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Saal 1 - Aktenzeichen 1-KVP/A
#71
*Ein sehr komischjer Prozess, wenn die Verteidigung kreine Zeugen aufrufen darf, aber mit soll es recht sein. *so*

Hohes Gericht,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

die letzte Aussage des Angeklagten hat deutlich die barbarischen und inhumanen Zustände der kommunistischen Schreckensherrschaft bewiesen und war wohl ein sehr deutlicher Beleg für die Schuld des Angeklagten im Sinne der Anklage.
Sie, Herr Kaczynski, sind verantwortlich für unnötiges Leid und den damit verbundenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Trotz dr Tatsache, das Andro aussichtslos verloren war im Kampf gegen Dreibürgen, Neuenkirchen und Cordanien, trotz des Angebotes der Allierten zu einem sofortigen Waffenstillstand, haben Sie diesen abscheulichen Krieg weitergeführt. Sie haben damit das Leben von Tausenden weiteren Soldaten und Zivilisten, darunter viele Frauen und Kinder, mutwillig geopfert, geopfert um Ihre falsche Ideologie aufrecht zu erhalten, die den Menschen und dem Land nur Unglück gebracht hat.
Auch waren Sie sehr wohl daran beteiligt, dass die NOD hier in Andro Fuß fassen konnte und Sie haben auch nie den Willen gezeigt, die Machenschaften der NOD zu stoppen. Daher haben Sie sich in meinen Augen klar der fahrlässigen Tötung durch Unterlassung an mehr als 2000 Menschen direkt schuldig gemacht, Sie tragen die Verantwortung für das grässlichste Massaker in der Geschichte Andros.
Auch haben Sie - wiederrum im Namen Ihrer Ideologie - einen barbarischen Angtriffskrieg gegen Ascaaron angezettelt, der in der vollkommenen Zerstörung Andros endete, wie ich bereits eingangs beschrieben habe. Für diesen Krieg tragen Sie, Herr Kaczynski, als ehemaliger Vizepräsident eines diktatorischen Regiemes die volle Verantwortung.
Der Prozess hat deutlich gezeigt, dass Sie sich der Kriegsverbrechen schuldig gemacht haben. Sie sagen hier, in der gewohnten und unerträglichen arroganten Art eines gefallenen Tyrannen, dass Sie dieses Gericht nicht anerkennen. Dies ändert an Ihrer Schuld nichts und dies ändert auch nichts daran, dass Sie dieser demokratische Rechtsstaat verurteilen will und wird.
Hohes Gericht, ich beantrage hiermit den Angeklagten zur Höchststrafe zu verurteilen. Dies ist dieses Gericht, dies ist dieser Staat, den unzähligen Opfern seiner Schreckensherrschaft schuldig.

Vielen Dank.

*so* Was die Höchsstrafe ist, muss das Gericht festlegen, da wir hierzu keine Gesetze haben. Aber es sollte schon eine realistische Strafe sein, also nicht mal eben zwei oder drei Tage Sperrung, dass wäre schlicht viel zu wenig und lächerlich ... *so*
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#72
*so* Strafgesetzbuch?! Verfassung? ...der Prozess dauert schon gut 2 Monate...kann ja mal langsam Enden Wink...sagen wir mal eben das der Angeklagte auch die anderen vertritt, die werden dann alle zusmmane verurteilt...Zeugen gab es schon...aber eben nicht simuliert....*so*

Herr Verteidiger?
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#73
Mein Mandant handelte immer zum Wohle des Volkes und der Nation.

Ihm wahren die Hände gebunden, die NOD saß ihjm im Rücken.
Ich bitte daher das Gericht milde zu urteilen.
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#74
Gut wir ziehen uns zur Urteilsfindung zurück!
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#75
Zitat:
Im Namen des Volkes

Das Oberste Reichsgericht hat in der Sache "Kriegsverbrecherprozess" , Aktenzeichen 1-KVP/A unter dem anwesenden Richter Sergeji Piotr in der ersten Instanz folgendes Urteil über folgende Personen erlassen:

V i c t o r, K a c z y n s k i, geb. 29.7.1956, wohnhaft Koskow, ehemaliger Vizepräsident der SSU Andro

J o s i f, G a l i o w, geb 1.5. 1944, wohnhaft in Sumgait, zuletzt General der 6. Armee in Ascaaron

A l e x a n d e r, P o l a n s k i ,geb. 7.2.1941 zuletzt, owhnhaft, Petrograd, General der 3. Division in Koskow

G r e g o r, W u l l o w, geb. 25.2. 1951m wohnhaft Jakovgrad , zuletzt General des XI Korps in Ribir

M i k h a i l, M y z r o r o w, geb. 1.12.1970, wohnhaft in Gischtabat, zuletzt Innenvolkskommissar.

J u s u f, H a k k i m , geb. 9.9.1959, wohnhaft Aquatropolis, zuletzt Kommandeur der NOD Truppe im Einsatzgebiet von Babi Jar.

