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Büro des Gerichtspräsidenten am Föderationsgerichthof
#31
Herein!
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#32
Guten Tag Frau Dr., sie haben um ein Gespräch gebeten?
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#33
Ja, vielen Dank, dass Sie kommen konnten, Herr Premier. Es geht um die kürzlich durch seine Majestät unterzeichnete Resolution gegen die Bruderschaft von NOD. Vorab: Ich bin selbst kein Freund dieser Bruderschaft. Aber leider muss ich feststellen, dass Passagen in dieser Resolution sich nicht mit unserer Verfassung deckt, zumindest nicht in diesem Wortlaut.

Paragraph 4 sagt: "In allen Mitgliedsstaaten sind die Bruderschaft von Nod und alle ihre angeschlossenen Organisationen zu verbieten. Die Bruderschaft ist zu verfolgen und weitestmöglich auszulöschen." Das ist absolut nicht mit unserer Verfassung vereinbar. Auslöschen interpretiere ich jetzt als "töten". Und Artikel 10 unserer Verfassung sieht eindeutig von Todesstrafen ab.

Paragraph 5 sagt: "Alle materiellen Eigentümer der Bruderschaft von Nod oder ihrer Mitglieder sind vom Staate einzuziehen. Der Besitz von Mitgliedern der Bruderschaft von Nod hat in den Mitgliedsstaaten keine Geltung." Das widerspricht sich mit Artikel 18 der Verfassung, die EIgentum garantiert. Man könnte hier höchstens über den Umweg von Artikel 19 eine Verstaatlichung per Gesetz nachdenken.

Insgesamt stößt mir diese gut gemeinte Resolution etwas sauer auf, denn zumindest nach unserer Verfassung sehe ich arge Bedenken wegen Verstosses oder Tangierung der Artikel 4, 5 und 8.
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#34
Nun die NOD als Organisation ist auszulöschen, nicht deren Mitglieder als Menschen. In Andro wird niemand getötet.

Nun und wir werden auch nichts verstaatlichen, aber der Besitz von einer illegalen und kriminellen Organisation wird per Resolution bzw. per Gesetz nun dann eingezogen und per Bank oder Gericht versteigert oder neu verteilt.

Man kann hier aber auf golgende Gesetze verweisen:

Gesetz zum Schutz des Bodens
Reichswaffengesetz
Justitzgesetbuch
Strafgesetzbuch
Gesetz gegen die NOD

Wenn es aber sein muss, können wir das Strafgesetzbuch so ändern bzw ergänzen, dass kriminellen Organisationen ihr Vermögen/Besitz enteignet werden kanm

Absatz (19) der Verfassung erlaubt übrigens die Verstatlichung.

Wie gesagt ich sehe hier eine kriminelle Vereinigung und eine Terrororganisation. Sie bewegt sich außerhalb des Rechts und daher gilt es sie zu bekämpfen.
Den Menschen wird kein Unrecht angetan, sie werden per Gesetz behandelt.
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#35
wartet
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#36
Nu, die Sache mit dem Auslöschen betrachte ich weiterhin skeptisch, aber meinetwegen kann das so bleiben.

Die Enteignung ist schon schwerwiegender, gerade weil mit Artikel 4 ja jeder Bürger und jeder Verein etc.pp. gleich behandelt werden muss, egal welcher politischen Richtung man folgt.

Artikel 19 bezieht auf eine Gemeinwohlsache. Die Enteignung krimineller Vereinigungen tangiert dies nicht, so blöd sich das anhören mag.

Allerdings ist Ihre Idee, das Strafgesetzbuch dahingehend zu erweitern, eine gute Lösung. Denn zusammen dann mit dem Gesetz über die NOD ist eine Enteignung durchaus möglich.
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#37
Gut ich schicke ihnen da wohl bald den neuen Justitzminister mal ins Büro, damit sie dann die Änderungen erörtern können, wenn ihnen das Recht ist.

Sie wissen, dass Andro die Menschenrechte achtet, und selbst Terroristen werden wie Menschen behandelt.

Dennoch sehen wir es eben als notwendig deren kriminellen Besitz sowie den "Vereinsbesitz" zu beschlagnahmen.

Heißt: Waffen, Propaganda, Vereinshäuser, Vereinsgelder.
Privatvermögen, dass nicht zu terroistischen Zwecken missbraucht wird, natürlich nicht.

Aber danke, dass sie wieder ein Gespür für Gerechtigkeit haben, ein Lob an ihre gute Arbeit Smile
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#38
Danke, Herr Premier. Smile
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#39
Kann ich sonst was für sie tun? Geht es ihnen gut? Smile
Wenig Prozesse, aber ich finde sie kümmern sich hervorragend über die Gesetze und ob sie alle konform sind.

Andros Gerichte sind wirklich das, wass ein Gericht sein sollte.

Ach ja hätten sie Interesse am Internationalen Gerichtshof der UVNO tätig zu werden? Smile
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#40
Oh, ja, Interesse besteht durchaus, ja. Ist denn der Gerichtshof schon eingerichtet?
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