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[01-01-05012015] Gesetz zur Anpassung der Gesetzestexte und Verträge
#1
Wasche Kolega,

ich wünsche ihnen zunächst ein frohes neues Jahr und hoffe, dass es ebenso erfolgreich wenn nicht gar noch mehr sein wird, als 2014.

In diesem Sinnen beginnen wir 2015 mit der Überlegung, wie die derzeitigen Gesetzestexte und Verträge an die neue Verfassung anzupassen sind.
Ich denke hierbei an ein Vorgehen das auch bereits 2010 gewählt wurde, dass der Name "Föderale Republik Andro" per einfacem Gesetz überall geändert wird in "Androische Föderation". Des weiteren würde ich auch der Regierung vorschlagen, alle ausländischen Partnernationen über die Namensänderung zu informieren. Hieraus ergibt sich ja keine weiteren größen Veränderungen.

Bzgl. detailierterer Verfassungsbestimmungen die auf die alte Konstitution anzuwenden waren, sollten wir etwas detailierter arbeiten. Dies betrifft zum einen das Polizeigesetz - soweit ich weiss, arbeitet die Regierung derzeit an einem neuen Gesetz, als auch die Änderung oder Aufhebung von Gesetzen wie dem Verwaltungsgesetz.

Spasiba.
#2
Wasche kolega,

dieses Vorgehen ist unterstützenswert. Im Falle von völkerrechtlichen Verträgen sehe ich kein Handlungsbedarf, da durch eine einfache Mitteilung deutlich gemacht wird, dass die Föderale Republik Andro und Androische Föderation ein und dasselbe Völkerrechtssubjekt bezeichnen.
#3
Wenn dem alle zustimmen, setze ich ein einfaches Änderungsgesetz auf.
#4
Die NA hält es für durchaus lobenswert auf eine geradezu unbürokratische Art und Weise die Gesetze dem neunen Namen anzupassen, jedoch würde es die NA zum Anlass nehmen, die Gesetze einer Revision zu unterziehen - es macht nicht immer Sinn, den Namen von Republik zu Föderation abzuändern, da hierdurch auch strukturelle Änderungen von statten gegangen sind bzw. gehen. Eine Revision der Gesetze ist im Zuge einer Verfassungsnovelle von Nöten - schon alleine aus dem Grunde, dass einige Gesetzespassagen dadurch nichtig geworden sind.

Wollen wir hier wirklich einen Automatismus walten lassen, um am Ende festzustellen, dass man bei der eben gerade vollzogenen Namensänderung in einem Gesetz nochmals nachbessern muss, weil man festgestellt hat, dass der Inhalt ebenfalls nicht mehr in Gänze anwendbar ist?
#5
Dann sollten wir also alle Gesetze einzeln durchgehen?
#6
Die NA würde es durchaus begrüßen, die Föderation auf einer gesunden gesetzlichen Basis zu sehen. Keinesfalls sollten wir allerdings verzetteln und in die Verlegenheit kommen mehrere Baustellen gleichzeitig eröffnen zu wollen - dies wäre weder konstruktiv noch zielführend. Ein koordiniertes Vorgehen wäre an dieser Stelle wünschenswert.
#7
Dann schlage ich vor, dass wir jeweils maximal 3 Gesetze öffnen und sie nach der derzeitigen alphabetischen Reihenfolge durchgehen, wenn dem alle zustimmen.
#8
Dann ist die Sitzung hiermit geschlossen.
  


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