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Büro des Obersten Gerichtspräsidenten
#21
Herein.

Aja Herr Kollege.

Ich hoffe sie wissen weshalb ich sie habe rufen lassen.

Sie haben eine Klage, die formell eine Strafsache ist, Beleidigung, am Gericht zugelassen. Das ist nicht korrekt. Beleidigung ist laut Strafgesetzbuch ein Verbrechen und wird über die Staatsanwaltschaft geahndet.

Daher muss der Staatsanwalt hier die Klage erheben.

Da aber nun der Herr Staatsanwalt selbst beklagt wird, sehe ich wie immer eine Gesetzeslücke in der Sache.

Er wird sicher nicht gegen sich selbst aussagen.
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#22
bestimmt nicht
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#23
Aufgrund der momentanen Lage sollten wir uns in den Keller begeben
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#24
Ist gut

"so" was ist denn los "so"
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#25
*so* Krawalle*so*
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#26
" auch so, warum ist ausgerechnet Catherina Regentin"so"
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#27
frägt sich zuwas er gut ist, wenn all seine Weisungen in den Wind geschlagen werden
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#28
Zitat:Antrag auf Prüfung

Das Oberste Gericht des Zarenreiches Andro soll prüfen, ob

die Kandidaturfrist mit zur Wahl gehört.

Mir, Ljudmila Iwanowitsch Serkuwa, wird das Recht zur Teilnahme an der Wahl verwehrt.
Jedoch steht im Wahlgesetz, dass die Listenaufstellung nicht explizit zur Wahl gehört.
Zitat: §3: (1)Zwei Wochen vor Ende der Legislaturperiode werden die Listen eröffnet.
(2)Die Listenaufstellung dauert vom Tag der Öffnung genau 5 Tage und endet nicht früher oder später.
(3)Danach beginnt die Wahl. und §4: (1)Die Wahl beginnt mit der Beendigung der Listenaufstellung und dauert genau 5 Tage.


Ich fordere das Gericht auf, ein Urteil hierzu zu fällen und die Benachteiligung meiner Person zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen,

Serkuwa
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#29
klopft
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#30
herein

Ah Gospodin Stalislav. Setzen sie sich doch bitte. Frau Dustowa sollte auch gleich hier sein
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