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Heiliger Synod
#1
Werte Brüder,

ich schlage vor, dass sich die heilige Kirche eindeutig zum Thema der Abtreibungen positioniert um die bisher tradierte Auffassung wieder in das breite Bewusstsein der Bevölkerung zu tragen. Hierzu schlage ich folgenden Beschluss vor:

[Bild: 2626.gif]

Erklärung des Heiligen Synods der einen heiligen Kirche zum Thema der Abtreibungen

Jeder Mensch ist ein Abbild Gottes. Als solches kommen ihm eine unveräußerliche Würde und Rechte zu. Unter diesen Rechten ist das Recht auf Leben zentral. Die eine heilige Kirche lehrt seit Jahrhunderten, dass das Leben heilig ist, denn es kommt von Gott. Daher kann es auch nur von Gott wieder genommen werden. Kein Mensch hat das Recht sich zum Herrn über Leben und Tod aufzuschwingen, denn dann würde er sich gottgleich setzen, was nichts anderes wäre als eine verdammenswürdige Gotteslästerung.
Das Recht auf Leben gilt aber nicht nur für das geborene Leben, sondern auch für das ungeborene, denn das menschliche Leben beginnt mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle. Deshalb steht jede vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft der Ermordung eines geborenen Menschen gleich und ist eine ebenso schwere, verdammenswürdige Sünde, welche die Gemeinschaft mit der heiligen Kirche ausschließt.

Jeder, welcher sich an einer Abtreibung beteiligt, egal ob Schwangere, Arzt, Helfer oder sonstige Personen und jeder, welcher Abtreibungen unterstützt, egal ob durch öffentliche Fürsprache, Verschaffung von Gelegenheiten, finanzielle Unterstützung oder auf sonstige Art und Weise begeht eine schwere Sünde und ist automatisch von der kirchlichen Gemeinschaft und damit einhergehend vom Empfang der heiligen Mysterien ausgeschlossen.
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#2
wartet
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#3
Sehr gut Bruder. Ich würde noch besonders den Schutz von geistig beeinträchtigen Kindern einbringen. Denn seelig sind die geistig Schwachen, sie wissen nicht was sie tun, denn ihnen ist das Himmelreich.
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#4
Sehr schön Bruder Dmitrij. Wir können dem zustimmen.
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#5
Das freut mich, euch Bruder Gabriel steht selbstredend das Recht zu diesen Beschluss der Öffentlichkeit bekanntzumachen.
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