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[Mitteilung] Außenministerium
[Bild: Aussenministerium_Wappen.png]


Das Außenministerium gibt bekannt:
Aufgrund aktueller Ereignisse besteht für androische Staatsbürger, welche sich im Staat Glenverness aufhalten, die Gefahr ungerechtfertigter strafrechtlicher Verfolgung durch vernische Behörden. Solche Maßnahmen können sehr plötzlich auftreten und geschehen regelmäßig ohne die Eröffnung von konkreten Anklagepunkten oder Beweismitteln. Ebenso wird das rechtliche Gehör von Beschuldigten beschränkt. Ein förmlicher, gerichtlich erlassener Haftbefehl ergeht in
der Regel nicht. Insbesondere wird Mitarbeitern androischer Medienanstalten und Presseinstituten von Reisen nach Glenverness abgeraten, da diese momentan einem besonders hohen Verfolgungsdruck der vernischen Behörden ausgesetzt sind. Diese Reisewarnung gilt solange, bis die obengenannten schwerwiegenden Mängel des vernischen Justizsystems von den dortigen Behörden behoben worden sind.

Koskow, 12.03.2014
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