18.10.2007, 15:57
Zitat: Gesetz zum Verbot der NOD
§1. Einstufung
(1)Die NOD-Bruderschaft mit all ihren Unterorganisationen wird als terroristische Organisation betrachtet.
(2)Die NOD ist keine Religion.
§2. Verbote
(1)Hiermit werden sämtliche NOD-Organisationen auf dem Gebiet des Zarenreichs Andro verboten.
(2)Dies betrifft Vereine, Versammlungen, Parteien, Clubs, AGs, Vereinigungen, Bünde, etc.
(3)Zuwiderhandlung wird mit 15 Tagen Freiheitsentzug und mindestens 10.000 ARW gerichtlich geahndet.
§3. Ausweisung
(1)Personen jeglicher Herkunft, die zur NOD-Bruderschaft gehören, haben keine Einreisegenemigung nach Andro.
(2)Diplomaten die der NOD angehören werden zu persona non grata erklärt.
(3)Personen in Andro die der NOD angehören werden in ihr Heimatland ausgewiesen.
§4. Bürger
(1)Bürger Andros die NOD-Mitglieder sind haben diese Organisation sofort zu verlassen, anderweitig gilt für sie §2. (3).
§5. Verherrlichung
(1)Jedwede Verherrlichung der Taten der NOD, besonders derer im Krieg ist eine Straftat.
(2)Wer die NOD positiv darstellt oder ihre Kriegsverbrechen leugnen wird mit 1000 ARW gerichtlich gestraft.
§6. sonstiges
(1)Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft
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