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[1-2-20092011] Freundschaftsvertrag mit Chinopien
#1
Freundschafts- und Beistandsabkommen zwischen der Föderalen Republik Andro und dem Kaiserreich Chinopien

Präambel

Die jahrelangen engen Beziehungen der beiden großen renzianischen Staaten Chinopien und Andro sind das Ergebnis dieses Vertragswerkes. Beide Nationen verstehen sich als Partner in vielerlei Hinsicht und Belange. Die überaus gute und konstruktive Zusammenarbeit soll nun in einer schriftlichen Form bekräftigt und untermauert werden.
Zwischen den Vertragspartner soll eine ewige Freundschaft und Partnerschaft herrschen die dem Wohle beider Völker, Nationen, dem Kontinent Renzias und der Welt dienen soll. Die Förderung der Beziehungen und der Diplomatie auf allen Ebene wird weiterhin angestrebt.


§1 Renzia
Beide Vertragspartner tragen für die Sicherheit und Stabilität in Renzia gemeinsam Sorge. Die friedliche Konfliktlösung hat immer Vorrang vor der gewaltsamen Austragung von Konflikten. Die hohen vertragschließenden Mächte streben die Erhaltung der Harmonie Renzias an. Daher gilt eine Politik die sich am Wohle Renzias orientiert ("Pro Renzia") und fremde Einflüsse oder koloniale Bestrebungen entgegen wirken soll. Der Kontinent soll als friedliches Vorbild für alle dienen. Hierzu gelten folgende grundlegenden Werte:
1. Soziale Harmonie und Konsens,
2. Sozioökonomisches Wohlergehen,
3. Wohlfahrt und kollektives Wohlergehen,
4. Loyalität und Respekt,
5. Stabile Zentralregierung.

§2 Status und innere Angelegenheiten
(1) Beide Vertragspartner bekräftigen das Gebot der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen. Ausgenommen hiervon bleibt konstruktive Kritik.
(2) Beide Nationen Stufen ihre Beziehungen als mindestens freundschaftlich ein.

§3 Konsultationen
(1) Beide Vertragspartner vereinbaren periodisch stattfindende Konsultationen. Diese sollen zum gegenseitigen Austausch sowie der Erörterung der außen- und sicherheitspolitischen Situation dienen.
(2) Diese Konsultationen finden halbjährlich auf der Ebene der Regierungschefs sowie vierteljährlich auf der Ebene der Außenminister beider Länder statt. Sie können durch Vereinbarung und Bedarf des Öfteren abgehalten werden.

§4 Außenpolitische Kooperation
Beide Vertragspartner streben eine möglichst enge Abstimmung ihrer Außen- und Sicherheitspolitik an.

§5 Beistand
(1) Beide Vertragspartner kommen darin überein, dass ein unprovozierter feindlicher Angriff auf einen von ihnen als Angriff auf beide Vertragspartner angesehen wird.
(2) Zur Wahrung der Sicherheit und Stabilität beider Nationen und Renzias und im Gedanken einer friedliebenden Welt verpflichten sich beide Vertragspartner in diesem Fall dem angegriffenen Vertragspartner mit jeder möglichen Hilfe zivil und militärischer Art beizustehen.

§6 Militärische Kooperationen
(1) In Friedenszeiten streben beide Vertragspartner eine bessere Zusammenarbeit auf den Feldern der Sicherheits- und Verteidigungspolitik an.
(2) Zu diesem Zwecke stimmen sie darin überein, gemeinsame militärische Manöver abzuhalten sowie in weiteren Feldern der Sicherheits- und Verteidigungspolitik zusammenzuarbeiten.

§7 Sicherheit
Beide Vertragspartner werden ihre Verteidigungsmittel fortwährend verbessern und stets auf einen Stand halten, welcher eine erfolgreiche Verteidigung ihrer Territorien gewährleistet. Hierfür wird eine enge Zusammenarbeit angestrebt.

§8 Wirtschaft und Handel
(1) Beide Vertragspartner stimmen einer besseren Kooperation in wirtschaftlichen Fragen zu. Zu diesem Zwecke streben sie einen Abbau von Handelshemmnisse zwischen ihren beiden Staaten an. Hierzu wird ein separater Handelsvertrag angestrebt.
(2) Beide Vertragspartner streben eine enge Kooperation in der Weltraumforschung an.
(3) Bürgern beider Staaten wird der freie Grenzverkehr gewährt, zur Einreise in das Gebiet des jeweils anderen Vertragspartners ist kein Visum erforderlich.

