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[01-01-30102012] Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches
#1
Wasche Kolega,

der Antragsteller hat das Wort.

Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches

Folgende Vorschriften werden in das StrGB eingefügt:

§ 7, II

Als Gehilfe wird bestraft einen anderen hilft eine Straftat zu begehen. Die Strafe des Gehilfen richtet sich nach jener für den Täter. Sie ist zu mildern.

§ 16a Spionage

(1) Wer im Dienste einer fremden Macht unbefugt Informationen an diese weitergibt oder sich bereithält unbefugt Informationen an diese weiterzugeben wird mit Freiheitsstrafe nicht unter dreißig Tagen bestraft.
(2) Wer Kontakt zu einer fremden Macht aufnimmt um Straftaten nach § 16 oder 16a zu begehen wird mit Freiheitsstrafe nicht unter dreißig Tagen bestraft.

§ 17a Widerstand gegen die Staatsgewalt

(1) Wer mit dem Ziel staatliche Organe an der Erfüllung ihrer Diensttätigkeit zu hindern oder zu beeinträchtigen gegen diese Gewalttaten oder auf andere Weise Widerstand leistet wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Tagen oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Tagen zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor wenn der Täter
1. Waffen oder gefährliche Werkzeuge verwendet.
2. im Rahmen einer Gruppe die Tat begeht
3. fortgesetzt Widerstand leistet.

§ 22a Rowdytum

(1) Wer sich an einer Zusammenrottung beteiligt, welche aus der Mißachtung der öffentlichen Ordnung Gewalttätigkeiten, Drohungen oder Belästigungen gegenüber Personen oder Beschädigungen von Sachen oder öffentlichen Einrichtungen begeht wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Tagen bestraft.
(2) Handelt der Täter aus Hass auf ethnische oderreligiöse Bekenntnisse so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zehn Tagen zu erkennen.

§ 26 erhält folgende Neufassung

Wer öffentlich oder durch Verbreitung von Schriften den Inhalt religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse beschimpft wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Tagen oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 30a Abtreibung

(1) Wer ein ungeborenes Kind tötet wird gleich einem Mörder bestraft.
(2) Nach Abs. 1 wird nicht bestraft, wenn bei Fortführung der Schwangerschaft das Leben der Mutter in tödlicher Gefahr geraten würde und die Abtreibung durch einen Arzt vorgenommen wird.

§ 36a Unzucht

Wer sexuelle Akte mit Personen des gleichen Geschlechts oder mit Tieren oder sonstige Arten von Unzucht verübt wird mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Tagen oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 36b Verbreitung unzüchtiger Propaganda

(1) Wer öffentlich in Wort oder Bild oder durch sonstige Schriften pornographische Handlungen verherrlicht, gutheißt oder auf andere Weise bewirbt oder öffentlich vorführt oder zur Schau stellt wird mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Tagen oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder organisiert so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter 5 Tagen zu erkennen.
(3) Werden durch die Tat Minderjährige in ihrer Entwicklung gefährdet so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter 10 Tagen zu erkennen.

§ 36c Prostitution

(1) Wer seinen Körper zum entgeltlichen Geschlechtsverkehr oder sonstigen sexuellen Handlungen öffentlich anbietet oder gegen Entgelt den Geschlechtsverkehr oder sonstige sexuelle Handlungen vollzieht wird mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer Straftaten nach Abs. 1 fördert wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Tagen bestraft.

§ 36d Glücksspiel

Wer ohne staatliche Genehmigung Glücksspiel betreibt oder an einem solchen teilnimmt wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Tagen oder mit Geldstrafe bestraft.
#2
Gospodin President, wasche kolega,

die konservative Fraktion stellt den vorliegenden Entwurf zur Reform des Strafgesetzes zur Aussprache. Ein Hauptanliegen dieses Entwurfs ist es die großen und sozial unerwünschten Laster, welche typischerweise mit Anschlusskriminalität verbunden sind entschieden zu bekämpfen. Diese sind insbesondere die Prostitution, welche ihrem Wesen nach gegen die Menschenwürde der Frau verstößt, da diese sie zwingt ihren Körper gegen Geld zu verkaufen! Es ist das Glücksspiel, welches typischerweise besonders gut im Halbweltmilieu gedeiht und sich immer weiter ausbreitet! Die besondere Gefährlichkeit begründen zwei Tatsachen: Zum einen steht es im engen Zusammenhang mit organisierter Bandenkriminalität und zieht so weitere Kriminalität förmlich an! Zum anderen verführt es viele Menschen zur Spielsucht und führt diese in existenzielle Krisen. Bruch der Familie, Vereinsamung, Geldnot, Schulden sind nur einige davon.

