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[Abstimmung] UVNO Völkerrechtskonvention
#11
Die FA beantragt das Ende der Abstimmung zu vertagen, solange noch ein paar klärende Fragen bzgl der Konvention zu diskutieren sind.

1. in Art. 5
"[2] Staaten dürfen sich nicht aktiv in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates einmischen. Ausnahmen sind der ausdrückliche Wunsch des betroffenen Staates und Empfehlungen."

Was meint es mit Satz 2, insbesondere 2. Alt. "...und Empfehlungen" ? Was genau bedeutet das ?

2. in Art. 1
"[2] Staaten
Ein Staat ist ein gesellschaftliches System, das ein gemeinsames als Staatsgebiet abgegrenztes Territorium, ein dazugehöriges Staatsvolk und über die entsprechende Staatsgewalt in diesem Territorium verfügt."

Wer verfügt die entsprechende Staatsgewalt ? Der Satz ist sehr verquer geschrieben.
#12
Zitat:Original von Nikita Breschnew
Die FA beantragt das Ende der Abstimmung zu vertagen, solange noch ein paar klärende Fragen bzgl der Konvention zu diskutieren sind.

1. in Art. 5
"[2] Staaten dürfen sich nicht aktiv in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates einmischen. Ausnahmen sind der ausdrückliche Wunsch des betroffenen Staates und Empfehlungen."

Was meint es mit Satz 2, insbesondere 2. Alt. "...und Empfehlungen" ? Was genau bedeutet das ?

2. in Art. 1
"[2] Staaten
Ein Staat ist ein gesellschaftliches System, das ein gemeinsames als Staatsgebiet abgegrenztes Territorium, ein dazugehöriges Staatsvolk und über die entsprechende Staatsgewalt in diesem Territorium verfügt."

Wer verfügt die entsprechende Staatsgewalt ? Der Satz ist sehr verquer geschrieben.

Wieso wollen sie die Abstimmung stoppen? Sie hatten lange genug Zeit mitzusprechen -.-

1.Empfehlungen des Staates oder der UVNO, aber vor allem des Staates. Die Souveränität wird seeeeehr hoch geschätzt.

2.Ein Staat der über die Staatsgewalt verfügt, ist dochklar.
#13
Krinskij hat recht, ich habe lange genug gefragt ob es noch Bemerkungen gibt. Ich denke auch das die Souverenität eines Staates hoch geschätzt wird und er kann ein einmischen auch ablehnen, davon gehe ich aus.

Der zweite Artikel befasst sich sicher mit Staaten, die eher durch andere Staaten gelenkt werden. Ich könnte Ihnen da einige nennen, aber ich vermeide Ärger im roten Lager...
#14
Nun, ich bin leider bisher noch nicht dazu gekommen, den Entwurf genauer anzusehen. Vielleicht sollte man eine Mindestdauer einer Aussprache einführen. Ich lasse mir jedenfalls deswegen nicht vorschreiben, berechtigte Einwände zu ignorieren und wider guten Gewissens einem Entwurf zuzustimmen, der für mich mehr Fragen als Antworten bietet.

Art. 5 der Konvention sagt mir, daß dies ein sehr schlampiger Entwurf ist. Es wird nicht klar, was Empfehlungen sind. Empfehlungen welchen Staates ? Und was hat die UVNO zu tun ? Und ist eine Empfehlung bindend ? Es klingt alles sehr schwammig.
Wieso wird die Volkssouveränität derart hoch geachtet, wenn man dann über eine derart ungenaue, ja fahrlässige, Formulierung, ein Hintertürchen aufhält, um auf die staatliche Souveränität vermeintlich einzuwirken ?

In Art. 2 lese ich, daß ein "gesellschaftliches System über die entsprechende Staatsgewalt in diesem Territorium" verfügen muß. Was ist ein "gesellschaftliches System und wie verfügt es Staatsgewalt und auf was bezieht sich das "entsprechend" ?
#15
Ich glaube genau aus diesem Grunde, dierser Bürokratier under Schwammigkeit ist die USSRAT nicht in der UVNO. Allerdings ist unsere Regelung hier, was die Zustimmung betrifft manchmal auch ein ganzer bürokratischer Akt. Wenn Fragen zu den Bedeutungen der Inhalte, der Formulierungen bestehen, müsste unser Abgeordneter in der UVNO dies Erläutern. Ich erteile im hiermit schon einmal pro forma das Rederecht.