§9 Justiz
(1) Beide Vertragspartner streben eine enge Zusammenarbeit in justiziellen und polizeilichen Fragen insbesondere in der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität an.
(2) Im Gebiet eines der Vetragspartner justiziell gesuchte und auf dem Gebiet des anderen Vertragspartners festgesetzte Personen werden auf Antrag an den die Person suchenden Vertragspartner ausgeliefert. Eigene Staatsbürger müssen nicht ausgeliefert werden.
(3) Die Vertragspartner kommen überein, Haftbefehle des jeweiligen Vertragspartners anzuerkennen und zu vollstrecken, sofern sich eine gesuchte Person auf dem Gebiet des Vertragspartners auffällt oder in dieses ein- bzw. aus diesem ausreist.

§10 Schlussbestimmungen
(1) Diesem Vertrag können weitere Staaten beitreten, sofern sie diesen Vertrag ratifizieren. Die Bestimmungen dieses Vertrages haben dann auch für den beitretenden Staat Gültigkeit
(2) Dieser Vertrag tritt mit der Ratifizierung durch das Kaiserreich Chinopien und der Föderalen Republik Andro und dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
(3) Dieser Vertrag unbegrenzte Laufzeit.
(4) Ein Vertragspartner kann diesen Vertrag einseitig mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen. Die Kündigungsfrist soll dazu dienen entwaige bilaterale Probleme zu bereinigen.

Wasche Kolega,

mit Drucksache 1-2-20092011 liegt ihnen der zwischen Chinopien und Andro erarbeitete Vertrag vor.
Die Regierung, alle voran das Außenministerium, unterstützt diesen Vertrag ausdrücklich und empfiehlt seine Anname.

Dieser Vertrag ist ein neuer Meilenstein in den chinopisch-androischen Beziehungen. Er untermauert das, was schon seit langem Fakt ist.
Die androisch-chinopische Freundschaft besteht schon seit langem. Wir sind die Grundpfeiler in Renzia und der ARS, und der Motor der gesamten östlichen Hemisphäe auf dieser Welt.

Besonders betonen möchte ich die Beistandsklausel. Sollte eine Macht Chinopien oder Andro ohne vorherige Provokation oder Drohung durch eines der Vertragsländer angreifen, ist der jeweils andere verpflichtet, dem anderen militärisch beizustehen.

Dies ist, um Kritikern entgegen zu treten, mit unserer Bündnissfreiheit vereinbar. Dieser Beistand ist gleichzusetzen mit der Garantierung der Unabhängigkeit. Es gibt keine Organisation oder ähnliches die ein Bündniss begründen würden.

Gerade im Bereich des Handels und der Wirtschaft werden neue Formen der Kooperation begründet. So wird der Grenzverkehr für chinopische Bürger bzw. androische Bürger an der gemeinsamen Grenze künftig visafrei geregelt.

Danke.
#2
Meine Meinung dazu ist bekannt. Ich bin absolut der Meinung, dass man hier die außenpolitische Direktive missachtet, indem man das androische Militär vertraglich dazu verpflichtet, in Konflikte einzugreifen, die nicht androischen Boden direkt betreffen. Das steht im krassen Widerspruch zu der außenpolitischen Direktive.

Und wir sind frei uns jeglichem Bündnis anzuschließen, wir pochen nicht mehr auf Blockfreiheit. Wir haben nur noch militärische Freiheit zu garantieren. Und die wird hier strikt missachtet.
#3
Uwoschamije dami i gospod,

auch ich möchte mich den Worten unseres Außenministers anschließen. Die Zusage von Beistand im Falle eines unprovozierten Angriffs seitens einer feindlichen Macht ist nicht gleichzusetzen mit einem festen Bündnis, denn die Befehlsgewalt über die gesamten androischen Streitkräfte verbleibt nach wie vor bei dem Ministrpresident als Oberbefehlshaber und mir als Oberkommandierender!
Dies ist ein eherner Grundsatz, den wir niemals aufgeben werden!

