06.11.2016, 13:34
Die MNPAK- Fraktion beantragt eine Aussprache über folgenden Gesetzentwurf:
Schaffung von öffentliche Armenküchen
§2
Schaffung von öffentliche Obdachlosenunterkünften
§3
Schaffung von öffentliche Kleiderkammern
§4
Schaffung von öffentlichen Badehäusern
§5
Schaffung von kostengünstigen Wohnraum für Bedürftige
§6
Schaffung einer Almosenkassen
§7 I
Inkraftsetzung
§1
Es werden Armenküchen zur Speisung von Obdachlosen und bedürftigen Bürgern geschaffen.
Die Objekte sollten in jeder großen Stadt Andros geschaffen werden.
Sie sind täglich ganzjährlich in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet.
§2
In jeder Stadt sind Obdachlosenunterkünfte zuschaffen. Sie sind täglich ganzjährlich geöffnet und bieten den Obdachlosen eine Heimstatt.
§3
In jeder Stadt sind Kleiderkammern zuschaffen und Sammelcontainer aufzustellen. Die dort gesammelten Sachen sollen dann aufgearbeitet und an Obdachlose und Bedürftige verteilt werden.
§4
In jederStadt sind öffentliche Badehäuser zu errichten.
§5
In jeder Stadt ist kostengünster Wohnraum zu erreichten und gegen einschmales entgelt an Bedürftige zuzuweisen.
§6
Es ist in jeder Stadt eine Almosenkasse zu schaffen aus der Obdachlose täglich mit einen Almosen bedachz werden können.
§7
Dieses Gesetzt tritt nach Verkündigung in Kraft
Föderales Gesetz zur Bekämpfung von Armut und Obdachlosigkeit
§1Schaffung von öffentliche Armenküchen
§2
Schaffung von öffentliche Obdachlosenunterkünften
§3
Schaffung von öffentliche Kleiderkammern
§4
Schaffung von öffentlichen Badehäusern
§5
Schaffung von kostengünstigen Wohnraum für Bedürftige
§6
Schaffung einer Almosenkassen
§7 I
Inkraftsetzung
§1
Es werden Armenküchen zur Speisung von Obdachlosen und bedürftigen Bürgern geschaffen.
Die Objekte sollten in jeder großen Stadt Andros geschaffen werden.
Sie sind täglich ganzjährlich in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet.
§2
In jeder Stadt sind Obdachlosenunterkünfte zuschaffen. Sie sind täglich ganzjährlich geöffnet und bieten den Obdachlosen eine Heimstatt.
§3
In jeder Stadt sind Kleiderkammern zuschaffen und Sammelcontainer aufzustellen. Die dort gesammelten Sachen sollen dann aufgearbeitet und an Obdachlose und Bedürftige verteilt werden.
§4
In jederStadt sind öffentliche Badehäuser zu errichten.
§5
In jeder Stadt ist kostengünster Wohnraum zu erreichten und gegen einschmales entgelt an Bedürftige zuzuweisen.
§6
Es ist in jeder Stadt eine Almosenkasse zu schaffen aus der Obdachlose täglich mit einen Almosen bedachz werden können.
§7
Dieses Gesetzt tritt nach Verkündigung in Kraft