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Ich möchte keineswegs in irgendeiner Form zeit gewinnen. Es geht mir darum, dass Sie Ihre angedachte Handlung mit einer juristischen Grundlage versehen und mir nicht irgendeinen Paragraphen entgegenwerfen."
den er vermutlich nichteinmal selbst kennt
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Also per Gesetz müssen sie ihr Gewerbe anmelden. Wenn sie das nicht tun und d.h. keinen Gewerbeschein haben dürfen sie auch kein Gewerbe betreiben. Soweit klar?
Und wenn ich ihnen einen Paragraphen zeige, den sie scheinbar nicht kenne, dann ist das wohl ein juristischer Akt, genannt Belehrung.
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"Sie haben mir noch immer kein Gesetz gezeigt [ein juristisches Fundament] aufdem Sie Ihre Forderung anständig rechtsstaatlich-republikanisch begründen können. Mir hilft Ihre Belehrung da wenig, wenn ich mir immer noch nicht gewahr sein kann, ob das, was Sie von mir zu fordern gedenken auch dem androischen Recht entspricht."
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Guter Mann, in meinen Augen spielen sie hier mit mir gerade ein Spiel. Zeigen sie mir sofort ihren, per Wirtschaftsgesetz benötigten Gewerbeschein, oder ihre Kneipe ist dicht! Letzes Wort! Keine Ausflüchte mehr.
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"Ich sage es Ihnen nocheinmal: Bis zum jetzigen Zeitpunkt haben sie mir noch kein Einziges juristisches Fundament gezeigt. Ich muss also davon ausgehen, dass Ihr Ansinnen wider geltendes Recht ist. Folglich ist es mein gutes Recht mich Ihrem Ansinnen zu verweigern."
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Gut okay, das wars. Ihr illegales Gewerbe ist hiermit geschlossen und sie sind wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt sowie Steuerhinterziehung verhaftet.
holt seine Handschellen heraus und greift nach
Der andere Kollege verständigt per Funk die Zentrale, was vorgefallen ist und fordert Verstärkung an
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"Lassen Sie mich los!"
IGOR!
Hier ist die Gewerbebescheinigung
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Das ist kein Gewerbeschein, dass ist irgend ein Fetzen Papier. Sie brauchen ein Gewerbeschein vom Wirtschaftsministerium. Besorgen sie sich einen. Sie haben 48 Stunden Zeit.
*so* Ich meinte übrigens nicht Schtscherbizki*so*
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legt den Gewerbeschein vor
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Mh komisch, im Wirtschaftsministerium sind sie aber nicht als Gewerbe gemeldet. Sie müssen ins Ministerium und sich dort einen Gewerbeschein holen. Dann werden sie auch als Gewerbe eingetragen. So will es das Gesetz.