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Föderales Amtsblatt
#91
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[doc]Uka über die Art und Höhe der Besoldung für Staatsdiener der Föderalen Republik Andro

§ 1 Allgemeines
(1) Dieses Gesetz beinhaltet Regelungen zur esoldung von Staatsdienern der Föderalen Republik Andro.
(2) Diese Verordnung ergeht auf Grundlage von § 3 Abs. 3 s.2 WiG.

§ 2 Grundsätze
(1) Jeder Staatsbedienstete erhält entsprechend seiner ausgeübten Tätigkeiten ein Gehalt vom Staat. Gehälter werden im Falle von Fest- und Variogehältern, am 15. Kalendertag eines jeden Monats, für den jeweils aktuellen Monat gezahlt.
(2) Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Gehaltes ist die bis zum 15. des Monates erbrachte Leistung.
(3) Die Besoldung der Staatsbediensteten wird durch das Finanzministerium vorgenommen.

§ 3 Besoldungsstufen
(1) Die Besoldung richtet sich nach folgenden Stufen:
a) A- Leiter der Verfassungsgewalten (Präsident, Föderationsgerichtspräsident, Dumapräsident)
b) B - Mitglieder der Verfassungsorgane (Minister, Abgeordnete, Richter am Föderationsgerichtshof)
c) C - Staatssekretäre, Behördendirektoren
d) D - Staatsbedienstete, Wahlleiter
(2) Im Falle der Ausübung mehrere Tätigkeiten der Stufen , C und D durch eine Person erhält diese Person nur die Besoldung gemäß der höchsten Stufe.
(3)Die Leiter der Behörden oder Ministerien deren Angestelle den Soldstufen C und D angehören legen intern deren Unterstufungen und Höhen fest.

§ 4 Besoldungshöhen
(1) Die Besoldung für Stufe A beträgt 8000 ARW pro Monat.
(2) Die Besoldung für Stufe B beträgt 6800 ARW pro Monat.
(3) Die Besoldung für Stufe C darf den Betrag von 5600 ARW pro Monat nicht übersteigen.
(4) Die Besoldung für Stufe D darf den Betrag von 4000 ARW pro Monat nicht übersteigen.

§ 5 Abzüge
(1) Im Falle mangelnder Leistung und/oder Eigeninitiative kann der Dienstherr Abzüge von bis zu 50 % der Besoldung festlegen. Dies gilt nicht für Abgeordnete der Duma.
(2) Dienstherr ist der jeweilige Leiter der Verfassungsgewalt.

§ 6 Schlussbestimmungen
Bisherige gesetzliche Bestimmungen zur Besoldung hier aufgelisteter Ämter werden aufgehoben.

Andro, den 14.August 2012
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Nachrichten in diesem Thema
Föderales Amtsblatt - von Jewgenij Smirnow - 31.07.2010, 19:26
[Kein Betreff] - von Boris Andrejewitsch Kisseljow - 14.08.2012, 22:19
[Kein Betreff] - von Nikolai Nikititsch Demidow - 17.11.2014, 02:38
[Kein Betreff] - von Nikolai Nikititsch Demidow - 03.01.2015, 23:21
[Kein Betreff] - von Ensio Kirvesniemi - 01.02.2015, 22:52
[Kein Betreff] - von Nikolai Nikititsch Demidow - 10.05.2015, 23:36
[Kein Betreff] - von Nikolai Nikititsch Demidow - 27.07.2015, 23:20
[Kein Betreff] - von Nikolai Nikititsch Demidow - 27.07.2015, 23:55
[Kein Betreff] - von Nikolai Nikititsch Demidow - 31.07.2015, 06:22
[Kein Betreff] - von Nikolai Nikititsch Demidow - 31.07.2015, 16:26
[Kein Betreff] - von Nikolai Nikititsch Demidow - 15.11.2015, 17:32
[Kein Betreff] - von Ensio Kirvesniemi - 18.02.2016, 17:55
[Kein Betreff] - von Ensio Kirvesniemi - 19.02.2016, 19:33
[Kein Betreff] - von Ensio Kirvesniemi - 19.02.2016, 19:34

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