: Föderale Republik Andro
Angeklagter: Gospodin Iwan Wladimirowitsch Godunow
zuständiges Gericht: Föderationsgerichtshof der Föderalen Republik Andro


Dem Angeklagten werden folgende Verbrechen gemäß Strafgesetzbuch zur Last gelegt.

1.) § 13 versuchter Hochverrat
2.) § 14 versuchter Friedensverrat
3.) § 17 Verunglimpfung von Verfassungsorganen
4.) § 25 Bildung einer kriminellen Vereinigung

Begründung:

Der Angeklagte hielt sich im Zeitraum vom 04.08.2010 bis zum 13.10.2010 nachweislich im Kaiserreich Dreibürgen auf. Ebenjenes Kaiserreich Dreibürgen sah mit Beschluss des dortigen Bundesrates vom 25.07.2010 die Föderale Republik Andro als seinen "Feind" an und widerrief seine diplomatische Anerkennung der Föderalen Republik Andro.
Während des Aufenthaltes des Angeklagten im Kaiserreich Dreibürgen traf der Angeklagte nachweislich mit der Person Sidor Napoleonowitsch Morrow zusammen, welcher innerhalb der Föderalen Republik Andro polizeilich gesucht wird.
Im Verlauf des Gespräches, welches als Protokoll im Anhang einsehbar ist beschimpfte der Angeklagte die Regierung der Föderalen Republik Andro wiederholt als "Oligarchen" woraus sich der Anklagepunkt Nr. 3) ergibt. Des weiteren bestritt er die Legitimität der Föderalen Republik Andro.
Im weiteren Gespräch befürwortete der Angeklagte ausdrücklich den von Gospodin Sidor Napoleonowitsch Morrow vorgebrachten Vorschlag einer "Heimatarmee". Es ist für die Klageseite offentsichtlich, dass dieser "Heimatarmee" die Aufgabe zugefallen wäre einen Krieg gegen die Föderale Republik Andro zu beginnen um das republikanische Staatssystem zugunsten des Morrowismus zu stürzen. Dies erfüllt das Merkmal des Hoch- und Friedensverrates, da ebenjene Pläne, jedoch nicht über das Konzeptstadium hinauskamen ist hierbei auf den Versuch einer Straftat zu erkennen.
Am 10.08.2010 erfolgte durch Gospodin Sidor Napoleonowitsch Morrow die Wiedergründung der in der Föderalen Republik Andro verbotenen "Morrow-Bewegung" als "Zaristisch-Katharinistisch-Morrowistische Wiedergeburtsbewegung".
Die Billigung und Beteiligung des Angeklagten an dieser Neugründung ist aufgrund des protokollierten Gespräches eindeutig. Die kriminelle Natur dieser Vereinigung ergibt sich daraus, dass sie in der Präambel ihres Grundsatzprogramms die Beseitigung der republikanischen Staatsform der Föderalen Republik Andro zu ihrem Ziel erhob.

Die Anklage fordert aufgrunddessen die Verurteilung des Angeklagten zu einer Haftstrafe von 100 Tagen.
In diesem Strafmaß ist bereits die Tatsache, dass der Angeklagte seit geraumer Zeit als Untersuchungshäftling in Haft gehalten wird, sowie die Tatsache, dass das Wirken des Angeklagten keine gravierenden Auswirkungen auf die Föderale Republik Andro hatte berücksichtigt.

Beweise:

-Gesprächsprotokoll
-Grundsatzprogramm der Wosrooschdenje
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#2
Nachdem die Akte ordentlich Staub angesetzt hat, weil ein Gerichtsdiener so blöd war, sie falsch einzuordnen, kommt sie Alexej in die Finger und er beschließt, in Bälde einen Gerichtstermin anzusetzen.
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