12.10.2011, 14:16
Pro forma für die Duma.
Gesetz zur Änderung der Verfassung
§1. Algemeines
(1)Dieses Gesetz hat die Aufgabe, die Verfassung zu ändern.
(2)Dieses Gesetz muss durch das androische Volk in seiner Mehrheit der Wähler bestätigt werden.
(3)Das Gesetz ändert die Paragraphen 4), 5) und 6) der Verfassung.
§2. Änderungen
(1)Paragraph 4) Absatz vier wird wie folgt geändert:
Alle Androsen genießen das Recht, sich frei im Gebiet der Föderalen Republik Andro zu bewegen.
(2)Paragraph 5) Absatz eins der Verfassung wird wie folgt geändert:
Die Gesetzgebung wird durch ein in freien, gleichen, geheimen, direkten und allgemeinen Wahlen für sechs Monate bestimmtes, unabhängiges aus 151 Mandaten bestehenden Parlament ausgeübt.
(3)Paragraph 6) Absatz zwei der Verfassung wird wie folgt geändert:
Der Ministerpräsident vertritt die Freie Republik Andro nach innen und nach außen. Er wird für fünf Monate in freien, gleichen, direkten, geheimen und allgemeinen Wahlen durch das ganze Volk gewählt.
§4. Schlussbestimmungen
(1)Dieses Gesetz tritt durch die Annahme von 3/4 der wahlberechtigten Bürger Andros in Kraft.
§1. Algemeines
(1)Dieses Gesetz hat die Aufgabe, die Verfassung zu ändern.
(2)Dieses Gesetz muss durch das androische Volk in seiner Mehrheit der Wähler bestätigt werden.
(3)Das Gesetz ändert die Paragraphen 4), 5) und 6) der Verfassung.
§2. Änderungen
(1)Paragraph 4) Absatz vier wird wie folgt geändert:
Alle Androsen genießen das Recht, sich frei im Gebiet der Föderalen Republik Andro zu bewegen.
(2)Paragraph 5) Absatz eins der Verfassung wird wie folgt geändert:
Die Gesetzgebung wird durch ein in freien, gleichen, geheimen, direkten und allgemeinen Wahlen für sechs Monate bestimmtes, unabhängiges aus 151 Mandaten bestehenden Parlament ausgeübt.
(3)Paragraph 6) Absatz zwei der Verfassung wird wie folgt geändert:
Der Ministerpräsident vertritt die Freie Republik Andro nach innen und nach außen. Er wird für fünf Monate in freien, gleichen, direkten, geheimen und allgemeinen Wahlen durch das ganze Volk gewählt.
§4. Schlussbestimmungen
(1)Dieses Gesetz tritt durch die Annahme von 3/4 der wahlberechtigten Bürger Andros in Kraft.