27.07.2015, 22:38
In Übereinstimmung mit Art. 20 Abs. 2 der Verfassung der Androischen Föderation weise ich folgendes Gesetz zurück:
Gesetz über die öffentlichen Haushalte
Über die Gründe
Das Gesetz weist strukturelle und organisatorische Fehler auf:
Koskow, Kreml
27. Juli 2015
Gesetz über die öffentlichen Haushalte
Über die Gründe
Das Gesetz weist strukturelle und organisatorische Fehler auf:
- Art. 4. Abs. 1 besagt, dass der Finanznotstand alleine dadurch zustande kommt, dass ein Scheitern des Entwurfes oder Teilen nach Art. 1. Abs. 2 in der Duma vorliegt - der Föderationsrat bleibt unberücksichtig gleichwohl er nach der Verfassung zu beteiligen ist. Eine Ersetzung von "Duma" durch "Föderationsversammlung" ist geboten.
- Art. 4. Abs. 2 besagt, dass der Finanznotstand durch die Zentralbank der Androischen Föderation festgestellt wird - diese ist aber ein Sonderorgan der Exekutive und es scheint sinnvoller, diese Aufgabe dem für die Umsetzung des Haushaltes zuständigen Ministerium zu übertragen.
- Art. 3. Abs. 3 benennt explizit das Finanzministerium zur berechtigten Nutzung der staatlichen Fonds und Finanzreserven zur Behebung des Finanznotstandes - die Zuständigkeit in diesen Geschäftsbereichen obliegt derzeit dem Ministerium für Haushalt und Staatsvermögen. Um der sich wandelnden Regierungsstruktur Rechnung zu tragen, scheint eine Ersetzung durch "zuständiges Ministerium" die beste Lösung zu sein.
PREZIDENT ANDROIJSKAJA FEDERAZIJA
N. DEMIDOW
Koskow, Kreml
27. Juli 2015