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[03-01-24102011] Gesetz zur Änderung des Wirtschaftsgesetzes
#1
Gesetz zur Änderung des Wirtschaftsgesetzes

§1. Allgemeines
Dieses Gesetz ändert das Wirtschaftsgesetz wie folgt:

§ 4 Unternehmen
(1) Jede natürliche und juristische Person sowie Körperschaft öffentlichen Rechts kann Unternehmen gründen. Die Gründungen von Unternehmen durch Körperschaften des öffentlichen Rechts hat nur zu erfolgen, wenn ein Martkversagen vorliegt, d.h. wenn private Unternehmen nicht fähig sind, die Nachfrage der Bevölkerung nach einer bestimmten Ware zu befriedigen.
(2) Unernehmen sind im Finanzministerium zu beantragen.
(3) Niederlassungen bereits im Ausland existierender Unternehmen sind beim Finanzministerium anzumelden.
(4) Nicht gegründet werden dürfen Unternehmen, die gegen geltendes Recht oder internationale Verträge verstoßen.
(5) Möglich sind Einzelunternehmen (1 Eigentümer), Gemeinschaftsunternehmen (mehrere Eigentümer) und Gesellschaften öffentlicher Körperschaften.
(6) Die Satzung eines Einzelunternehmens muss enthalten:
• Name des Unternehmens
• Sitz des Unternehmens
• Name des Geschäftsführers
• die Branche und das Tätigkeitsfeld des Unternehmens

(7) Die Satzung der Gemeinschaftsunternehmen muss enthalten:
• Name des Unternehmens
• Sitz des Unternehmens
• Name des Geschäftsführers
• Namen und Anteilshöhe der Eigentümer die wenigstens 20% Anteile am Unternehmen haben
• die Branche und das Tätigkeitsfeld des Unternehmens
(8) Unternehmen haften für Schäden, die durch ihre Tätigkeit entstanden sind, mit dem Vermögen ihrer Eigentümer. Gerichtsstand für Klagen gegen das Unternehmen ist der Sitz des Unternehmens.
(9)Der Staat, vertreten durch das Finanzministerium, ist verpflichtet, eine Liste der Unternehmen zu führen und diese zu archivieren.

§2. Schlussbestimmung
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Wasche Kolega,

ihnen liegt mit Drucksache 03-01-24102011 der Änderungsentwurf der Regierung zum Wirtschaftsgesetz vor.
In Abwesenheit des Finanzministers erläutere ich ihnen die Änderungen.

1. Alle Firmen sind absofort im Finanzministerium zu beantragen. Bislang war dies nicht zentral geregelt.
2. Einzelunternehmen sind wie Gemeinschaftsunternehmen anzumelden.
3. Das Finanzministerium muss eine Liste mit den angemeldeten Gewerben führen und aktuell halten.

Spasiba.
#2
Wasche Kolega?
#3
Gospodin President, wasche kolega,

ich habe hierzu keinen Aussprachebedarf und stimme der Vorlage zu.
#4
Wasche Kolega,

wenn es keine weiteren Wortmeldungen ging, stimmen wir morgen ab.
#5
Stimmen Sie der Änderung des Wirtschaftsgesetzes zu?

[_] Da
[_] Njet
[_] Wozderschanije

Dauer: 7 Tage oder Erreichen der nötigen Mehrheit! Geben sie ihre Stimmzahl an
#6
Stimmen Sie der Änderung des Wirtschaftsgesetzes zu?

[51] Da
[_] Njet
[_] Wozderschanije

Dauer: 7 Tage oder Erreichen der nötigen Mehrheit! Geben sie ihre Stimmzahl an
#7
Stimmen Sie der Änderung des Wirtschaftsgesetzes zu?

[25] Da
[_] Njet
[_] Wozderschanije

Dauer: 7 Tage oder Erreichen der nötigen Mehrheit! Geben sie ihre Stimmzahl an
#8
Wasche Kolega?
#9
Iwan Georgowitsch Malechski,'index.php?page=Thread&postID=1010303#post1010303' schrieb:Stimmen Sie der Änderung des Wirtschaftsgesetzes zu?

[25] Da
[_] Njet
[_] Wozderschanije

Dauer: 7 Tage oder Erreichen der nötigen Mehrheit! Geben sie ihre Stimmzahl an
#10
Wasche Kolega,

ich stelle damit fest, das die nötige Mehrheit erreicht wurde.
Die Sitzung ist damit geschlossen.
  


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