•  Zurück
  • 1
  • 21
  • 22
  • 23(current)
  • 24
  • 25
  • 29
  • Weiter 
Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Alte Hauptverwaltung
"Damit können wir leben, wenn wir die Erlaubnis haben, jeden Eindringling, von dem für uns eine potentielle Bedrohung ausgeht, ob nun eine Flotte, Bomber oder Spionageflugzeuge kommen, wir entsprechend unserer Doktrin handeln dürfen."

Für die Adelsrepublik Anturien ist dies kein Problem. Tatsächlich würden wir das sogar außerhalb der Polfrage sehen und als Selbstverteidigungsrecht Andros begreifen können.

Auch ist sich Anturien bewußt das für Andro der Beitritt zur Polkonvention eine rote Linie darstellt und deshalb auch innerhalb der Polkonvention den Standpunkt eingenommen darauf nicht zu bestehen. Selbstverständlich wäre Andro, sollte es seine Ansicht ändern, natürlich jederzeit in der Polkonvention Willkommen.

Allerdings hat das Kaiserreich Dreibürgen dergestalt ja nur eine Abneigung zur Polkonvention als solches dargestellt. Warum sollte also Dreibürgen nicht Mitglied werden? Wie gesagt, Dreibürgen wäre Anturien, und da hege ich ausnahmsweise wenig Zweifel, auch allen anderen die ernsthaft den Pol als Erbe der Menschheit erhalten wollen, in der Polkonvention willkommen.
Wobei ich mich frage, warum die Durchfahrt oder der Überflug innerhalb des Arktisgebietes verboten sein soll. Eine einzelne Fregatte kann ja niemanden stören.
Also.
SimOff
jetzt hab ich hoffentlich endlich mehr Zeit eine vernünftige Antwort zu formulieren


Herr Sigurðsson. Das kein Zwang zur Teilnahme an einer Militäraktion besteht, ergibt sich ja aus dem Konventionstext. Das ist aber auch nicht das Problem.

Ich wiederhole mich.

Das grundlegende rechtliche Problem ist, dass die Konvention für sich eine Allgemeinverbindlichkeit für gegeben hällt und die Konventionsbestimmungen auch gegenüber Nichtmitgliedern durchsetzen will. Aber eine Allgemeinverbindlichkeit ist eben nicht gegeben. Ebenso bestehen keine Befugnisse die Konventionsbestimmungen gegenüber Nichtmitgliedern durchzusetzen. Erst recht nicht mit den im Konventionstext genannten militärischen Mitteln.
Es ist vielmehr eine versuchte Einschränkung der nationalen Souveränität der Nichtmitglieder.

Und solange solche Bestimmungen in der Konvention sind, werden wir diesen Vertrag nicht auf unsere Tagesordnung setzen.

Frau von Montagne. Bitte interpretieren Sie keine Dinge in meine Äußerungen, die nicht da sind. Ich habe nicht gesagt das die Anrainerstaaten mit einem Vertrag mit der Polkonvention deren Zuständigkeit für die Pole anerkennen.
Nur das ein Vertrag zwischen der Polkonvention und den Anrainerstaaten geschlossen werden kann.
Außerdem habe ich gegen die Ziele der Konvention keine Vorbehalte. Ich habe, wie bereits mehrmals gesagt, Vorbehalte gegen bestimmte andere Teile des Konventionstextes. Und zwar, wie bereits mehrmals gesagt, gegen die Möglichkeit militärischen Zwangs gegen Nichtmitglieder.

Wenn sich eine Lösung der Streitigkeiten zwischen der Konvention und Andro auf vertraglicher Basis finden lässt, befürworten wir das selbstverständlich.

Dreibürgen könnte sich zwar nicht als Mitglied am Schutz der Polgebiete beteiligen, wohl aber aufgrund eines Vertrages.

