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Das politische System der Föderalen Republik Andro
#1
Die Vorlesung bietet eine einführende Übersicht über das politische System Andros
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#2
Ich heiße sie willkommen zur Vorlesung über das politische System der Föderalen Republik Andro.

Ich möchte zu beginn direkt darauf hinweisen, dass hierbei weniger um den historischen Kontext geht, also Zarenreich, Sowjetunion, sondern vornehmlich um das aktuelle System.
Natürlich kommen wir nocht ohnehin einige Dinge anhand der geschichtlichen Entwicklung zu erklären, aber das möchte ich so gering wie nötig und möglich halten.

Gliederung
1. Einführung
2. Die Legislative
3. Die Exekutive
4. Die Judikative
5. Bürgerbeteiligung
6. Vetospieler
7. Politische Kultur
8. Leistungsfähigkeit

legt eine Folie auf

[Bild: organigramm.png]

An diesem Schaubild sehen sie das politische System der Föderalen Republik. Es ist ein übersichtliches, wenn auch grobes Schema, denn es beinhaltet einige Aspekte der Bürgerbeteiligung und der Provinzrechte nicht.

Gleich zu beginn möchte ich ihnen zum bessern Verständnis die albernischen Begriffe der Politik Nahe legen, da wir mit unserem androisch hier nicht weit kommen werden.

Polity: meint die Rahmenbedinungen und Struktur z.B. Staatsaufbau, Verfassung, Parlament
Policy: meint Inhalte z.B. Sozialgesetzgebung, Sozialpolitik
Politics: meint Handlungen z.B. Wahlen, Bürgerbeteiligung, Demonstrationen


1. Einführung

Das politische System der Föderalen Republik Andro ist ein sehr simples und doch ein schwer zu beschreibendes Konstrukt. Es bedurfte einer recht raschen und kurzen Entwicklungsspanne vom autokratisch-absoluten Zarentum über eine kurze Zeit des Sozialismuses und der danach eingeführten ersten parlamentarischen Phase, wenn auch in einer erneuten Monarchie.
Das heutige Politsystem unserer Republik bedient sich verschiedenster Elemente anderer Staaten, wobei dies ein Fall für die Vergleichende Politikwissenschaft wäre.

Vom Selbstverständis her ist Andro eine präsidiale Republik das besagt schon die Verfassung. Doch bedarf es einer genaueren Analyse dieser Rechtslage die einen erkennen lässt, das Andro von vielen Formen integrale Bestandteile übernommen hat.
Es gibt einen starken Parlamentarismus, ein starkes Gericht, die Möglichkeit für die Bürger zur direkten Beteiligung, somit eine direkte Demokratie.
Und es gibt formell kein Staatsoberhaupt, auch wenn der Ministerpräsident de facto als ein solches gehandelt werden kann.
Dennoch besagt §§ 6 der Verfassung "[...]Der Ministerpräsident vertritt die Freie Republik Andro nach innen und nach außen.[...]".
Dies impliziert für die meisten, dass er als Staatsoberhaupt fungiert, jedoch wird in der Verfassung, absichtlich, nicht erwähnt, dass er Andro völkerrechtlich vertritt noch das er in dessen Namen Verträge unterzeichnet.

Das bedeutet, dass wir hier zwar de jure eine monastische Führung haben, jedoch ohne Präsidenten und nur mit einem "Regierungschef, was der ganzen Sache auch, trotz fehlen der dualen Exekutive, den Schein einer Semi-Präsidialschaft erweckt. Wieso nicht präsidial? Die Rechte des Parlamentes lassen eine reine präsidiale Form nicht zu, zudem hat wie erwähnt Andro kein Staatsoberhaupt mit genügender Machtfülle.
Ich betone, dies ist de jure, de facto sieht das ganze schon anders aus.
Hier sorgt auch noch der Aspekt, dass das Volk der Souverän ist mit der Vakanz eines Staatsoberhauptes für Verwirrung. Zumal in einem solchen Fall der Parlamentspräsident als de facto Staatsoberhaupt fungieren könnte, was in manchen Staaten auch der Fall ist.


