16.08.2012, 00:13
[briefamint]
Entsprechend des Exekutivabkommens mit den Vereinigten Staaten von Astor und ebenso mit der Gemeinsamen Erklärung mit dem Königreich Albernien ist bis auf Widerruf
Andrei L. Kronskij
dazu berechtigt, Mitteilungen und Anfragen der androischen Regierung in Astor und Albernien weiterzuleiten.
Koskow, den 16.8.2012
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Entsprechend des Exekutivabkommens mit den Vereinigten Staaten von Astor und ebenso mit der Gemeinsamen Erklärung mit dem Königreich Albernien ist bis auf Widerruf
Andrei L. Kronskij
dazu berechtigt, Mitteilungen und Anfragen der androischen Regierung in Astor und Albernien weiterzuleiten.
Koskow, den 16.8.2012
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