12.10.2011, 14:16
Gesetz zur Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes
§1. Allgemeines
Paragraph 1 Absatz (2) wird wie folgt geändert:
Die Angaben über den Lebenslauf werden gestrichen.
§2. Schlussbestimmung
Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft
§1. Allgemeines
Paragraph 1 Absatz (2) wird wie folgt geändert:
Die Angaben über den Lebenslauf werden gestrichen.
§2. Schlussbestimmung
Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft