13.02.2016, 15:30
In einem offiziellen Schreiben beantwortet man die Anfrage der DPA und verweist darauf, dass der Konferenz der Staatsduma der ordentliche Ablauf der Vorgängen innerhalb der Staatsduma und somit die Verwaltung obliegt. Da die Geschäftszeichen der Staatsduma einen rein verwalterischen Akt darstellen, sind die Parteien diesbezüglich nicht einzubinden. Ein zeitnahe Information der Parteien erfolgte durch den entsprechenden Aushang an exponierter Stelle in der Gosduma.