Ein weiteres Anliegen dieses Entwurfs ist die Förderung der religiösen Toleranz! Die verschiedenen religiösen Bekenntnisse spielen zu Recht eine große Rolle. Deshalb bedürfen sie auch einen besonderen Schutz gegen Beleidigungen und Schmähungen, denn diese verletzen die Gefühle der Gläubigen! Deshalb soll zukünftig die Strafbarkeit einer solchen Schmähung nicht mehr davon abhängen, wie das Opfer reagiert, sondern generell strafbar sein. Bisher war eine Schmähung nur strafbar, wenn gleichzeitig auch die öffentliche Ordnung gefährdet war, also wenn das Opfer gewalttätig reagierte. Dies hat aber die Gefühle von potenziellen Gewalttätern strafrechtlich geschützt und damit privilegiert, während jene der absolut friedlichen Mehrheit keinen solchen Schutz genossen. Diese Perversion wird durch diese Änderung nun behoben.

Dami i Gospodini,

Wir Konservative ergreifen Partei für die natürliche Sittenordnung. Für die Ehe zwischen Mann und Frau und die Familie! Doch es gibt immer wieder Bestrebungen, welche versuchen gegen diese Ordnung zu rebellieren! Homosexualität und Sodomie werden seit alters her verdammt und verflucht. Sie sind unnatürliche Auswüchse und gehören bekämpft. Sie gefährden das sittliche Empfinden unserer Jugend und ihre Entwicklung. Deshalb ist es die Aufgabe aller gesellschaftlicher Kräfte diese Sünden entschieden zu bekämpfen!

Wir Konservative ergreifen Partei für das Leben. Deshalb sind wir entschieden gegen jede Abtreibung. Denn Abtreibungen bedeuten die Ermordung der kleinsten und wehrlosesten Mitgliedern unserer Gesellschaft. Das ungeborene Leben muss ebenso gut geschützt werden, wie das schon geborene. Denn es sind beides Leben und Geschöpfe Gottes! Deshalb ist die Abtreibung grundsätzlich unter Strafe zu stellen, bis auf den Fall, dass das Leben der Mutter durch die Schwangerschaft in tödliche Gefahr gerät, denn dann stehen sich zwei gleichwertige Rechtsgüter gegenüber, von welchem nur eins zu retten ist. Es ist unsere gesamtgesellschaftliche Aufgabe Frauen für das Leben zu gewinnen, so dass sie sich für eine Fortführung der Schwangerschaft entscheiden, statt ihr Kind ermorden zu lassen und es anschließend auf einen Müllhaufen landet!

Spasibo!
#3
Ich stimme dem Entwurf zu.
#4
ist als Besucherin anwesend, der Entwurf bereitet ihr Bauchschmerzen.
#5
Gospodin Tukatscheewski,

ich erinnere an die Anredeformel. Spasiba.


Wasche Kolega,


dieser Entwurf sieht eine drastische Verschärfung des Strafrechts vor, teilweise in Bereichen die bereits geregelt sind.
So ist die Spionage bereits im Antispionagegesetz geregelt. Prositution und Landstreicherei im Resozialisierungsgesetz.
Ich erinnere hier an die erfolgreiche Vorgehensweise der Behörden in Koskow und Umgebung gegen diese Problematik zur Minderung des sozialen Leids von Randgruppen und sozial Benachteiligten, besonders rund um das Arbeiterviertel und die Uliza Gora (Bergstraße).

1. Ich lehne d.h. eine Verdoppelung des Spionageparagraphen ab, das wäre auch überbürokratisch.
2. Widerstand gegen die Statsgewalt kann man zustimmen
3. 22a fällt eigentlich unter Landfriedensbruch, sollte man d.h. zusammenfügen. Ich bitte hier noch um die Definition von "Hooligans" und die Erfassung dieser Gruppe.
4. 26§ lehne ich ab, dies läuft bereits unter Verunglimpfung und wäre so für mich ein Einschnitt in die Meinungsfreiheit
5. §30a lehne ich ebenso ab. Nichtmal die Kirche hat hierzu eine Position. Und ich lasse mir vom Papst nichts vorschreiben!!

Applaus aus der DPA FRaktion

6. 36a, mit Tieren ja, aber der Mensch wird gestrichen.
7. 36b wird bereits durch das Jugendschutzgesetz geregelt. Die Verbreitung von Pornographie an unter 18 jährigen ist verboten.
8. 36c siehe oben bzw. Resozialisierungsgesetz
9. 36d Zustimmung
#6
Gospodin President, wasche kolega,

es ist gerade das Anliegen meiner Fraktion diese weit verstreuten Vorschriften in einem Gesetzestext zusammenzufügen um jedem Bürger einen einfachen Überblick zu verschaffen. Man kann nicht erwarten, dass jeder Bürger den Inhalt von tausenden Gesetzen kennt. Ein Gesetz muss ausreichen und dies ist das Strafgesetz.
Das ResoG leidet an einen dramatischen Fehler, denn es bestimmt keine Rechtsfolge für die Ausübung von Prostitution oder Landstreicherei. Es ist zwar verboten und soll auch bestraft werden, aber es sagt nichts darüber aus wie hoch die Strafe ausfallen soll! Dies schafft große Unsicherheit und öffnet letzlich der Willkür Tür und Tor. Daher ist es notwendig konkrete Strafrahmen festzulegen. Die gleiche Problematik besteht unter anderem beim Jugendschutzgesetz.

