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Föderales Amtsblatt
#89
[briefamint]
Personenschutz

§1 Als schutzbedürftig im Sinne dieser Uka werden alle Mitglieder des
Ministerrates, des Präsidiums der Duma und des Obersten Gerichtshofes
angesehen.
§2 Der Präsident der Republik der
Föderalen Republik Andro hat Anspruch auf Personenschutz durch 20
Personenschützer und einer Motorradeskorte von 10 Motorrädern. Daneben
sind jederzeit drei Fahrzeuge identischer Bauart, mit dem Fahrzeug, in
welchem der Ministerpräsident sitzt im gleichen Konvoi mitzuführen.
§ 3 Ein Minister der Föderalen Republik Andro hat Anspruch auf
Personenschutz durch 10 Personenschützer und einer Motorradeskorte von 8
Motorrädern. Daneben sind jederzeit drei Fahrzeuge identischer Bauart,
mit dem Fahrzeug, in welchem der Minister sitzt im gleichen Konvoi
mitzuführen.
§ 4 Die Konvois des Präsident der Republik und der Minister genießen alle polizeilichen Sonderrechte, sowie absoluten Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmer.
§ 5 Je nach Lage können die Konvois weiter verstärkt werden.
§ 6 Alle weiteren Beamte der Föderalen Republik Andro, haben je nach Lage Anspruch auf gewisse personenschützerliche Leistungen.
§ 7 Für den Personenschutz ist die Polizei der Föderalen Republik Andro zuständig

Objektschutz

§ 8 Als schutzbedürftig im Sinne der Uka gelten alle Gebäude und
sonstige Objekte von Verfassungsorganen der Föderalen Republik auf
föderaler und Provinzebene, sowie alle Auslandsvertretungen der
Föderalen Republik Andro
§ 9 Für den Objektschutz bei den obersten Verfassungsorganen, sowie den
Auslandsvertretungen der Föderalen Republik Andro sind die Streitkräfte
der Föderalen Republik Andro zuständig.
§ 10 Für den Objektschutz bei den Provinzorganen ist die Polizei der Föderalen Republik Andro zuständig.

Inkraftreten
§ 11 Diese Uka tritt nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Protokollweisung

Präambel
Dieses Weisungregelt das Verhalten und den Empfang gegenüber ausländischen Staatsgästen und Diplomaten.


§1. Emfpang von Staatsoberhäuptern
(1) Reist ein ausländisches Staatsoberhaupt nach Andro ein, so wird er/sie von einer Delegation der Regierung unter Beteiligung des Präsidenten der Republik empfangen.
(2)Die Abholung erfolgt auf dem Rollfeld des Flughafens.
(3)Es ist ein roter Teppich für den Staatsgast auszurollen, zu dessen Seiten jeweils 40 Marinesoldaten ein Ehrenspalier bilden.
(4)Der Gast wird mit einer Limousine und einer großen Polizeieskorte zum Haus der Politik oder dem Weißen Salon eskortiert.
(5)Es wird die Nationalhymne des Landes des Staatsgastes gespielt.

§2. Emfpang eines Regierungsschefs
(1) Reist ein ausländischer Regierungschef nach Andro ein, so wird er/sie von einer Delegation der Regierung unter Beteiligung von mindestens einem Minister abgeholt.
(2)Die Abholung erfolgt auf dem Rollfeld des Flughafens.
(3)Es ist ein roter Teppich für den Staatsgast auszurollen, zu dessen Seiten jeweils 20 Marinesoldaten ein Ehrenspalier bilden.
(4)Der Gast wird mit einer Limousine und einer mittleren Polizeieskorte zum Gesprächsort eskortiert.
(5)Es wird die Nationalhymne des Landes des Staatsgastes gespielt.

§3. Emfpang von Ministern oder sonstiger Delegierter
(1) Reist ein ausländischer Minister oder eine Delegation nach Andro ein, so wird/werden er/sie von einer Delegation der Regierung abgeholt.
(2)Die Abholung erfolgt auf dem Rollfeld des Flughafens.
(3)Es ist ein roter Teppich für den Staatsgast auszurollen, zu dessen Seiten jeweils 10 Marinesoldaten ein Ehrenspalier bilden.
(4)Der Gast wird mit einer Limousine und einer kleinen Polizeieskorte zu einem Ministerium eskortiert.

§4. Akkreditierungen und Ernennungen ausländischer Diplomaten
(1)Wird ein ausländischer Botschafter akkreditiert so ist er zum Präsidenten der Republik zu bestellen.
(2)Dort erhält er von diesem mit einer Feierlichkeit sein Akkreditierungschreiben.
(3)Der Präsidenten der Republik bestimmt selbst wie die Festigkeiten dazu aussehen oder ablaufen sollen.

§5. Ehrungen
(1)Zu Ehrungen oder Ordensverleihungen sind entsprechende festliche Rahmen abzuhalten.

§6. Militärische Ehren
(1)Der Emfpang eines Admirals oder Generals wird mit 10 Schüssen salutiert.
(2)Es muss immer ein gleichrangiger Offizier den Gast emfpangen.

§7. Feiertage
(1)Zu nationalen Feiertagen werden jeweils 20 Salutschüsse aus Kanonen geben.
(2)Am Tag der Unabhängigkeit und Befreiung jeweils 50 Schüsse.

§8. Sonstiges
Dieses Uka tritt nach der Verkündung in Kraft.
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Nachrichten in diesem Thema
Föderales Amtsblatt - von Jewgenij Smirnow - 31.07.2010, 19:26
[Kein Betreff] - von Tatjana Michailowna Alexjewa - 17.07.2012, 14:42
[Kein Betreff] - von Nikolai Nikititsch Demidow - 17.11.2014, 02:38
[Kein Betreff] - von Nikolai Nikititsch Demidow - 03.01.2015, 23:21
[Kein Betreff] - von Ensio Kirvesniemi - 01.02.2015, 22:52
[Kein Betreff] - von Nikolai Nikititsch Demidow - 10.05.2015, 23:36
[Kein Betreff] - von Nikolai Nikititsch Demidow - 27.07.2015, 23:20
[Kein Betreff] - von Nikolai Nikititsch Demidow - 27.07.2015, 23:55
[Kein Betreff] - von Nikolai Nikititsch Demidow - 31.07.2015, 06:22
[Kein Betreff] - von Nikolai Nikititsch Demidow - 31.07.2015, 16:26
[Kein Betreff] - von Nikolai Nikititsch Demidow - 15.11.2015, 17:32
[Kein Betreff] - von Ensio Kirvesniemi - 18.02.2016, 17:55
[Kein Betreff] - von Ensio Kirvesniemi - 19.02.2016, 19:33
[Kein Betreff] - von Ensio Kirvesniemi - 19.02.2016, 19:34

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