Folgendes ist jetzt nur ein spontaner Diskusionsvorschlag meinerseits für den Inhalt eines möglichen Vertrags.
-Feststellung über die Einigkeit über den notwendigen Schutz der Polgebiete.
-Schutzbestimmungen bez. der Pole.
-ev. Feststellung das Dreibürgen den Schutz eines definierten Polgebietes in nationaler Souveränität überwacht und garantiert.
Ein Vertrag zwischen der Polkonvention und Dreibürgen, sofern er von seiten der Konvention gewünscht ist, muss natürlich auch erst mit den anderen zuständigen Stellen in Dreibürgen diskutiert werden.

Wobei wir eine Lösung der Streitigkeit zwischen Konvention und Andro natürlich auch befürworten ohne selbst einen Vertrag mit der Konvention zu schließen.
Ich kippe jetzt mal alles sonstige über Bord und konzentriere mich auf das wesentliche:
Auch Dreibürgen wäre also bereit die Inhalte der Polkonvention 1:1 zu übernehmen und das per Vertrag mit der PK fest zu schreiben?
Sehr gut.

Allerdings fürchte ich kann Ihnen eine Überwachung irgendeines Polgebites logischerweise nicht übertragen werden. Das ergibt sich schon aus Ihrer Haltung das die PK nicht befugt ist hier gegenüber dritten etwas durchzusetzen. Selbstverständlich folgt daraus das Dreibürgen genauso wenig irgendwas durchsetzen könnte. Schlußendlich haben Sie überhaupt keine Legitimation als Staat am Pol und da Sie die Legitimation der PK ablehenen kann diese Ihnen auch nichts delegieren.

Aber das wäre ja nicht weiter dramatisch. Wenn Dreibürgen ansonsten die Polkonvention achtet ist das alles ja überhaupt kein Problem. Tatsächlich müßte das Dreibürgen noch nicht einmal vertraglich zusichern. Niemand will irgend jemanden in die PK zwingen oder mit der Verträge machen zu müssen.
Uns allen eint doch der Grundsatz den Pol als Erbe der Menschheit zu erhalten. Wer das respektiert und sich an diesen Grundastz hält hat mit niemanden auf der Welt einen Konflikt.

Da reicht es völlig wenn Dreibürgen sich daran hält. Wenn Sie wollen können Sie das natürlich trotzdem gerne beliebig weiter festschreiben, Erklärung, Vertrag, alles gar kein Thema. Notwendig wäre es wie aber wie gesagt nicht.

Also ich muß schon sagen, ich bin sehr erfreut wie pragmatisch und Zukunftsweisend hier die Thematik abräumt.
Adelais von Montagne,'index.php?page=Thread&postID=1033513#post1033513' schrieb:Ich kippe jetzt mal alles sonstige über Bord und konzentriere mich auf das wesentliche:
Auch Dreibürgen wäre also bereit die Inhalte der Polkonvention 1:1 zu übernehmen und das per Vertrag mit der PK fest zu schreiben?
Sehr gut.

Allerdings fürchte ich kann Ihnen eine Überwachung irgendeines Polgebites logischerweise nicht übertragen werden. Das ergibt sich schon aus Ihrer Haltung das die PK nicht befugt ist hier gegenüber dritten etwas durchzusetzen. Selbstverständlich folgt daraus das Dreibürgen genauso wenig irgendwas durchsetzen könnte. Schlußendlich haben Sie überhaupt keine Legitimation als Staat am Pol und da Sie die Legitimation der PK ablehenen kann diese Ihnen auch nichts delegieren.

Aber das wäre ja nicht weiter dramatisch. Wenn Dreibürgen ansonsten die Polkonvention achtet ist das alles ja überhaupt kein Problem. Tatsächlich müßte das Dreibürgen noch nicht einmal vertraglich zusichern. Niemand will irgend jemanden in die PK zwingen oder mit der Verträge machen zu müssen.
Uns allen eint doch der Grundsatz den Pol als Erbe der Menschheit zu erhalten. Wer das respektiert und sich an diesen Grundastz hält hat mit niemanden auf der Welt einen Konflikt.