Vielmehr erhöht sich durch diese Beistandszusage für uns die nationale Sicherheit, denn angesichts der immer vielfältiger werdenden politischen und ökonomischen Beziehungen hört unsere Sicherheit nicht an unseren Landesgrenzen auf, sondern hängt aufgrund dieser vielfälltigen Interdependenzen auch von der Sicherheit unserer Partner ab. Daher ist es nur logisch, dass auch wir für die Sicherheit Renzias Sorge tragen müssen, denn ohne ein nach außen sicheres Renzia ist auch die Sicherheit unseres Vaterlandes nicht gewährleistet.
Die Frage der nationalen Sicherheit muss aufgrunddessen neu gedacht werden. Die Zeiten wo die Frage der nationalen Sicherheit an den Grenzen unseres Landes aufhörte für uns zu bestehen sind vorbei!

Wenn eine fremde Macht Chinopien angreift, dann betrifft diese Angelegenheit nicht nur Chinopien, sondern auch unsere Sicherheit unmittelbar. Denn wer heute Chinopien angreift, kann schon morgen uns angreifen und dann haben wir wieder einen großen Krieg auf unseren Boden.

Maji dami i gospod,

dieser Vertrag steht für eine gemeinsame Verteidigung Renzias, sodass Konflikte frühzeitig gelöst werden und potenzielle Aggressoren abgeschreckt bzw. durch eine massive gemeinsame Übermacht von Renzia geschlagen und fern gehalten werden, im Sinne einer vorausschauenden Verteidigung.
Daher ist dieses Werk ein großer Beitrag zu unserer eigenen nationalen Sicherheit und die unseres Vaterlandes!

Daher bitte ich sie um ihre Zustimmung!

Spasibo bolschoje!
#4
Wasche Kolega,

Andro hat in seiner außenpolitischen Direktive klar gesagt, dass es blockfrei ist und dazu stehen wir auch alle.
Hier wird kein neuer Block gebildet, denn weder werden Andro noch Chinopien gemeinsame militärische Aktionen oder Interventionen gegen jemanden starten. Es gibt keinen gemeinsamen Militärrat und auch kein Organ das alles überwacht.

Hier sagen sich zwei Nationen im Willen der Völkerfreundschaft Beistand zu, gerade in Krisenzeiten. Sollte dies jemals der Fall sein, was wir nicht hoffen, so agieren beide unabhängig voneinander.

Aber es hat auch eine Wirkung nach außen, denn eine jegliche Provokation gegen Chinopien oder Andro die einen Angriffskrieg oder sonstige militärische Aktionen gegen einen der Staaten hervorruft, ist ein Angriff auf uns alle und auf Renzia.
Wir antworten daher im Rahmen der renzianischen Harmonie und der chinopisch-androischen Übereinkunft.

Spasiba.
#5
Chinopien hat den Vertrag einstimmig angenommen.

Ich eröffne d.h. nun auch hier die Abstimmung

Stimmen Sie der dem Vertrag mit Chinopien zu?

[_] Da
[_] Njet
[_] Wozderschanije

Dauer: 5 Tage oder Erreichen der nötigen Mehrheit!
#6
Stimmen Sie der dem Vertrag mit Chinopien zu?

[50] Da
[_] Njet
[_] Wozderschanije

Dauer: 5 Tage oder Erreichen der nötigen Mehrheit!
#7
Stimmen Sie der dem Vertrag mit Chinopien zu?

[50] Da
[_] Njet
[_] Wozderschanije

Dauer: 5 Tage oder Erreichen der nötigen Mehrheit!
#8
Die Abstimmung ist hiermit beendet. Die nötige Mehrheit von 101 Stimmen konnte nicht erreicht werden.

Mit Ja Stimmten 100 Abgeordnete
51 blieben der Abstimmung fern ebenso wie die 51 Stimmen aus Mostowskaja.

Ich schlage vor, die Abstimmung erneut nach der Konstituierung der VI. Duma zu wiederholen.
Auch sollte man darüber nachdenken, die Abstimmungsfrist auf 7 oder 8 Tage zu verlängern und ggf. die nötigen Mehrheiten für Gesetze oder Verteäge überdenken.
#9
Wasche Kolega,

die VI. Duma sollte sich erneut mit diesem wichtigen Thema beschäftigen.
Ist eine erneute Aussprache gewünscht?
#10
Gospodin President, wasche kolega,

Ich denke es wurde bereits alles zu diesem Thema gesagt und spreche mich für eine sofortige Abstimmung aus um dieses Vertragswerk zu verabschieden und den Prozess nicht unnötig zu verlängern.
  


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