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Vorstellung der Verfassungänderung
#1
[Bild: Regierung_Wappen.png]
Uwoschaemije dami i gospoda,

die Regierung stellt heute die geplante Änderung der Verfassung zur kommenden Volksabstimmung vor.
Geplant sind nur geringfügige aber wichtige Änderungen.

Alle Wahlen in Andro, sowohl zur Duma als auch zum Ministerpräsidenten, sollen künftig geheim und direkt sein.
Bislang schreibt dies die Verfassung nicht vor. Die Regierung kommt damit der bisher ohnehin schon bestehenden Hanhabung nach, die auch bereits im Wahlgesetz festgeschrieben ist.

Die andere Änderung betrifft das Recht der Freuzügigkeit. Hier bestand noch der Wortlaut aus dem Zarenreich welcher nur durch Föderale Republik Andro geändert werden soll.

Danke.

Gibt es Fragen?


Gesetz zur Änderung der Verfassung

§1. Algemeines
(1)Dieses Gesetz hat die Aufgabe, die Verfassung zu ändern.
(2)Dieses Gesetz muss durch das androische Volk in seiner Mehrheit der Wähler bestätigt werden.
(3)Das Gesetz ändert die Paragraphen 4), 5) und 6) der Verfassung.

§2. Änderungen
(1)Paragraph 4) Absatz vier wird wie folgt geändert:

Alle Androsen genießen das Recht, sich frei im Gebiet der Föderalen Republik Andro zu bewegen.

(2)Paragraph 5) Absatz eins der Verfassung wird wie folgt geändert:

Die Gesetzgebung wird durch ein in freien, gleichen, geheimen, direkten und allgemeinen Wahlen für sechs Monate bestimmtes, unabhängiges aus 151 Mandaten bestehenden Parlament ausgeübt.

(3)Paragraph 6) Absatz zwei der Verfassung wird wie folgt geändert:

Der Ministerpräsident vertritt die Freie Republik Andro nach innen und nach außen. Er wird für vier Monate in freien, gleichen, direkten, geheimen und allgemeinen Wahlen durch das ganze Volk gewählt.

§4. Schlussbestimmungen
(1)Dieses Gesetz tritt durch die Annahme von 3/4 der wahlberechtigten Bürger Andros in Kraft.
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#2
Wasche Gazdan,
Werte Bürger,

die Duma hat einstimmig die Verfassungsänderung angenommen.
Ich rufe sie daher alle auf, bei der Volksabstimmung ebenfalls mit einem JA zur Verfassungsänderung zu votieren.

Spasiba.
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#3
Eine Verfassungsänderung ist nur dann möglich, wenn 3/4 der Wähler an der Abstimmung teilnehmen und diese 3/4 die Änderung annehmen.
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