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Klage
#1
Ich reiche hiermit, wegen verfassungswidrigem Verhalten der Wahlleitung der Föderalen Republik Andro gegen eben jene Klage ein.
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#2
Majestät müssen schon ein wenig mehr angeben, damit entschieden werden kann, ob die Klage zur Entscheidung angenommen werden kann.

Zitat:§ 6 Verfassungsbeschwerden
(1) Verfassungsbeschwerde kann jedermann erheben, der nachvollziehbar behauptet, durch einen Akt öffentlicher Gewalt in seinen Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten selbst, unmittelbar und gegenwärtig verletzt zu sein.
(2) Die Verfassungsbeschwerde ist nur zulässig, wenn gegen den Akt öffentlicher oder privater Gewalt kein Rechtsweg offensteht oder dieser erschöpft ist.
(3) Die Verfassungsbeschwerde muß binnen eines Monats nach dem gerügten Akt öffentlicher oder privater Gewalt erhoben werden.

Zitat:§ 10 Wahlprüfung
(1) Gegenstand der Prüfung können die Wahl des Ministerpräsidenten und die Wahl des Parlaments sein.
(2) Antragsteller können sein:
a) jeder Kandidat
b) mindestens 2 Wahlberechtigte
(3) Der Antrag muß binnen einer Woche nach amtlicher Bekanntgabe des Wahlergebnisses gestellt werden.
(4) Das Reichsgericht muß die Wahl für ungültig erklären, wenn nicht unerhebliche Verfahrensfehler vorliegen und nicht sehr unwahrscheinlich ist, daß diese das Wahlergebnis beeinflußt haben. Jede andere Korrektur des Wahlergebnisses ist nicht möglich.

Bitte hieran orientieren und den Antrag entsprechend formulieren.
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