Da reicht es völlig wenn Dreibürgen sich daran hält. Wenn Sie wollen können Sie das natürlich trotzdem gerne beliebig weiter festschreiben, Erklärung, Vertrag, alles gar kein Thema. Notwendig wäre es wie aber wie gesagt nicht.

Also ich muß schon sagen, ich bin sehr erfreut wie pragmatisch und Zukunftsweisend hier die Thematik abräumt.

Die Schutzbestimmungen bezüglich der Polgebiete schon.
Natürlich muss das auch genauer mit Reichstag und Bundesrat diskutiert werden. Beide Kammern müssen schließlich darüber entscheiden.

Aber ich denke beim Schutz der Polgebiete als Naturerbe dürften wir uns einig sein.

Übertragen können sie dann natürlich nichts. Wenn überhaupt, würde ein Vertrag eine Feststellung enhalten, in der Dreibürgen in einem bestimmten Gebiet einen der Polkonvention entsprechenden Schutz anstreben möchte und die Polkonvention würde diese Festellung zur Kenntnis nehmen. Sofern man natürlich überhaupt einen Vertrag abschließen bzw. eine gemeinsame Erklärung dazu veröffentlichen möchte. Ohne geht es an sich auch.

Wir begrüßen es auch, dass die Krise mit Andro auch auf so effektive und reibungslose Weise gelöst werden kann.
"Aber ich denke beim Schutz der Polgebiete als Naturerbe dürften wir uns einig sein."

Wenn wir uns darin einig sind Exellenz, dann sind wir uns über alles wichtige einig. Das ist jedenfalls die Haltung Anturiens und ich fände es schon sehr befremdlich wenn das jemand anders sehen würde.
Offensichtlich ist diese Konferenz erheblich produktiver als viele im Vorfelde angenommen haben.
Mischa Iwanowitsch Solowjow,'index.php?page=Thread&postID=1033510#post1033510' schrieb:Wobei ich mich frage, warum die Durchfahrt oder der Überflug innerhalb des Arktisgebietes verboten sein soll. Eine einzelne Fregatte kann ja niemanden stören.
Das dortige Ökosystem ist überaus fragil und bedarf deshalb eines besonderen Schutzes. Hinzu kommt dass dann auch andere Länder Schiffe in diesen Gewässern kreuzen lassen würden und dann hätten wir schnell dutzende Schiffe die stören.

Ich möchte hier ebenfalls noch einmal persönlich und im Namen der US-Regierung feststellen dass ich mit dem bisherigen Verlauf der Gespräche überaus zufrieden bin. Ich bin zuversichtlich dass wir am Ende dieser Konferenz einen mehrheitsfähigen Entwurf vorliegen haben werden.
Ich erachte einen Vertrag zwischen PK und den "Polanrainern" oder sonstigen assoziierten Mächten durchaus als sinnvoll.
Andro hat dann kein Rede/Stimmrecht, aber es hält sich an die PK.

Nun wenn das Polarmeer so schützenswert ist bräuchten wir auch Verträge über Koralenriffe etc.
Was tun bei Piraterie oder einem Schiffsunglück? Muss man dann extra eine Genehmigung einholen?
Ein Rahmenabkommen hielte ich auch durchaus für sinnvoll.

Wenn dort keine Schiffe verkehren, dürfte es wohl auch keine Piraten dort geben. Gleiches gilt im Grunde auch bei einem Schiffsunglück. Sollte ein solches dennoch einmal eintreten wird wohl niemand auf die Idee kommen wegen einer Hilfeleistung mit Intervention zu drohen.
Kommt drauf an, wie eng manche die Konvention auslegen.
Zumal wir natürlich auch gewisse Sonderrechte für Mitglieder hinterfragen könnten.
  
  •  Zurück
  • 1
  • 21
  • 22
  • 23(current)
  • 24
  • 25
  • 29
  • Weiter 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
5 Gast/Gäste