Was die Aussprachen anbelangt so muss ich Ihnen sagen, dass ich Ihren Einwand hier nicht verstehe. Ich habe mehrmals gefragt, ob es Anmerkungen gibt beziehungsweise Fragen. Darauf wurde nicht wirklich reagiert. Was soll ich da tun? Warten, warten und nochmal warten?
#16
Zitat:Original von Nikita Breschnew
Nun, ich bin leider bisher noch nicht dazu gekommen, den Entwurf genauer anzusehen. Vielleicht sollte man eine Mindestdauer einer Aussprache einführen. Ich lasse mir jedenfalls deswegen nicht vorschreiben, berechtigte Einwände zu ignorieren und wider guten Gewissens einem Entwurf zuzustimmen, der für mich mehr Fragen als Antworten bietet.

Art. 5 der Konvention sagt mir, daß dies ein sehr schlampiger Entwurf ist. Es wird nicht klar, was Empfehlungen sind. Empfehlungen welchen Staates ? Und was hat die UVNO zu tun ? Und ist eine Empfehlung bindend ? Es klingt alles sehr schwammig.
Wieso wird die Volkssouveränität derart hoch geachtet, wenn man dann über eine derart ungenaue, ja fahrlässige, Formulierung, ein Hintertürchen aufhält, um auf die staatliche Souveränität vermeintlich einzuwirken ?

In Art. 2 lese ich, daß ein "gesellschaftliches System über die entsprechende Staatsgewalt in diesem Territorium" verfügen muß. Was ist ein "gesellschaftliches System und wie verfügt es Staatsgewalt und auf was bezieht sich das "entsprechend" ?


Herr Breschnew ist bitte sie. Wenn wir das hier nun zerreisen, bleibt uns nur die nichtannahme. Denn die UVNO wird es für uns nicht extra ändern. Wir können es aber gerne ändern und dann einen Antrag auf Abänderung in der UVNO vorbringen.

Wäre das ein Komprimiss? Die Völkerrechtskonvention des RKES scheint mir da aber genauer zu sein....dennoch finde ich die UVNO Konvention gut.

Sie machen es aber zu kompliziert Gospodin Breschnew. Die UVNO ist gerade in sollchen Fragen doch eine Demokratie und es gibt auch ein internationales Gericht, das das klären kann.
#17
Dann sei es eben so. Lieber nimmt Andro eine Resolution nicht an, als daß man sich wegen uneindeutiger Formulierungen in die Nesseln setzt.

Im übrigen steht vieles aus diesem Entwurf auch bereits in dem aktuellen Verfassungsentwurf, so zB.:

Selbstbestimmungsrecht der Völker
Einsetzen für Frieden in der Welt
Verbot eines Angriffskrieges
#18
Zitat:Original von Nikita Breschnew
Dann sei es eben so. Lieber nimmt Andro eine Resolution nicht an, als daß man sich wegen uneindeutiger Formulierungen in die Nesseln setzt.

Im übrigen steht vieles aus diesem Entwurf auch bereits in dem aktuellen Verfassungsentwurf, so zB.:

Selbstbestimmungsrecht der Völker
Einsetzen für Frieden in der Welt
Verbot eines Angriffskrieges

Ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag ist aber besser als nur eine Verfassung. Und es ist auch gut diese Konvention in die Verfassung aufzunehmen wie die Menschenrechte.

Ich denke nicht, dass diese Konvention uns Probleme bereiten wird. Ich habe aber mal in der UVNO anfragen lassen, was man von ihrer Kritik hält...
#19
Zitat:Original von Ljudmila Alexandrowna Androwa
Ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag ist aber besser als nur eine Verfassung.
Eine sehr merkwürdige Auffassung, die Sie vertreten. Eine Verfassung hat doch einen bedeutend höheren Stellenwert als ein Vertrag, den man schon mit der einfachen Mehrheit im parlament kündigen kann.
#20
Zitat:Original von Nikita Breschnew
Zitat:Original von Ljudmila Alexandrowna Androwa
Ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag ist aber besser als nur eine Verfassung.
Eine sehr merkwürdige Auffassung, die Sie vertreten. Eine Verfassung hat doch einen bedeutend höheren Stellenwert als ein Vertrag, den man schon mit der einfachen Mehrheit im parlament kündigen kann.

Ich glaube internationale Verträge stehen über nationalen Gesetzen Wink
Und somit hätten wir Verfassung UND diese Konvention...heißt wir müssen uns national und international daran halten. Ist doch besser als nur national
  
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