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[01-05-18112011] Postgesetz
#1
Postgesetz

§ 1 Allgemeines
(1) Dieses Gesetz begründet die Androische Staatspost (ASP).
(2) Sie gilt als Staatsunternehmen.
(3) Sie hat nicht das Monopol auf alle posttechnischen Dienstleistungen.
(4) Die Staatspost ist jedoch der Eigentümer des Kabel,- Telefon,- und Internetnetzes in ganz Andro.
(5) Die Staatspost verwaltet sich selbst unter Oberaufsicht des Wirtschaftsministeriums.
(6) Die Staatspost hat ihren Sitz in Koskow.
(7) Der Wirtschaftminister kann einen Aufsichtsratsvorsitzenden für die Staatspost ernennen.

§ 2 Die Staatspost
(1) Der Staatspost Andros obliegt das Recht und die Pflicht die Post eines jeden Staatsbürgers gegen ein Entgeld zuzustellen, sowie die Kommunikation auch auf anderen Wegen zu ermöglichen.
(2) Der Staatspost Andros obliegt das Recht, eine numerisches System zu erstellen um Briefe effektiv und zielgenau zustellen zu können.
(3) Die Staatspost verwaltet, vermietet und erhält das Telekommunikationsnetz (Rundfunkkabel, Internet, Telefon) Andros.

§ 3 Postleitzahlen
Die Postleitzahlen werden von der Staatspost intern vergeben.

§ 4 Vorwahlen
Die Vorwahlen werden von der Staatspost vergeben.

§ 5 Gebühren
Die Staatspost legt die Gebühren für Kabel, Telefon und Internet selbst fest, wird dabei aber vom Wirtschaftsministerium und der Duma kontrolliert.

§ 6 Briefverkehr. Briefkästen und Telefonzellen
(1) Die Staatspost hat dafür zu sorgen, das Briefe, Zustellungen und Pakete binnen spätestens 2 Tagen in ganz Andro ausgeliefert werden können.
(2) Die Staatspost richtet überall im Land und den Städten Briefkästen ein. Die Briefkästen müssen im Abstand von mindestens 500m, maximal 1 km stehen, innerhalb urbaner Siedlungen.
(3) Die Staatspost hat zudem, pro Stadt eine öffentliche Telefonzelle einzurichten, pro 2500 Bürger jeweils eine mehr.

§ 7 Sonstiges
(1) Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.

Wasche kolega,

der Abgeordnete Markow hat eine Aussprache zu dem obigen Gesetzentwurf beantragt. Ich erteile hiermit dem Kollegen Markow das Wort.
#2
Gospodin President, wasche Kolega,

in diesem Gesetz wurde lediglich das Wort "Reichspost" gegen "Staatspost" ausgetauscht. Man müsste daher am ende ergänzen, dass es das alte Reichspostgesetz ersetzt.
#3
Wasche Kolega,

eine längst überfällige Änderung.
Ich überlege aber, ob die Duma nicht vllt. die Vorwahlen und die Postleitzahlen bestimmen sollte, da die Post dem bislang nicht nachkam.
#4
Ich denke nicht, dass es Aufgabe der Duma ist, Strukturen für die Post zu schaffen. Wir könnten höchstens der Regierung/der Post nahelegen dies zu tun.
#5
Wasche Kolega,

Sollten wir.
Wir haben aber wohl keinen Postchef wie ich das sehe.

Weisst freundlich aber konkret darauf hin, dass Gospodin Markow doch bitte nicht mehr die Anrede vergessen sollte
#6
Gospodin President, wasche kolega,

ich halte es hierbei für zielführender, wenn im Gesetz der Ministerrat zum Erlass von Ukas ermächtigt wird um so die näheren Strukturen etc. zu schaffen. Dann muss sich die Duma nicht mit dem ganzen Detailkram herumschlagen.
#7
Gospodin President, wasche Kolega,

es ist Aufgabe der Regierung sich darum zu kümmern, in persona Aufgabe des Wirtschaftsministers. Daher sehe ich es nicht als unsere Aufgabe an. Und auch die Ernennung eines Postchefs ist Aufgabe der Regierung. Vielleicht könnte der Duma-Präsident die Regierung nach Verabschiedung des Gesetzes auf die Dringlichkeit hinweisen.
#8
Gospodin President, wasche kolega,

ich stimme meinem Vorredner ausdrücklich zu. Die Ernennung eines Postchefs und die Verteilung von Postleitzahlen u.ä. ist Sache der Regierung im Wege der Verordnungsgebung. Ich denke dies sollte aber ausdrücklich im Gesetz festgehalten werden.
#9
Gospodin President, wasche Kolega,

eigentlich geht aus §1 (2) und(5), dass es Aufgabe der Regierung ist. Wir könnten aber (7) folgerdermaßen ändern.

(7) Der Wirtschaftminister kann einen Aufsichtsratsvorsitzenden für die Staatspost ernennen. Sofern er dies nicht tut, ist er selbst für die Leitung der Post zuständig.
#10
Wasche Kolega,

ich stimme dieser Änderung zu. Zudem überlege ich, ob wir die Zustellungsfrist von 2 Tagen nicht vllt. etwas lockern sollten zu "schnellstmöglich, aber spätestens nach 5 Tagen"
Andro ist groß. Zwei Tage, im Winter, von Ribir nach Wladejushnij.
Das dauert länger.
  


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