15.08.2013, 21:55
Betreten und Verlassen des Militärischen Sperrbezirks ist nur mit Erlaubnis des jeweiligen Stützpunktkommandeuren, seines Stellvertreters oder einer sonstigen entsprechenden befugten Person möglich! Wer seinen Stützpunkt oder den Sperrbezirk ohne schriftliche Genehmigung verlässt, macht sich strafbar.