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Beschwerde
#1
Zitat:An das Oberste Gericht


Beschwerde

Hiermit lege ich, Irina Filipowna Gortschakowa, Beschwerde über die Staatsanwaltschaft ein. Eine Strafanzeige, die ich vor längerem aufgegeben habe, ist bisher unbearbeitet geblieben. Über den Stand der Bearbeitung wurde ich nie unterrichtet, nicht einmal eine Bestätigung über den Eingang des Schreibens wurde mir zugesandt. Mit einem Telefonanruf bin ich nicht zum Staatsanwalt durchgekommen, es hat nicht einmal ein Mitarbeiter das Gespräch entgegengenommen.

Ich möchte Sie bitten, dafür zu sorgen, dass entweder die Staatsanwaltschaft wegen Untätigkeit zurechtgewiesen wird - sofern es von ihr selbst verschuldet ist - oder dass neue Mitarbeiter eingestellt werden, damit die Behörde wieder handlungsfähig wird.

Mit freundlichen Grüßen

[Bild: fakeunterschrift.jpg][/URL][/IMG]
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#2
Zitat:
Gerichtshof der Föderalen Republik Andro
Die Gerichtspräsidentin


An
Irina Filipowna Gortschakowa


Sehr geehrte Frau Gortschakowa,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Leider bin ich für die Arbeit und Besetzung der Staatsanwaltschaft nicht zuständig. Nach Paragraph 3 VI des Reichsjuristengesetzes kann auf Antrag der Regierung der Reichsanwalt vom Unterhaus (also äquivalent von der Duma) abgesetzt werden. Bitte wenden Sie sich dahingehend an die Regierung oder an die Duma.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Irinia Dustowa
Gerichtspräsidentin
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#3
Zitat:An die Präsidentin des Obersten Gerichtshof der Föderalen Republik Andro

VERTRAULICH!



Sehr geehrte Frau Gerichtspräsidentin,

mein Problem ist folgendes: Ich habe den derzeit amtierenden Ministerpräsidenten bei der Staatsanwaltschaft wegen Rechtsbeugung in einem besonders schweren Fall angezeigt. Der Ministerpräsident ist Mitglied und Oberhaupt der Regierung, von daher ist es wohl eher unwahrscheinlich, dass die Regierung in der Duma eine Absetzung desjenigen Reichsanwaltes beantragt, der die Ermittlungen gegen den Ministerpräsidenten nicht einleitet, ob wegen Überarbeitung oder absichtlich.

Was, verehrte Frau Gerichtspräsidentin, soll ich tun? Ich frage Sie, ob nicht der Oberste Gerichtshof bei Handlungsunfähigkeit der Staatsanwaltschaft für einen neuen Staatsanwalt sorgen kann.

Die Duma besteht zur Zeit in einer großen Mehrheit aus Abgeordneten, die sich nicht ihrem eigenen Gewissen und dem Volk verpflichtet fühlen, sondern dem von mir angezeigten Ministerpräsidenten Morrow hörig sind. Eine Petition meinerseits bezüglich der Einführung von Umweltgesetzen wurde von der Regierungsfraktion abgelehnt.

Es ist also zu erwarten, dass mittelfristig alle Verfassungsorgane handlungsunfähig sind, mit Ausnahme der Reichsregierung, die sich anschickt, die androische Verfassung massiv zu brechen.

Verzeihen Sie bitte die harschen Worte, die jetzt folgen, aber es ist mir sehr ernst: Sie können sicher auf die Einhaltung von Prozessordnungen, Amtsvorschriften und Dienstwegen beharren. Aber Sie sollten bedenken, dass, wenn Sie sich als Vorsitzende des Obersten Gerichtshofes weiterhin durch Gesetze und Verordnungen in der Wahrung der Verfassung behindern lassen, diese Vorschriften bald obsolet sein werden, da Ihr Posten von einem Menschen besetzt sein wird, der den Interessenkonflikt Recht und Gesetz versus seine eigene Clique (namentlich Herrn Morrow und seine Freunde) auf seine Weise lösen wird.

Rechtspositivistisch könnten Sie übrigens auf diesen Fall ein im Fall, das positives Recht außer Kraft gesetzt ist, ein Widerstandsrecht als naturgegeben ansehen und es konsequent anwenden, um dem positiven Recht Geltung zu verschaffen.

Mir ist bewusst, dass ich mich mit den beiden obrigen Absätzen der Nötigung strafbar mache. Ich nehme dies billigend inkauf. Sollten Sie sich gezwungen sehen, dies anzuzeigen und sollte bei dieser Anzeige die Reichsanwaltschaft schneller handeln, so ist weder Ihnen noch dem Obersten Gerichtshof noch der Föderalen Republik Andro als solcher zu helfen.


Hochachtungsvoll

[Bild: fakeunterschrift.jpg][/URL][/IMG]
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#4
Zitat:
Gerichtshof der Föderalen Republik Andro
Die Gerichtspräsidentin


An
Irina Filipowna Gortschakowa


Sehr geehrte Frau Gortschakowa,

so leid es mir tut, aber ich habe keinerlei Handhabe, hier so vorzugehen, wie Sie es gerne hätten. Allerdings habe ich Möglichkeiten, wenn Sie KLAGE erheben, weil dies in den Bereich der Verwaltungsklage fällt, wo die Staatsanwaltschaft nicht zuständig ist. Wenn Klage eingereicht ist und es zum Prozess kommt, habe ich durchaus Möglichkeiten, zu handeln, nicht aber ohne entsprechende Klage.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Irinia Dustowa
Gerichtspräsidentin
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