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*Interpretationssache ... Die Polizei hat ihn verhaftet, im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Nichts anders ist passiert. Daher muss die Klage abgelehnt werden.
Das ist genau das gleiche wie Haftbefehle des Gerichts - auch hierfür gibt es kein Gesetz ... *so*
Nun, seit dem Bestehen des Zarenreiches.
Ich war unter anderem für die Verurteilung der Kreisgverbrecher verantwortlich.
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*so* Der Auftrag wurde aber nie offiziel gegeben. Zudem muss man mich vor Gericht erst anhören, bevor man das Urteil fällen darf. *so*
*so* Die Polizei darf laut Gesetz sehr wohl verhaften...aber das ganze müssen wir eben noch machen*so*
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*so* Sie darf, aber der Staatsanwalt nicht.*so*