W e r n e r, J o h n, geb. 14.11.1967, wohnhaft in Aquatropolis, zuletzt Komandeur der NOD Truppen in Koskow

ergeht folgendes Urteil:

die Angeklagten K a c z y n s k i, G a l i o w, P o l a n s k i, W u l l o w und M y z r o r o w werden in folgenden Punkten für schuldig befunden:

aus dem Strafgesetzbuch:
§14 - Friedensverrat
§ 16 - Verfassungsfeindliche Sabotage
§ 18 - Landesverrat
§ 19 - Wahlfälschung
§ 22 - Landesfriedensbruch
§ 30 - Mord
§ 31 - Totschlag
§ 32 - Völkermord
§ 33 - Körperverletzung
§ 34 - Freiheitsberaubung
§ 35 - Verschleppung
§ 43 - Sachbeschädigung
§ 47 - Verfolgung Unschuldiger
§ 48 – Sonstige Straftaten (Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit)

gegen die Angeklagten H a k k i m und J o h n ergeht gegen folgende Punkte eine Schuldigsprechung:

aus dem Strafgesetzbuch:
§ 24 - Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung
§ 30 - Mord
§ 31 - Totschlag
§ 32 - Völkermord
§ 33 - Körperverletzung
§ 34 - Freiheitsberaubung
§ 35 - Verschleppung
§ 43 - Sachbeschädigung
§ 47 - Verfolgung Unschuldiger
§ 48 – Sonstige Straftaten (Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit)

Die Strafe beläuft sich für alle Angeklagten auf eine lebenslängliche Haftstrafe in einem Hochsicherheitsgefängnis in Koskow.
Eine vorläufige Entlassung ist nicht möglich, Strafmilderung oder sonstige Umstände die strafmildern wirken sind unzulässig.

Gegen den Beschluss können keine Rechtsmittel eingelegt werden, der Prozess ist hiermit beendet.

Begründung:

die Angeklagten K a c z y n s k i, G a l i o w, P o l a n s k i, W u l l o w und M y z r o r o w

Es hat sich als erwiesen gezeigt das sie gegen folgende Punkte verstoßen haben

§14 - Friedensverrat
Die Angeklagten haben einen Angriffskrieg gegen Ascaaron, Neuenkirchen, Dreibürgen, Irkanien und Futuna geplant.

§ 16 - Verfassungsfeindliche Sabotage
Die Angeklagten gingen offen gegen die Verfassung und den Sowjetkongress vor, indem sie dieses missachteten und die Verfassung ohne Legitimität änderten.

§ 18 - Landesverrat
Sie haben mit ihren Taten Andro auf ewig belastet. Dies kann man als Landesverrat ansehen.

§ 19 - Wahlfälschung
Sie haben die Wahlen zum Sowjetkongress gefälscht oder dazu aufgefordert.

§ 22 - Landesfriedensbruch
Sie haben die öffentliche Ordnung gefährdet uns ins chaos gestürzt.

§ 30 - Mord
sie sind des aktiven oder passiven Mordes schuldig.

§ 31 - Totschlag
Sie sind des aktiven oder passiven Todschlages schuldig.

§ 32 - Völkermord
Sie haben zum Völkermord aufgerufen und diesen aktiv oder passiv durchgeführt.
Hierbei wird vor allem die Bevölkerung Ascaaruns genannt, als auch politische Gegner und Oppositionelle.

§ 33 - Körperverletzung
Sie sind der aktiven oder passiven Körperverletzung schuldig.

§ 34 - Freiheitsberaubung
Sie haben viele Bürger und Menschen ohne Haftbefehl oder Straftat willkürlich verhaftet oder verhaften lassen.

§ 35 - Verschleppung
Sie haben viele Bürger und Menschen aus ihren ursprünglichen Wohngebieten gegen deren Willen verschleppt oder vertrieben.

§ 43 - Sachbeschädigung
Sie haben Objekte in Andro und Ascaarun beschädigt.

§ 47 - Verfolgung Unschuldiger
Sie haben wehrlose Zivilisten angegriffen und dazu aktiv oder passiv aufgefordert.

§ 48 – Sonstige Straftaten (Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit)
Es wurden massiv viele Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verbrechen im Kriege begangen.
So wurden Artikel 1-15 der Verfassung der SSU andro von den Personen gebrochen.


die Angeklagten H a k k i m und J o h n

§ 24 - Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung

Die Bruderschaft als NOD wird weltweit als eine Terrororganisation angesehen, so auch in Andro.
Sie macht sich des Mordes und des Terrors für schuldig. Die Angeklagten haben eine NOD Zelle in Andro gegründet und angeführt.

§ 30 - Mord
sie sind des aktiven oder passiven Mordes schuldig. Ebenso haben sich die Angeklagten an den Massakern bei den Unruhen in Koskow und anderen Städten für schuldig gemacht.

§ 31 - Totschlag
sie sind des aktiven oder passiven Todschlags schuldig.

§ 32 - Völkermord
Das Massaker von Babi Jar bei dem mehr als 2000 Menschen starben, welches durch die NOD ausgeführt und geplant wurde, sieht dieses Gericht als Völkermord an.

§ 33 - Körperverletzung
Die Angeklagten haben aktiv oder passiv zur Körperverletung beigetragen.

§ 34 - Freiheitsberaubung
Die Angeklagten haben Menschen gegen ihren Willen und unter Zwang ihrer Freiheit beraubt.

§ 35 - Verschleppung
Die angeklagten haben Menschen verschleppen und ermorden lassen.

§ 43 - Sachbeschädigung
Die NOD hat mehrere Gebäude in Andro schwer beschädigt oder zerstört.

§ 47 - Verfolgung Unschuldiger
Die NOD hat unschuldige Zivilisten ermordet.

§ 48 – Sonstige Straftaten (Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit)
Die NOD hat sowohl in Andro als auch Ascaarun viele Menschen getötet oder ermorden lassen. Sie hat zur Kriegsverlängerung und u vielen Gräueltaten beigetragen


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#76
Der Genosse Ignaf geht wieder seinen Weg im Leben. Saß die ganze Zeit vor der Gerichtstür und hat dann doch keine Aussage gemacht.
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#77
*so* Höhere Gewalt Big Grin*so*
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#78
*so* Ach naja, falls es noch Fragen gibt weiß man ja wo ich hier wohne.
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