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Antrag "of Cumberland"
#71
*so* Demnach ist nur die Polizei gemäss Verfassung dazu befugt Smile also ist die Klage ja berechtigt. *so*

Sagen sie mal, Herr Gourwitsch wie lange sind sie schon Staatsanwalt?
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#72
*Interpretationssache ... Die Polizei hat ihn verhaftet, im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Nichts anders ist passiert. Daher muss die Klage abgelehnt werden.
Das ist genau das gleiche wie Haftbefehle des Gerichts - auch hierfür gibt es kein Gesetz ... *so*

Nun, seit dem Bestehen des Zarenreiches.
Ich war unter anderem für die Verurteilung der Kreisgverbrecher verantwortlich.
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#73
*so* Der Auftrag wurde aber nie offiziel gegeben. Zudem muss man mich vor Gericht erst anhören, bevor man das Urteil fällen darf. *so*
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#74
Zitat:Original von Antonin I.
*so* Der Auftrag wurde aber nie offiziel gegeben. Zudem muss man mich vor Gericht erst anhören, bevor man das Urteil fällen darf. *so*

*so* Nein, darum geht es nicht. Und natürlich wurde der Auftrag der Plozie erteilt - einen Polizeipräsidenten haben wir momentan nicht.
Und Untersuchungshaft kann auch ohne das Anhören des Angeklagten verhängt werden, wenn Fluchtgefahr besteht. Es soll auch unschuldige geben, die in U-Haft sitzen und dann in der Hauptverhandlung freigesprochen werden.
Alles andere wäre ein sehr merkwürdiges Rechtssystem. *so*
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#75
*so* Wir haben eine, Victor Slavic, und der ist mehr on als du. Und ich meinte Meine Klage darf nicht aufgegeben werden ohne Anhörung. Mit der U-Haft habe ich kein Problem Big Grin *so*
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#76
*so* Das mit der Kalge stimmt. Und ja, in letzter Zeit war ich seltener da, das ändert sich aber wieder Wink Und meine Anweisung, zwei Personen zu suchen und in Haft zu nehmen wurde im Polizeipräsidium nicht bearbeitet - und das obwohl es nur eine Weiterleitung eines Haftbefehls vom Reichsgericht war Tongue *so*
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#77
*so*Ja was will er denn zwei NIDs suchen, die sich nicht mehr melden Big Grin Aber eben du sagst es, Haftbefehle kommen vom Reichsgericht. Auch U-Haftbefehle. Wie dem auch sei, freut mich dass du wieder aktiver sein willst Smile *so*
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#78
*so* Die Polizei darf laut Gesetz sehr wohl verhaften...aber das ganze müssen wir eben noch machen*so*
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#79
*so* Sie darf, aber der Staatsanwalt nicht.*so*
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