21.02.2012, 00:17
[briefamint]
Weisung des Ministerpräsidenten
1.) Die Weisung der Ministerpräsidentin vom 2. Februar 2012 wird hiermit außer Kraft gesetzt.
2.) Diese Weisung tritt mit ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Koskow, den 20.2.2012
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Weisung des Ministerpräsidenten
1.) Die Weisung der Ministerpräsidentin vom 2. Februar 2012 wird hiermit außer Kraft gesetzt.
2.) Diese Weisung tritt mit ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Koskow, den 20.2.2012
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