Bei 158 Ja Stimmen und 160 Enthaltungen wurde der Beschluss nicht angenommen, da die einfache Mehrheit nicht erreicht wurde.
(3) Anträge wurden erfolgreich vom Parlament verabschiedet, wenn mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen für den Antrag sind. Ausnahmen können durch das Gesetz, die Verfassung oder die GO geregelt werden.
§7 - Mehrheitsdefinitionen
(1) Eine relative Mehrheit liegt vor, wenn auf einen Wahl- oder Abstimmungsvorschlag den meisten Zuspruch erhalten hat.
(2) Die einfache Mehrheit liegt vor, wenn ein Antrag von mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen befürwortet wird.
Die GO sieht für Beschlüsse die einfache Mehrheit vor (bei Gesetzen die absolute)