2. Die Legislative

Die Duma ist das unikammerale Parlament Andro. Die Bürger wählen es in freier, gleicher, geheimer, allgemeiner und direkter Wahl alle 6 Monate nach einer Verhältniswahl. Somit ist die Duma länger "im Amt" als die Regierung. Dies wiederum ein Zeichen der Kontinuität und der Höhersetzung der Legislative über die Exekutive. Seit letztem Jahr kam ein weiteres Element hinzu, das den föderalen Charakter Andros stärkte und zwar, dass die Provinzen durch Mehrheitswahl direkt Delegierte in die Duma entsenden können. Somit fungiert das androische Parlament als Bürger- und Provinzvertretung zugleich. (vgl. Bundestag/Bundesrat in Bundesrepubliken oder Unterhaus/Oberhaus im Zarenreich/Albernia oder Repräsentantenhaus/Senat in den USA)
Die Duma hat reine gesetzgebende Funktion, d.h. keine Überwachung der Regierung.
Dies führt dazu, dass Andro also parlamentarische Regierungsform ausgeschlossen werden kann, da hier ein System der Gewaltenteilung vorliegt.
Was aber wiederum gegen den Präsidialismus spricht, ist die Möglichkeit der Duma den Ministerpräsident mit seiner 2/3 Mehrheit das Vertrauen zu entziehen. Dies kennen wir nur aus parlamentarischen Demokratien bei denen die Regierung aus dem Parlament hervor geht.
Dennoch auch hier ein Sonderfall. Der Ministerpräsident der das Vertrauen verloren hat, wird nicht sofort abgesetzt sondern muss sich, binnen eines monats dem Gegenkandidaten der Duma in einer Wahl durch das Volk stellen.
Hier also der Auftrag der Duma an das Volk, einen möglichen "fraghaften" Regierungschef erneut einer Prüfung zu unterziehen.
Dies war bisher nur einmal der Fall beim ersten Ministerpräsidenten Morrow 2009.
Die Verfassung beschreibt es nicht, aber die Vertrauensfrage sollte nur gestellt werden, wenn der Regierungschef eklatant gegen die Verfassung versößt oder dem inneren oder äußeren Ansehen Andros geschadet hat.

Der Duma steht der Dumapräsident als Leiter der Sitzungen vor. Er verfügt über das von der Duma ihm auferlegte Hausrecht, das aus der durch die Abgeordneten verfassten Geschäftsordnung hervorgeht. Hier bestünde die Möglichkeit dies wegfallen zu lassen und nach Gewohnheitsrecht zu arbeiten.
Einige Politikwissenschaftler und Juristen sind der Ansicht, dass der Dumapräsident, da höchster Vertreter des Parlamentes, welches das Volk repräsentiert, auch als "repräsentatives Staatsoberhaupt" amtieren könnte. Hier wäre dann aber die Rolle des Ministerpräsidenten in Frage gestellt.
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#3
3. Die Exekutive

Die Regierung wird im Ministerrat zusammengefasst. Hier erneut eine androische Besonderheit.
Auch hier ist die Verfassung etwas offen und sagt

§§ 6 "Die Regierung übernimmt der Ministerrat. Er setzt sich zusammen aus den jeweiligen Ministern und dem vorsitzenden Ministerpräsidenten. [...] Die Minister werden durch den Ministerpräsidenten ernannt."

Somit kommt dem gesamten Rat die Regierungsgeschäfte zu, wir können d.h. von einer kollegialen Exekutive sprechen. Denoch hat der Ministerpräsident, der ja als einziger, oder besser gesagt gerade weil er, direkt vom Volk gewählt wird, die eigentliche Führung. Dies zeigt sich in seinem Vorsitz, der Ernennung und Entlassung der Minister durch ihn ohne Zustimmung der Duma und der Vertretung nach innen und außen.
Der Ministerrat kann durch diese offenere Zuweisung der Funktionen der Duma je nach Einstellung des Ministerpräsidenten offener oder geschlossener agieren.
Der Ministerpräsident kann seine Minister als reine "Sekretäre" ansehen, d.h. sehr stark agieren wie unter Morrow oder Breschnew, oder er kann sie als gleichberechtigt ansehen wie unter Malechski.
Bei der aktuellen Regierung sehen wir, dass Isalowitsch einen sehr liberalen Ministerrat führt. Er gibt den groben und strategischen Kurs vor, überlässt dann aber seinen Ressortministern fast das politische Tagesgeschäft.
Der Ministerpräsident kann im übrigen selbst die Anzahl der Ministerien bestimmen. Unter Breschnew fand aber eine Verkleinerung und Verschlankung der Staatsfürhugn statt hin zu drei Ministerien. Untergeordnete Ressorts wie z.B. Justiz das zum Innenministerium gehört, wurden künftig von Staatssekretären wahrgenommen.