Und auch das Verbot von Verunglimpfungen ist ein Eingriff in die Meinungsfreiheit, aber solche Eingriffe können und müssen gerechtfertigt werden! Denn gäbe es unbeschränkte Freiheit, dann dürfte auch der nächste Aktionskünstler Sie im Namen der Kunst erschießen!

Es ist mir zwar nicht verständlich warum sie sich auf den Papst berufen, aber die Heiligkeit des Lebens ist für alle christlichen Kirchen egal ob westlich oder orthodox ein eherner Grundsatz. Als gläubiger Mensch sollte dies ihnen eigentlich geläufig sein! Abtreibung ist Mord und muss deshalb auch wie Mord bestraft werden! Oder wollen sie ernsthaft darlegen, dass es ein Unterschied ist ob man ein einjähriges Kind tötet oder einen sechs Monate alten Embryo! Wir Konservative sagen Nein! Denn das Leben ist heilig, egal wie jung oder alt der Mensch ist!
#7
Wasche Kolega,

das Resozialisierungsgesetz regelt klar, welche gesellschaftlichen Gruppen staatliche Hilfe benötigen. Eine Sanktionierung ist im Rahmen der bisherigen gesetzlichen Lage natürlich schon möglich. Der Verstoß gegen staatliche Maßnahmen kann zur Streichung dieser führen. Beim Aufbegehren gegen staatliche Handlungen können juristische Maßnahmen ergriffen werden.
Zumal die Fälle, wie sie sie mit dieser Gesetzesänderung anstreben, mir doch etwas unerklärlich sind.
Es ist ja nicht so, dass Andro der Hort der Sünderei und Laster wäre. Vielmehr sollten wir den Menschen Vorbild sein oder welche liefern, sodas sie ein moralisch gutes Leben führen können. Ob nun am Beispiel der Kirche als geistliche Instanz, oder am Staat als weltliche Instanz oder im privaten Bereich durch moralisch wertvolle Idole.
Wir haben bisher keinen Schaden durch das bisherige Strafgesetzbuch genommen.
Wichtiger wäre vllt. für die KP Fraktion, bevor sie so ein Gesetz einbringt, dass sie in einer Fragestunde die Regierung bittet, sie über den aktuellen Stand der Kiminalität zu befragen.

Der Festlegung von Strafmaßen für bisher festgestellte illegale Handlungen, wie z.B. 36b (3) stimme ich zu.


Ich möchte hier vllt. vorschlagen, dass man das Jugendschutzgesetz überarbeiten könnte. Da es u.a. auch Alkohol- und Drogenmissbrauch regelt.
#8
Wasche kolega, kolega Kronskij,

ihre Ausführungen zeigen, dass die DPA offensichtlich nicht den geringsten Schimmer von den Zuständen draußen hat. Gehen sie doch in die Elendsviertel von Koskow, gehen sie in die Ulitza Gora! Und Sie werden sehen wie sich dort Bordell an Spielhalle und wieder Bordell reiht! Wo tausende junger Frauen in Sklaverei gehalten werden, wo Menschen ihr ganzes Hab und Gut verspielen!
Wir brauchen keine Informationen aus zweiter Regierungshand! Wir holen uns unsere Informationen direkt von der Straße, von der Bevölkerung und genau diese Informationen sind es, welche uns zum Handeln zwingen!
Prostitution und Glücksspiel müssen nicht nur geächtet, sondern auch bestraft werden!
#9
Wasdche Kolega, Gospodin Kamow,

wenn sie jemanden unbedingt bestrafen wollen, dann wohl die Zuhälter. Oder besser die Freier. Sie selbst sagen es doch, dass es diese armen Frauen sind, denen wir helfen müssen. Sie aber wollen die Prosititution verbieten und greifen somit direkt die Frauen, aber nur indirekt die Zuhälter an!
Hörensagen von der KP oder eine Gruppe von Frauen die der KP als unzuglich erscheint, ist kein Grund, hier ein Strafmaß einzuführen oder zu erhöhen.
Das Resozialisierungsgesetz kümmert sich bereits ausreichend um diese Leute. Wir brauchen aber ein Programm, dass weiter Wege aus diesem Elend weisst.
Die KP will hier Nägel mit Köpfen machen und mit einer Haudraufmentalität alles an die Wand fahren.
Besonnenheit ist hier gefragt.
Jemand der bereits arm ist, den können sie nicht bestraften. Jemand der bereits unten angekommen ist, den können sie nicht noch mehr demütigen.
Aber offenbar haben sie das vor.
#10
Wasche Kolega, Gospodin Kronskij,

Sie sagen es doch schon selbst! Die Prostituierte muss geschützt werden! Aber dies kann nur geschehen, in dem die Prostitution auch geächtet wird. Denn nur dann kann man auch an die Drahtzieher herankommen, an die Zuhälter, Freier und Bordellbetreiber! Und wenn sich das ReSoG ausreichend um diese Menschen kümmern würde, dann gäbe es keine Prostitution mehr, aber das genaue Gegenteil ist der Fall! Aber Sie verschließen die Augen vor den Missständen in unserem Land!
  
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