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OIK -wichtig
#11
Wir sind eine farbenfrohe Nation...das wird Tomanien bald merken!
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#12
http://oik.virtuacom.de/thread.php?posti...#post33362

absofort soll eine Reservierung zur Informierung der anderen verpflichtgen. Bisher musste man das erst ab der Eintragung.
Da das zu viel Bürokratie ist, klar dagegen, sonst ist es auch unsinnig.
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#13
Zitat:Original von Pawel Borissowitsch Axelrod
http://oik.virtuacom.de/thread.php?posti...#post33362

absofort soll eine Reservierung zur Informierung der anderen verpflichtgen. Bisher musste man das erst ab der Eintragung.
Da das zu viel Bürokratie ist, klar dagegen, sonst ist es auch unsinnig.

In der Tat. Dann kann man Eintragung und Reservierung auch gleich in einem machen.
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#14
Neue Pläne

Ich bin dafür.
Weil es ist schon ärgerlich, wenn Staaten Monate lang inaktiv sind, man stimmt 1 Monat über ihre Inaktivität ab und diskutiert vorher noch 3 Wochen, dann kommt nichmal die Widerspruchsfrist...und wenn sich dann Staat X meldet, dass er doch noch lebt...dann ist das ärgerlich...

Z.B. Pfkanien. Da tut sich immer noch nix...
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#15
http://oik.virtuacom.de/thread.php?threadid=1758


ich bin dafür
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#16
Wenn ihr nix sagt stimmt ich mit ja
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#17
http://oik.virtuacom.de/thread.php?threadid=1774

Meinungen?

da ich für die Änderung war bin ich nun auch gegen die Annulierung dessen
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#18
Das Forum der OIK ist geschlossen. Ich wäre also für eine Zusammenfassung dankbar.
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#19
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Der Delegierte für das Vereinigte Königreich Nøresund-Narapul, Stanislav Goldmann, stellte am 07.10.2008 folgenden Antrag zur Abstimmung:


Zitat:Ich stelle hiermit den Antrag, die laufende Abstimmung zur Änderung § 8 Kartenregelwerk zu beenden und zu annulieren (Links zu Diskussion und Abstimmung).

Begründung: mit der Änderung des Kartenregelwerkes werden neue Gründe für die Löschung von Staaten eingeführt. Dies ist jedoch nach §10.2 unabänderlich.

Die die geltenden Regularien und Absprachen zwischen BIK und OIK verleugnende Haltung des Vizedirektors Bailey ist in der verlinkten Diskussion hinreichend deutlich geworden. Die anderen Direktoren sind hiermit aufgefordert Stellung zu beziehen und einzuschreiten. Es geht letztlich um den Fortbestand der OIK. Denn diese verliert durch diese Selbstauflösung der OIK im vereinbarten Sinne das Recht zur weiteren Fortführung der BIK-Karte.


Zwischenzeitlich wurde die Abstimmung über die Änderung des § 8 Kartenregelwerkes beendet, mit dem Ergebnis, dass sie die Mehrheit der Delegierten für die Änderung ausgesprochen haben. Aufgrund dessen kann hier nur noch über die Annullierung der Änderung abgestimmt werden.



Zitat:Neufassung

§8 Löschung von der Karte
1. Ein Staat wird gelöscht, wenn
a) er nicht spätestens 60 Tage nach der Kartenplatzreservierung einen Antrag auf Eintragung stellt. Die Reservierung entfällt;
b) er im öffentlichen Forum der Abteilung für Kartographie den Wunsch äußert gelöscht zu werden und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird;
c) aufgrund eines Vorschlages des Direktoriums durch einen Beschluss des Beirats mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen seine Inaktivität festgestellt wird und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
2. Im Falle des Widerspruchs ist der Staat verpflichtet seine Aktivität in einem Zeitrahmen von zwei Monaten wieder aufzunehmen und diese so nachzuweisen, wie es auch bei einer Reservierung und Eintragung gefordert wird. 3. Wird ein Staat innerhalb eines Zeitrahmes von sechs Monaten mehrmals zur Löschung wegen Inaktivität vorgeschlagen und diese durch den Beirat festgestellt, obliegt es den vetoberechtigten Nationen über die Annerkennung eines möglichen Widerspruchs des betroffenen Staates gegen die Löschung zu entscheiden. Wird die Annahme verweigert, in dem sich 2/3 der vetoberechtigten Nationen dafür aussprechen, wird der Staat von der Karte gelöscht. 4. Das Recht auf erneute Eintragung durch einen Antrag nach § 3 (3) wird hiervon nicht berührt. 5. Eine Löschung durch andere Gründe als die in den Abs. 1. genannten ist unzulässig.


Zitat:Alte Fassung

§8 Löschung von der Karte
1. Ein Staat wird gelöscht, wenn
a) er nicht spätestens 60 Tage nach der Kartenplatzreservierung einen Antrag auf Eintragung stellt. Die Reservierung entfällt.
b) er im öffentlichen Forum der Abteilung für Kartographie den Wunsch äußert als inaktiv anerkannt zu werden und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
c) aufgrund eines Vorschlages des Direktoriums durch einen Beschluss der Kartennationen mit einer 2/3 Mehrheit der Stimmen seine Inaktivität festgestellt wird und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
2. Unbeschadet von den Abs. 1 b) und 1 c) bleibt hiervon das Recht auf erneute Eintragung durch einen Antrag nach §3 3. 3. Eine Löschung durch andere Gründe als die in den Abs. 1. genannten ist unzulässig.


Stimmen Sie der Annulierung der Änderung des § 8 Kartenregelwerkes zu?

[ ] Ja
[ ] Nein
[ ] Enthaltung


Die Abstimmung dauert an bis zum 27.10.2008, 11.33 Uhr.


EDIT: Link zur Diskussion eingefügt: Diskussion: http://oik.mn-orga.de/thread.php?threadid=1761
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#20
Ich würde auch gegen die Annulierung stimmen.
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