Die Regierung um den Ministerpräsidenten ist offiziell unabhängig vom Parlament und kann sich daher stehts seine Mehrheiten suchen. Auch wenn das Parlament ihm das Vertrauen entziehen kann, muss er diesen Akt nicht fürchten. Denn er kann die Wahl die darauf folgt erneut gewinnen. Das Volk tritt hier als Richter auf.
Insofern der Regierungschef bei einem erfolgreichen Misstrauen durch die Duma wieder gewählt werden sollte, wäre dies ein Schlag für das Parlament und könnte die Abgeordneten ruhig stellen oder bei der nächsten Wahl in Bedrängnis bringen.
Dennoch sind beide nicht voneinander abhängig durch gegenseitige Auflösung, Absetzung o.ä.


4. Die Judikative

Die androische Judikative ist eine der Besonderheiten Andros und einzigartig.
Dem obersten Gericht, Reichsgericht genannt, sitzen drei Richter vor, von denen einer kollegial zum Gerichtspräsidenten gewählt wird. Hier könnte man den dritten Kopf in Andro sehen, neben Ministerpräsident und Dumapräsident.
Nun aber werden diese drei Richter durch das Volk, die Regierung und die Duma bestimmt. In der Verfassung wird zwar von "den Provinzen" gesprochen, jedoch ist hiermit eine Direktwahl durch somit alle Bürger Andros gemeint.
So könnte das Bürger recht laienhaft einen ihr wohlgesonnenen "Volkstribunen" ins Richteramt bringen, der sich wohlmöglich aber nur schwer gegen den Richter der Regierung und der Duma (insofern Regierung und Dumamehrheit von der gleichen Partei sind) durchsetzen.
Ansonst ist dieses System äußerst liberal und halbdirektdemokratisch.
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#4
5. Bürgerbeteiligung

Den Bürgern Andros wird zum ersten Mal in ihrer Geschichte das größte Recht und die Möglichkeit zur direkten Bürgerbeteiligung in der Republik gewährt.
Die Verfassung nennt dabei zwei Instrumente.
Zum einen die Möglichkeit zu Gesetzesinitiativen (§§ 5 "Das Initiativrecht steht allen Bürgern der Freien Republik Andro zu."), zu Volksabstimmungen (WahlG § 6), und zu Petitionen an die Duma oder Regierung. Letzteres ist in keinem Gesetz verankert, dürfte aber kein größeres Problem darstellen, da Petitionen so gesehen unter Gesetzesinitiativen stehen.
Man sieht also, dass Andro, mit oder ohne die Rechte durch das Wahlgesetz, auch Elemente einer direkten Demokratie trägt.

Die weiteren standartisierten Beteildigungen der Bürger sind die bereits genannten Wahlen zur Duma, der Regierung und einem der drei Richter am Reichsgericht.
Man kann insgesamt drei Arten der Volksabstimmungen erkennen.
-Das obligatorische Referendum, dass die Verfassung bei Verfassungsänderungen oder Beitritten zu internationalen Organisationen vorsieht, was bindent ist. Hierbei benötigen Verfassungsänderungen die 3/4 Zustimmung aller Bürger, Organisationen die absolute Mehrheit.
-Plebiszite die "von oben" kommen, d.h. von Regierung oder Duma iniitiert werden, welche ebenfalls bindent sind.
-Zuletzt die durch die Bürger initiierten Volksabstimmungen, welche eine Mindestbeteiligung von 25% (Volksbegehren) benötigen und zu einer Abstimmung führen, bei der die einfache Mehrheit der Stimmen reicht.

6. Vetospieler

Wer kann wem Widersprechen und wieso? Formell gesehen sieht die Verfassung keine Vetospieler vor. Dennoch können sich verschiedene Institutionen zu solchen etablieren.
Zum Einen hat die Duma ein Vetorecht gegen den Ministerpräsidenten als solches, indem es ihm das Vertrauen entziehen kann. Jedoch muss hier der Bürger mitziehen. Ansonst könnte dieses Veto eher ein halbes Veto sein.
Die Regierung hat unterdessen nicht das Recht, Vetos gegen Gesetze einzulegen, wird durch ein Gesetz sogar klar dazu aufgerufen, diese zu verkünden. Faktisch gesehen könnte der Ministerpräsident die Gesetzesverkündung aber hinauszögern. Aber auch hier droht ihm eine mögliche Abwahl durch Duma und/oder Volk.

