01.04.2010, 08:20
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Ministerpräsident verweigert Ausfertigung
Ministerpräsident Breschnew kündigte an, die Ausfertigung und Verkündung der jüngst durch die Duma beschlossenen Wahlrechtsnovelle zu verweigern. Er sieht in dem Entwurf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Der gesetzgeberische Eingriff in eine laufende Wahl ist rechtsstaatlich nicht zu verantworten. Außerdem ist eine gescheiterte Abstimmung kein Beinbruch, sondern vielmehr ein Zeichen einer starken Demokratie. Die Verfassung sehe nunmal zurecht hohe Hürden für eine Änderung vor. Diese gilt es zu objektiv zu erfüllen und nicht durch einen blinden Aktionismus zu kaschieren. Solche Zustände mögen im alten Zarentum an der Tagesordnung gewesen sein, sind aber kein Kriterium für eine funktionierende Demokratie und Republik.
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Ministerpräsident verweigert Ausfertigung
Ministerpräsident Breschnew kündigte an, die Ausfertigung und Verkündung der jüngst durch die Duma beschlossenen Wahlrechtsnovelle zu verweigern. Er sieht in dem Entwurf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Der gesetzgeberische Eingriff in eine laufende Wahl ist rechtsstaatlich nicht zu verantworten. Außerdem ist eine gescheiterte Abstimmung kein Beinbruch, sondern vielmehr ein Zeichen einer starken Demokratie. Die Verfassung sehe nunmal zurecht hohe Hürden für eine Änderung vor. Diese gilt es zu objektiv zu erfüllen und nicht durch einen blinden Aktionismus zu kaschieren. Solche Zustände mögen im alten Zarentum an der Tagesordnung gewesen sein, sind aber kein Kriterium für eine funktionierende Demokratie und Republik.
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