12.11.2011, 16:46
Wahlamt der Föderalen Republik Andro
Amtliches Wahlergebnis der VIII. Ministerpräsidentenwahl
Das Wahlamt gibt hiermit das entgültige Ergebnis zur Wahl des Ministerpräsidenten bekannt:
Auf den Kandidaten
Iwan G. Malechski
entfielen 3 Stimmen (42.86%)
Auf den Kandidaten
Alexander G. Isalowitsch
entfielen 4 Stimmen (57.14%)
Der Wahlleiter stellt hiermit fest, dass Gospodin Alexander G. Isalowitsch somit die erfolderliche Mehrheit erreicht hat und durch das Volk zum Ministerpräsidenten gewählt wurde.
Die Vereidigung und Amtseinführung findet am 15.11.2011 in der Duma statt.
Die Wahlbeteiligung lag bei 87,5% (7 von 8 eingetragenen Wählern)
Quelle: MN-Wahl
Der Wahlamtsleiter
Koskow den 12. November 2011
Wahlamt der Föderalen Republik Andro
Amtliches Wahlergebnis der Volksabstimmung November 2011
Das Wahlamt gibt hiermit das entgültige Ergebnis zur Wahl der Volksabstimmung über die Verfassungsänderung bekannt:
Ja: 7 Stimmen (100%)
Nein 0 Stimmen (0%)
Der Wahlleiter stellt hiermit fest, dass über 3/4 der Bürger an der Volksabstimmugn teilgenommen haben und somit die erfolderliche Mehrheit zur Gültigkeit erreicht ist.
Weiterhin stellt das Wahlamt fest, dass 100% der Wähler sich für die Änderung der Verfassung ausgesprochen haben.
Somit ist die Verfassungsänderung rechtskräftig und ist von der Regierung binnen 7 Tagen zu ändern.
Die Wahlbeteiligung lag bei 87,5% (7 von 8 eingetragenen Wählern)
Quelle: MN-Wahl
Anhang: Text zur Verfassungsänderung
Gesetz zur Änderung der Verfassung
[doc]
§1. Algemeines
(1)Dieses Gesetz hat die Aufgabe, die Verfassung zu ändern.
(2)Dieses Gesetz muss durch das androische Volk in seiner Mehrheit der Wähler bestätigt werden.
(3)Das Gesetz ändert die Paragraphen 4), 5) und 6) der Verfassung.
§2. Änderungen
(1)Paragraph 4) Absatz vier wird wie folgt geändert:
Alle Androsen genießen das Recht, sich frei im Gebiet der Föderalen Republik Andro zu bewegen.
(2)Paragraph 5) Absatz eins der Verfassung wird wie folgt geändert:
Die Gesetzgebung wird durch ein in freien, gleichen, geheimen, direkten und allgemeinen Wahlen für sechs Monate bestimmtes, unabhängiges aus 151 Mandaten bestehenden Parlament ausgeübt.
(3)Paragraph 6) Absatz zwei der Verfassung wird wie folgt geändert:
Der Ministerpräsident vertritt die Freie Republik Andro nach innen und nach außen. Er wird für vier Monate in freien, gleichen, direkten, geheimen und allgemeinen Wahlen durch das ganze Volk gewählt.
§4. Schlussbestimmungen
(1)Dieses Gesetz tritt durch die Annahme von 3/4 der wahlberechtigten Bürger Andros in Kraft.
Der Wahlamtsleiter
Koskow den 12. November 2011[/doc]