Das Reichsgericht ist, wenn angrufen, ein überaus starker Vetospieler. Die Verfassung gibt ihm nicht direkt die Aufgabe als "Verfassungsgericht" zu fungieren, verbietet es aber auch nicht. Gesetze und seine natürliche Entwicklung haben es dazu gebracht, dass es bei Beschwerden durch Bürger aktiv wird gegen bestehende Gesetze oder Handlungen der Regierung.

Zuletzt die Bürger selbst. Faktisch können sie nicht nur die Regierung oder Dumaverhältnisse alle 4 oder 6 Monate ändern, sie können auch durch Volksabstimmungen direkt Gesetze beschließen, abschaffen oder andere Beschlüsee fassen. Jedoch wurde bis dato noch keine Volksabstimmung "von unten" (Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid) durchgeführt. Ledeglich das obligatorische Referendum bei Verfassungsänderungen oder beitritten zu internationalen Organisationen fand bis dato zweimal statt.
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#5
7. Politische Kultur

Die politische Kultur Andros war lange Zeit von einer Untertanenkultur wärend der tausendjährigen Zarenherrschaft geprägt. Es gab faktisch keine Mitsprache oder Mitwirkungsmöglichkeit. Zwar mögen sich die Bürger gegen das Zarenregime 2007 erhoben haben, dennoch führte nur eine kleine Clique von Revolutionären die Regierung. Hier trat derneut der Fall ein, dass die Bürger Andros ihr Recht auf Partizipation noch lernen müssen.
Eine große Wende fand mit der Abstimmung im Juli 2007 zur Annahme der Monarchie als Staatsform statt. Die Bürger wurden zum ersten Mal in ihrem Leben, der Geschichte, gefragt, was sie für ein System wünschen. Wärend er Zeit der parlamentarischen Monarchie stieg die Zahl der Aktivbürger, blieb aber weiter unter denen westlicher Staaten.

Am Ende des Zarenreichs 2009 hin zur Föderalen Republik fand erneut eine Volksabstimmung statt und erlebte die Republik auch danach eine weitaus höhere Beteiligung der Bürger an der Politk als zuvor.
Hier sei gesagt, dass die Wahlbeteiligung wärend der Zarenzeit starken Schwankungen unterlag, zwischen 29% und 70%, im Schnitt aber bei 52% lag.
Zur Zeit der Republik stieg die Wahlbeteilidung sprunghaft und lag bisher zwischen 73% und 85%, im Schnitt bei 78%.

Bei Volksabstimmungen in der Föderalen Republik war die Beteiligung sogar noch höher und lag zwischen 70% und 100%, was ein Schnitt von 89% ergibt.
Man kann also durchaus von einer großen Zahl an Aktivbürgern ausgehen, die, wenn sie gefragt werden abstimmen.
Die Eigeninitiative bei der Bevölkerung ist indess gering.

Einzelne Akvititäten von Umweltschützern brachte die Regierung aber dann doch dazu ein entsprechendes Umweltschutzgesetz einzuführen.



8. Leistungsfähigkeit

Die Leistungsfähigkeit der Föderalen Republik ist unumstritten. Die Einfachheit der Verfassung gibt den Akteueren eine größtmögliche Freiheit bei aber gleichzeitiger Beschränkung der Macht. Keine Institution kann jemals die Rechte außer Kraft setzen
oder sich über eine andere setzen.
Dies zeigt auch die nun überhaus lang anhaltende und dauernde Phase des inneren Friedens in und um Andro. Seit der Transormation in eine demokratische Republik gab es keine inneren Unruhen mehr, keine Bürgerkriege.
Von letzterem gab es im Zarenreich zu genüge, vier an der Zahl.
Der so erreichte Konsenz in der Gesellschaft, zwischen Volk und Regierung ist etabliert. Man gar von einer Symbiose zwischen den mündigen Aktivbürgern und der Regierung sprechen, welche für 4 bzw. Duma für 6 Monate das volle Recht hat die Bürger zu vertreten. Man hat sich somit wieder eine Art der Kompetenzabgabe geschaffen (vgl. partielle Untertanenkultur), die jedoch auf gegenseitigem Vertrauen fußt.
Sobald den Bürgern doch etwas nicht passt, wachen sie sofort auf und reklamieren ihre Rechte wieder für sich.

Ich bin damit am Ende meines Vortrags und nun bereit ihre Fragen zu beantworten.
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