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Büro des Gerichtspräsidenten am Föderationsgerichthof
#21
*so* Hatte ich nicht gesehen, komisch... *so*

*prüft die Voraussetzungen*
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#22
Zitat:Sehr geehrte Frau Dr. Dustowa,

gemäß Ihrem Schreiben wird das alte Wahlergebnis annuliert.
Die derzeit laufenden Zarenwahlen werden daher beibehalten und als III. Wahldurchlauf angesehen.

hochachtungsvolll

Pawel Axlelrod
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#23
klopft an
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#24
Herein!
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#25
Guten Tag Gospodina Dr. Dustowa,

Zunächst mal frohe Weihnachten Wink

Ich wollte sie über das neue Mediengesetz befragen.Es gab dabei viele Proteste.

Ich wollte mir sozusagen ihre Rat holen. Scheinbar haben andere Staaten keine Lizenzen für Zeitungen.
Ich sehe aber die Gefahr wenn dem nicht so ist, dass irgendwelche Irren radikale Zeitungen rausgeben
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#26
Ihnen auch Frohe Weihnachten, Gospodin Axelrod! Smile

Nun, es kann da wirklich ein Problem mit unserer Verfassung geben. Artikel 15 sagt:

Zitat:(15) Freiheit
(a)Kunst, Wissenschaft und Lehre sowie die Äußerung der eigenen Meinung sind ein Bestandteil der Freiheit in Andro.
(b)Sie dürfen weder beschränkt noch verboten werden.
©Jeder hat das Recht seine Meinung frei zu verbreiten.
(d)Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung zu äußern, solange er gegen kein Gesetz verstößt.

Jeder hat also das Recht, seine Meinung frei zu verbreiten, solange dies nicht gegen geltendes Recht verstößt. Und das Recht, die eigene Meinung zu äußern, darf nicht beschränkt werden. Das widerspricht sich, nicht wahr? Mit dem Verbot der Beschränkung der eigenen Äußerung hat der Gesetzgeber allerdings nicht gemeint, dass man willkürlich Beleidigungen oder radikales volksverhetzerisches Gedankengut verbreiten darf. Das würde dann Artikel 15d abdecken. Mit dem Verbot der Beschränkung ist eher gemeint, dass man keine pekuniären Voraussetzungen jemanden in den Weg stellen darf, bevor dieser seine Meinung äußern darf. Und es ist auch damit gemeint, dass man nicht extra Verwaltungsvorschriften beachten muss. Eine Firma, die in Andro Zeitungen herausgeben will, muss ja bereits beim Wirtschaftsministerium einen Antrag stellen, dass es zugelassen wird. Dann nochmal einen extra-Antrag, um eine Presselizenz zu erhalten, wäre nicht im Sinne der Pressefreiheit.

Ich verstehe allerdings Ihr Ansinnen, dass radikale Presse nicht einfach eine Plattform erhalten können. Da kann ich nur raten, hier im Vorfeld im Zuge der Vereins- oder Firmenzulassund tätig zu werden. Und ansonsten ist es nun mal leider so, dass man erst handeln kann im Zuge der demokratischen Pressefreiheit, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Also erst dann, wenn eine Straftat begangen wurde im Zuge der Volksverhetzung zum Beispiel. ALles andere, wenn möglicherweise auch radikal geäußert, was nicht Volksverhetzung oder grobe Beleidigung darstellt, muss unsere Demokratie schon aushalten können.

Das Gesetz ist daher eher als nichtig zu betrachten.
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#27
Nun soll die Duma das Gesetz aufheben oder tun sie das Wink?
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#28
Es wäre sicherlich schöner, die Duma würde es tun. Wenn es nicht binnen eines Monats passiert, kann ich das selbstverständlich auch tun.
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#29
Nagut dann heben wir es ganz auf.
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#30
klopft an die Tür
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